Parlamentskorrespondenz Nr. 1504 vom 22.12.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP, Grüne und SPÖ legen Anpassungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vor

Wien (PK) – Dem Wirtschaftsausschuss liegt ein Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen mit Anpassungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz und EnergieControl-Gesetz vor. Die Änderungen sind den Erläuterungen zufolge im Wesentlichen auf Anforderungen zurückzuführen, die sich aus dem beihilferechtlichen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission ergeben. Darüber hinaus sollen durch eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale für 2022 EnergiekundInnen entlastet werden. Außerdem werden einige technische bzw. redaktionelle Anpassungen vorgenommen (2184/A).

Betreffend Ausschreibungen soll unter anderem eine ergänzende Regelung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Flexibilität ermöglichen, die jährlichen Ausschreibungsvolumina reduzieren zu können – etwa, wenn die insgesamt eingereichte Gebotsmenge kleiner als das Ausschreibungsvolumen war. Außerdem sollen etwa Regelungen für gemeinsame Ausschreibungen für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen festgelegt werden.

Klargestellt wird den Erläuterungen zufolge unter anderem, dass Tätigkeiten von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie von Bürgerenergiegemeinschaften nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Weiters soll auch eine Grundlage für die Daten- und Kostenbereitstellung für die Erstellung des Evaluierungsplans und der Zwischenberichte, zu denen sich die Republik Österreich im Notifikationsverfahren verpflichtet hat, geschaffen werden. Das Fördersystem für den Ausbau erneuerbarer Energien ist demnach unter Heranziehung externer FachexpertInnen drei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und dem Nationalrat spätestens im Dezember 2024 ein Bericht darüber vorzulegen. Nach dieser erstmaligen Evaluierung hat eine Evaluierung und Berichterstattung über die Ergebnisse alle fünf Jahre zu erfolgen. (Schluss) mbu


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