Parlamentskorrespondenz Nr. 1421 vom 07.12.2021

Familienausschuss spricht sich für höhere Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld aus

Zahlreiche Entschließungsanträge vertagt

Wien (PK) – Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird von 7.300 € auf 7.600 € erhöht, so der heutige Beschluss des Familienausschusses, dem alle Fraktionen zustimmten.

Der Familienausschuss behandelte heute zudem zahlreiche Entschließungsanträge der Opposition, die Verbesserungen des Familienbonus Plus ebenso zum Ziel haben, wie Maßnahmen für Kinder in der Corona-Pandemie. Die Anträge wurden größtenteils vertagt, aber auch abgelehnt.

Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 7.600 €

Einstimmig angenommen wurde ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen der vorsieht, dass ab 1. Jänner 2022 die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7.300 € auf 7.600 € erhöht wird. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich gewesen, so die Begründung (2043/A).

Nach aktueller Rechtslage könne ein Krankenstand von mehr als 14 Tagen zu einem Anspruchsverlust beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld führen, kritisierte in diesem Zusammenhang Mühlberghuber mittels Entschließungsantrag (1702/A(E)). Werdende Mütter, die in der relevanten Zeit nur ein paar Tage länger als die "erlaubten" zwei Wochen Krankengeld bezogen haben, mussten teils sehr beträchtliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Daher setzte sich die FPÖ dafür ein, künftig jene Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, in den Erwerbstätigkeitsbegriff für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einzubeziehen. Trotz Zustimmung von FPÖ, SPÖ und NEOS wurde der Antrag schließlich abgelehnt.

Um den Anteil der Männer, die in Österreich in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, zu erhöhen forderten die NEOS das Kinderbetreuungsgeldkonto weiter an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Insbesondere soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass jeder Elternteil sich jeweils zwischen der pauschalen oder einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden könne, so die Forderung in einem Entschließungsantrag (1131/A(E)). Für die SPÖ wäre dieses Konzept aber kontraproduktiv, da dadurch die finanziellen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen weiter verschärft werden, wie Petra Wimmer ausführte. Der Antrag wurde von den Regierungsparteien vertagt. Laut Nikolaus Prinz (ÖVP) werden dazu weitere Gespräche geführt. Für die Grünen räumte Barbara Neßler Verbesserungspotential bei der Geschlechtergleichheit ein. Erste Gespräche mit dem Koalitionspartner und Sozialpartnern laufen, informierte sie.

Opposition fordert Verbesserungen beim Familienbonus Plus

Ein grundsätzliches Problem mit dem Familienbonus Plus haben die Abgeordneten der SPÖ, weil es sich dabei ihrer Ansicht nach um ein Steuermodell ohne soziale Treffsicherheit handle (2049/A(E)). Während sehr gut verdienende Familien davon stark profitieren würden, könne es von einkommensschwachen und armutsgefährdeten Familien kaum bzw. gar nicht genutzt werden, zeigt Wimmer auf.

Darüber hinaus will die SPÖ Ungerechtigkeiten beim Familienbonus Plus für getrennt lebende Eltern beseitigen. Laut Wimmer erhalten Alleinerziehende, in der Regel Frauen, aufgrund ihres meist niedrigeren Einkommens auch einen geringeren Familienbonus. Den vollen Bonus erhalte hingegen der getrennt lebende Vater, und zwar auch dann, wenn er zu wenig Unterhalt bezahle oder sich bei der Betreuung nicht einbringe, so Holzleitner (2051/A(E)).

Für Anpassungen und Klarstellungen beim Familienbonus Plus setzte sich auch die freiheitliche Mandatarin Rosa Ecker ein (515/A(E)). Diese grundsätzlich sehr begrüßenswerte Maßnahme, komme leider nicht allen zugute, sagte sie. Betroffen seien insbesondere getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern.

Die NEOS signalisierten ihre Zustimmung zu allen drei Belangen. Verbesserungen seien angebracht, so Bernhard. Jedoch sei es nur ein verschwindend geringer Anteil, der keinen Anspruch auf Familienbonus Plus habe, stellte er fest. Die Evaluierung sah er als Chance um aufzuzeigen, dass dieser treffsicher ist. Vorrangig sprechen sich die NEOS aber für zweckgerichtete Mittel im Bildungsbereich aus. Auch Wolfgang Zanger (FPÖ) hielt fest, dass man beim Familienbonus in bestimmten Punkten nachjustieren müsse.

Ausschussvorsitzender Norbert Sieber (ÖVP) brach eine Lanze für den Familienbonus. Dieser sei keine Sozialleistung sondern eine Steuerentlastung von Arbeitenden, die Kinder haben. Die Treffsicherheit sei sehr genau. Entlastungen seien in den untersten Einkommensgruppen am höchsten, hielt er fest und bezog sich dabei auf die Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes. Laut Raab sind die steuerlichen Entlastungen nur als eine von mehreren Säulen zur Entlastung der Familien zu sehen.

Die Entschließungsanträge der Opposition wurden schließlich vertagt.

SPÖ setzt sich gegen Kinderarmut in der Corona-Krise ein

Aufgrund der aktuellen und sich zunehmend verschärfenden Corona-Situation in Österreich sowie der massiven Preissteigerungen in den verschiedensten Bereichen würden viele Familien erneut in gravierende Notlagen geraten, machte Wimmer (SPÖ) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion geltend (2056/A(E)). Sie forderte daher den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und Antragstellungen ab dem 1. Dezember 2021 zu ermöglichen. Dies ist jedoch aus Sicht der Regierungsparteien derzeit nicht erforderlich, schließlich gehe der Lockdown demnächst zu Ende, erklärte Schnabl (ÖVP) die Vertagung.

