Parlamentskorrespondenz Nr. 1465 vom 15.12.2021

Nationalrat beschließt Teuerungsausgleich von 150 € pro Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalt

Weitere Gesetzesbeschlüsse im Bereich Soziales

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mehrheitlich für einen Teuerungsausgleich für BezieherInnen von Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Studienbeihilfe gestimmt. Pro Haushalt soll es eine Einmalzahlung von 150 € zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten geben. Insgesamt sind dafür 22 Mio. € vorgesehen. Für weitere Projekte zur Bekämpfung von COVID-19-bedingter Armut erhält der Sozialminister ein Zusatzbudget von 10 Mio. €.

Beschlossen wurden zudem Änderungen bzw. Klarstellungen in Bezug auf Mutterschaft in Sozialversicherungsgesetzen und eine Fristverlängerung zur Übermittlung von personenbezogenen Pflegedaten. Außerdem wird der Nachtschwerarbeits-Beitrag, den Unternehmen zahlen müssen, wenn ihre MitarbeiterInnen Nachtschwerarbeit verrichten, 2022 nicht erhöht.

Die von ÖVP und Grünen beantragte Erhöhung von Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung im Pensionsanpassungsgesetz fand nicht die notwendige Verfassungsmehrheit. Auch ein Abänderungsantrag der SPÖ für eine maximale Erhöhung von Sonderpensionen um 66 € sowie ein FPÖ-Antrag für eine generelle Pensionserhöhung um 3,7% blieben in der Minderheit.

Teuerungsausgleich und 10 Mio. € mehr für Armutsbekämpfung

Mittels Abänderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen im Zuge der Sitzung einen Teuerungsausgleich für BezieherInnen von Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Studienbeihilfe vorgeschlagen. Die Einmalzahlung von 150 € pro Haushalt wurde mehrheitlich beschlossen. Sie soll als Ausgleich zu pandemiebedingt steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere der hohen Heizkosten, dienen. 22 Mio. € sind dafür vorgesehen.

Für Projekte zur Bekämpfung der COVID-19-bedingten Armut erhält der Sozialminister außerdem ein zusätzliches Budget von 10 Mio. €. In dem im Sozialausschuss eingebrachten Ausschussantrag ist festgehalten, dass aus den Mitteln insbesondere Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit durchgeführt werden können.

Die aktuellen Teuerungsraten erfordern rasches Handeln, so Sozialminister Wolfgang Mückstein. Man müsse die Menschen unterstützen, die sich die Rechnungen aktuell am wenigsten leisten können. Deshalb wolle die Regierung einen Teuerungsausgleich umsetzen. Außerdem gelte es, mit den zusätzlichen 10 Mio. € an Mitteln besonders vulnerable Gruppen vor Armut zu bewahren, etwa Kinder und Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind. 

Markus Koza (Grüne) zeigte sich erfreut, dass der erste Teil eines ökosozialen Maßnahmenpakets gegen die Teuerung umgesetzt werde. Die aktuelle Preissteigerung treffe insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen. So wichtig kurzfristige finanzielle Hilfen seien, werde jedoch mittel- und langfristig nur der Weg aus der fossilen Energie etwas bringen, so Koza. Denn gerade beim Heizen gehe es nicht nur um eine klimapolitische, sondern auch um eine soziale Frage. Obwohl die Armutsbekämpfung verfassungsrechtlich den Ländern zugewiesen sei, sei es dennoch eine fundamentale Aufgabe des Bundes, Maßnahmen zu setzen, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Gerade in besonderen Situationen wie der Pandemie sei dies notwendig.

Verena Nussbaum (SPÖ) befürwortete die zusätzlichen Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut, forderte aber nachhaltigere Lösungen wie eine Kinderbetreuungsmilliarde, eine Kindergrundsicherung und einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. Fiona Fiedler (NEOS) kündigte zwar ihre Zustimmung an, kritisierte jedoch, dass das österreichische System dem Anspruch nicht gerecht werde, vor Armut zu schützen, obwohl sehr viel Geld dafür ausgegeben werde. Für Gerald Loacker (NEOS) lässt sich das Problem der Teuerung nicht mit einer Einmalzahlung lösen.

Christian Ragger (FPÖ) bezeichnete die 10 Mio. € für Projekte gegen coronabedingte Armut als "Tropfen auf den heißen Stein" und zog einen Vergleich zum Werbebudget der Bundesregierung. In einem Entschließungsantrag forderte er, dass die Regierung ihre Rahmenverträge über insgesamt 210 Mio. € für PR-Maßnahmen aufkündigen soll. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Wochengeldanspruch bei Mutterschaft

Änderungen bzw. Klarstellungen in Bezug auf Mutterschaft wurden im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) vorgenommen. Mit der Novelle soll etwa klargestellt werden, dass im Falle eines vorzeitigen Wochengeldanspruchs der Versicherungsfall der Mutterschaft bereits mit Entstehen dieses Anspruchs als eingetreten gilt. Das Wochengeld soll in Zukunft zudem in bis zu drei Teilbeträgen ausbezahlt werden.

Durch Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz soll anstelle einer Abfindung künftig eine Abfertigung treten, die Berechnung soll zudem geschlechtsneutral erfolgen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will man Spielraum für eine neue Verordnung lassen.

Dieser Bestimmung konnte die SPÖ nichts abgewinnen, weshalb sie eine getrennte Abstimmung über die betroffene Stelle im Gesetz verlangte. Die Bestimmung wurde trotzdem mehrheitlich angenommen, die Regelungen in Bezug auf Mutterschaft einstimmig.

