Parlamentskorrespondenz Nr. 1378 vom 01.12.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

FPÖ für 1.000 €-Österreich-Gutschein, "Plan B" gegen Corona und Gesetzesentwurf zum Elternentfremdungssyndrom

Wien (PK) – Vor dem Hintergrund der Corona-Krise fordern die Freiheitlichen einen Gutschein im Wert von 1000 € für alle ÖsterreicherInnen, bessere Arbeitsbedingungen in Teststationen und einen "Plan B" für ein gänzlich anderes Vorgehen in der Pandemiebekämpfung. Abseits von COVID-19 machen die Freiheitlichen das Elternentfremdungssyndrom zum Thema. Ihre Forderungen macht die Oppositionsfraktion dabei mit den entsprechenden Entschließungsanträgen nicht nur im Gesundheitsausschuss, sondern auch im Sozial- und Konsumentenschutzausschuss geltend.

FPÖ für 1000-€-Österreich-Gutschein zur Ankurbelung der Wirtschaft

In einem Entschließungsantrag (2104/A(E)) setzt sich die FPÖ für einen pandemiebedingten 1000 €-Gutschein für jeden und jede ÖsterreicherIn ein, der bis 31. März 2022 bei heimischen Betrieben eingelöst werden kann. Geht es nach der FPÖ, soll mit dieser "unbürokratischen Soforthilfe" in der Höhe von rund 7,4 Mrd. €, Arbeitsplätze gesichert und die Wirtschaft angekurbelt werden. Indirekt komme diese Maßnahme auch dem Sozialsystem zugute, ein beträchtlicher Teil fließe zudem in Form von Steuereinnahmen zurück in den Bundeshaushalt. Die österreichischen Familien und die Wirtschaft bräuchten jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit, um eine drohende massive Pleitewelle abzufedern und die Kaufkraft zu stärken, so Antragsteller Peter Wurm. Zwei gleichlautende Anträge wurden auch dem Sozial- (2107/A(E)) und dem Konsumentenschutzausschuss (2108/A(E)) zugewiesen.

… und bessere Arbeitsbedingungen an den Corona-Teststationen

In einem weiteren Entschließungsantrag lenken die Freiheitlichen ihren Blick auf die Arbeitsbedingungen in den Corona-Teststationen. Ein Negativbeispiel sei eine Teststation in St. Pölten, wo es mit mobilen "Toi-Toi-Toiletten" ohne Heizung und Möglichkeit, sich die Hände zu waschen, keine adäquaten Sanitäranlagen für MitarbeiterInnen gebe. Außerdem müssten MitarbeiterInnen dort bis zu zehn Stunden im Freien in der Kälte ohne ordentliche Pausen stehen. Auch würden die Abstriche bei den zu Testenden in einer staubigen Umgebung durchgeführt. Die Oppositionsfraktion fordert aus diesem Grund eine Regierungsvorlage mit klaren Vorgaben für arbeitsrechtliche und hygienische Mindeststandards. Beinhalten soll die Regierungsvorlage geregelte Arbeitszeiten inklusive ausreichender Pausen und einer Möglichkeit der persönlichen Regeneration, beheizte und hygienisch überwachte Personal-Toiletten-Anlagen und Waschräume sowie Zulagen und Bonus-Zahlungen für MitarbeiterInnen (2112/A(E)).

"Plan B" gegen Corona

In ihrem weiteren Entschließungsantrag (2109/A(E)) werfen die Freiheitlichen der Regierung falsche Versprechen in Bezug auf die Corona-Impfung und die Diskriminierung von Ungeimpften vor. Den Lockdown für Ungeimpfte halten sie für verfassungswidrig. Die FPÖ schlägt mit einem "Plan B" einen anderen Weg vor. Basis dafür soll eine Erhebung der Antikörper bei jedem Menschen in Österreich sein. Ab einem bestimmten, noch zu definierenden Niveau an Antikörpern habe man als immunisiert zu gelten. Bei all jenen ohne Antikörper sollen PCR-Tests durchgeführt werden, wenn Symptome auftreten. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sollen frühzeitig von ÄrztInnen behandelt werden. Von der Regierung fordert die FPÖ neben der Umsetzung dieses "Plan B" die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Lockdowns für Ungeimpfte, ein Diskriminierungsverbot, ein Verbot von Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen und von Kündigungen oder Nichtanstellungen von ungeimpften Personen und einen Rechtsanspruch gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Impfstatus. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen (2110/A(E)).

Gesetzesentwurf zum Elternentfremdungssyndrom

Gegenstand eines weiteren Entschließungsantrags der FPÖ (2054/A(E)) ist das Elternentfremdungssyndrom oder Parental Alienation Syndrom (PAS). Dieses trete bei Kindern von getrennten Eltern auf, wird im Antrag aus Fachbeiträgen zitiert. Der betreuende Elternteil entwickle oft eine symbiotische Beziehung zum Kind und habe deshalb Verlustängste, wenn das Kind zum anderen Elternteil Kontakt hat. Daher vermittle er dem Kind ein negatives Bild des anderen Elternteils und fördere damit einen Loyalitätskonflikt. Ein Entfremdungsprozess zum anderen Elternteil findet statt, das Kind äußert keinen Wunsch mehr, diesen zu sehen. Für die FPÖ handelt es sich dabei um seelische Gewalt und damit einen Verstoß gegen die Kinderrechte. In Deutschland und in einigen anderen Ländern, führt die Fraktion an, gebe es anerkannte Therapien für PAS. Brasilien habe bereits vor elf Jahren ein Gesetz gegen Elterliche Entfremdung ratifiziert. Damit können brasilianische Gerichte etwa Geldstrafen verhängen, es kann aber auch zu Auswirkungen beim Sorgerecht und bei Aufenthalts- und Aufsichtsentscheidungen kommen. Ähnliches fordert die FPÖ nun für Österreich. Sie fordert die Regierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Elterliche Entfremdung definiert und als eine Form von Kindesmissbrauch unter Strafe gestellt wird. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen (2053/A(E)). keg/kar