Für die SPÖ sind vor allem die Kinder die besonders Leidtragenden der Pandemie (880/A(E)). Besonders besorgniserregend seien die emotionalen Auswirkungen, die laut den MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendnotrufs "Rat auf Draht" in einem starken Anstieg an Schlafproblemen, vermehrten Anfragen zu psychischen Erkrankungen wie Panikattacken oder Depressionen, Suizidgedanken sowie physischer Gewalt in der Familie zum Ausdruck kommen. Die SPÖ hat daher ein umfassendes Paket vorgelegt, das neben sozial- und gesundheitspolitischen Maßnahmen auch zahlreiche Reformen im Bildungssektor enthält.

Seitens der ÖVP argumentierte Alexandra Tanda, dass Teile des Antrags bereits erfüllt seien. Im Kampf gegen die Kinderarbeit werde viel getan, unterstrich auch Barbara Neßler (Grüne). Bis März 2022 soll im Rahmen der EU-Kindergarantie ein Aktionsplan erstellt werden, sagte sie und begründete damit die Vertagung. Positiv standen die NEOS dem Antrag gegenüber. Viele wichtige Probleme werden in dem Antrag aufgegriffen, stellte Michael Bernhard fest. Jedoch teilten die NEOS die Forderung nach einer Aufstockung des Arbeitslosengeldes nicht und machten sich dagegen für ein degressives Modell stark.

NEOS für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung

Die NEOS brachten erneut ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung ab dem ersten beziehungsweise zweiten Lebensjahr aufs Tapet. Investiert werden müsse demnach vor allem in den Ausbau des Elementarbildungs- und Kinderbetreuungsangebots sowie in die Aus- und Weiterbildung der PädagogInnen, forderte Michael Bernhard in seinem Entschließungsantrag (2016/A(E)). In diesem Bereich schaffe das Angebot erst die Nachfrage, unterstrich er. Unterstützt wurde das Anliegen auch von der SPÖ. Die ÖVP hegte hingegen Bedenken wegen möglicher Schadensersatzansprüche. Gemeinden würden aber zahlreiche neue Plätze, insbesondere Krippenplätze, schaffen, begründete die ÖVP die Vertagung.

Weitere Entschließungsanträge der Opposition

Familien wüssten nicht immer Bescheid, welche Leistungen ihnen zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe zustehen, zeigte die FPÖ in einem Entschließungsantrag auf. Zudem müssten Eltern teilweise monatelang auf die Auszahlung von Leistungen warten. Deshalb forderte die FPÖ eine App, die Familien einen Überblick über sämtliche Familienleistungen gibt, auf die sie individuell Anspruch haben (2102/A(E)). Zustimmung gab es dazu von den NEOS, die Luft nach oben erkannten. Dem hielt Joachim Schnabel (ÖVP) entgegen, dass Österreich "top" sei, was die digitale Ausgestaltung von Informationen betreffe. Es gebe aber weiteres Optimierungspotential auf den bestehenden Homepages, sagte er. Auch Neßler (Grüne) wollte dem Antrag nicht grundsätzlich entgegentreten. Digitalisierung werde durch das Projekt FABIAN vorangetrieben, so die Begründung der Vertagung.

In einem weiteren Entschließungsantrag drängte die SPÖ erneut auf jährliche Valorisierung der Bundesjugendförderung. Das Anliegen der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner wurde heute ebenso vertagt, wie im letzten Familienausschuss im Herbst 2021 (580/A(E)). Für die ÖVP argumentierte Lukas Brandweiner dagegen.

Holzleitner trat auch für einen regelmäßigen Jugend-Gipfel über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein. Sie machte auf Distance Learning, fehlende Freizeit- und Vereinsaktivitäten ebenso aufmerksam, wie auf Ängste keinen Job nach dem Abschluss zu finden. An den Runden Tisch bat Holzleitner dabei neben den FachpolitikerInnen mindestens zwei VertreterInnen der Bundesjugendvertretung und des Kinderrechtenetzwerks, wissenschaftliche ExpertInnen sowie die Betroffenen selbst (1281/A(E)).

Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen während und nach Corona forderten auch die NEOS. Die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeige sehr deutlich, dass die jungen Menschen besonders stark unter der Krise leiden, hob NEOS-Mandatar Yannick Shetty in einem Entschließungsantrag hervor (1291/A(E)). Während seit Monaten schärfste Maßnahmen durchgesetzt werden, um eine Reihung von PatientInnen auf den Intensivstationen zu verhindern, sei die Triage in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bedauerlicherweise längst Realität, berichtete er. Zustimmung gab es dazu von Rosa Ecker (FPÖ), die Probleme bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen untermauerte.

In diesem Sinne verlangte die SPÖ einen sofortigen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche. Auf deren Bedürfnisse werde gar nicht eingegangen, warf Holzleitner der Bundesregierung in einem Entschließungsantrag vor (1495/A(E)). Die MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendnotrufs "Rat auf Draht" würden von besorgniserregenden Entwicklungen berichten. Laut Carina Reiter (ÖVP) führt das Ministerium laufend Austausch mit JugendvertreterInnen weshalb die drei Agenden vertagt wurden.

Redaktionelle Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Initiativantrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes dient lediglich redaktionellen Änderungen (632/A) und wurde einstimmig angenommen. Im Konkreten soll das Wording an das aktuelle EU-Jugendprogramm "Europäisches Solidaritätskorps" angepasst werden, erklärte Alexandra Tanda (ÖVP). (Fortsetzung Familienausschuss) gla