Bei der Abfertigung im Bauern-Sozialverischerungsgesetz handle es sich um Leistungsrecht, über das der Nationalrat entscheide, betonte Alois Stöger (SPÖ). Mit der Änderung soll nun erstmals nur noch der Minister über Leistungsrecht befinden, kritisierte er. Auch Fiona Fiedler (NEOS) warf der Regierung vor, das Parlament mit der Regelung zu umgehen und ortete ein "Bauerngeschenk".

Laurenz Pöttinger (ÖVP) nahm Bezug auf die Anpassungen zur Mutterschaft und hob insbesondere die Ausbezahlung des Wochengeldes in Teilbeträgen hervor. Bisher sei es durch die Auszahlung im Nachhinein oft zu langen Zeiträumen ohne Leistungsbezug gekommen.

Nachtschwerarbeits-Beitrag wird 2022 nicht erhöht

Eine mehrheitlich beschlossene Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes bewirkt, dass der Nachtschwerarbeits-Beitrag im Jahr 2022 unverändert 3,8% der Beitragsgrundlage beträgt. Das ist jener Beitrag, den Unternehmen zahlen müssen, wenn ihre MitarbeiterInnen Nachtschwerarbeit verrichten. Der Beitragssatz hätte entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf 4,9% erhöht werden müssen. Die nun entstehenden Mindereinnahmen der Pensionsversicherung werden den Bund rund 13,45 Mio. € kosten.

Mit der Aussetzung der Erhöhung des Nachtschwerarbeits-Beitrags wolle man die durch die Pandemie geschwächten Betriebe unterstützen, betonte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Fiona Fiedler (NEOS) kritisierte, dass bei Maßnahmen wie dieser außer ihrer Fraktion niemand an die Folgegenerationen denke. Christian Drobits (SPÖ) zeigte sich bewusst, dass die Pandemie Zusammenarbeit erfordere. Seine Fraktion unterstütze die Regelung daher, obwohl man wisse, dass die Pensionsversicherungsanstalten dadurch mit Mindereinnahmen rechnen müssen. Er kritisierte jedoch, dass das Gesundheits- und Pflegepersonal im Nachtschwerarbeitsgesetz nicht gleichgestellt werde.

Mit einer Fristverlängerung kann die notwendige Übermittlung von personenbezogenen Pflegedaten von den Landesstellen des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen bis Ende Juni 2022 fortgesetzt werden. Diese Änderung des Bundespflegegeldgesetzes wurde als Reaktion auf die anhaltende Corona-Pandemie einhellig beschlossen.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) führte dazu aus, dass die Gemeinden den Zugang zu den betroffenen Daten brauchen, um die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Quarantäne sicherzustellen. Sie begrüßte daher die Fristverlängerung bis Ende Juni 2022.

Keine Mehrheit für Bestimmung zur Begrenzung von Sonderpensionen

Keine verfassungsmäßige Mehrheit kam nach einer namentlichen Abstimmung für eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zustande. Die von ÖVP und Grünen beantragte Regelung sollte verfassungskonform klarstellen, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung nach dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 limitiert ist.

Ebenso keine Mehrheit konnte die SPÖ für ihre wiederholte Forderung finden, die Erhöhung der Sonderpensionen mit der maximalen Erhöhung im ASVG von 66 € zu begrenzen. Die SozialdemokratInnen hatten dafür einen Abänderungsantrag eingebracht.

Abgelehnt wurde auch ein FPÖ-Antrag auf eine Erhöhung aller Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension um 3,7%, um die Inflation auszugleichen.

Bereits in der vergangenen Nationalratssitzung sei der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Debatte gestanden, ließ Josef Muchitsch (SPÖ) Revue passieren. ÖVP und Grüne hätten damals den Passus aus dem Pensionsanpassungsgesetz gestrichen, weil die Zweidrittelmehrheit gefehlt habe, nun versuchten sie es erneut. Man wolle damit das Tor öffnen für noch höhere Luxuspensionen. Die vorgesehene Erhöhung um 1,8% würde bei einer Pension von 10.000 € eine Erhöhung von 180 € bedeuten, während eine Durchschnittspension bloß um 28 € erhöht werde. BezieherInnen von kleinen und mittleren Pensionen würden das nicht verstehen, so Muchitsch. Er plädierte für eine Deckelung der Erhöhung mit maximal 66 €.

Gerald Loacker (NEOS) führte an, dass es jedes Jahr bei der Pensionserhöhung um die gleichen Fragen gehe. Er appelliere jedes Jahr, den Sonderpensionen einen Riegel vorzuschieben, auch heuer wieder. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete die Erhöhung von hohen Pensionen mit demselben Satz von 1,8% wie bei Pensionen von 1.300 € als unsozial.

Auch sein Mitleid für BezieherInnen von Sonderpensionen halte sich in Grenzen, sagte Markus Koza (Grüne). Der Gesetzgeber habe jedoch die Verpflichtung, Pensionen werthaltig zu halten. Weil die Erhöhung von hohen Pensionen in den vergangenen Jahren oftmals gedeckelt wurde, komme es hier zu einem hohen Wertverlust. Daher müsse man die Erhöhung um 1,8% auch für Sonderpensionen bzw. Mehrfachpensionen durchführen, sonst gebe es verfassungsrechtliche Probleme, so Koza. Michael Hammer (ÖVP) plädierte ebenfalls dafür, die rechtliche Sicherheit im Auge zu behalten. Kira Grünberg (ÖVP) wies darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten Werkstätten arbeiten, nicht sozialversichert sind und daher keinen Pensionsanspruch aufbauen können. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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