Parlamentskorrespondenz Nr. 131 vom 15.02.2022

Jahresbericht 2021 über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums

Kosten für die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien belaufen sich auf 538,93 Mio. €

Wien (PK) – Im Laufe des Jahres 2021 wurden den Ländern und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hohe Kostenersatzleistungen gewährt, wobei bis Ende Dezember insgesamt 1,03 Mrd. € an Zahlungen geflossen sind. Nimmt man noch die Ausgaben des Jahres 2020 hinzu, ergibt sich eine Summe von 1,13 Mrd. €. Im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz wurden 425,8 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, der Mehrbedarf wurde durch Umschichtungen sowie Mittelverwendungsüberschreitungen gedeckt. Das geht aus einem Bericht von Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein an den Nationalrat gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-547 d.B.), der nicht nur einen Jahresüberblick bietet, sondern auch die Detailzahlen für November und Dezember enthält. Die größten Posten darunter entfallen auf Vergütungen für Verdienstentgang (454,37 Mio. €), Untersuchungen (283 Mio. €) sowie Screening-Programme (198 Mio. €). In weiterer Folge schlugen die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform "Österreich testet", des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes zu Buche (in Summe 20,04 Mio. €).

Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistete der Bund einen Zweckzuschuss. Unter diesem Titel belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 1,24 Mrd. €. Die Mittel werden insbesondere für folgende Kategorien eingesetzt: Schutzausrüstung, administrativer Aufwand und Personal (Gesundheitshotline 1450, Testungen, Impfaktionen), COVID-19-Tests in Apotheken, Mehraufwand für Rettungsorganisationen oder Ersatzspitäler (Gesamtsumme 2020 und 2021: 1,6 Mrd. €). Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut aufgewendet.

Im Sinne einer Gesamtschau wird im vorliegenden Bericht darauf hingewiesen, dass im Jahr 2020 der Österreichischen Gesundheitskasse ein einmaliger Betrag in der Höhe von 60 Mio. € zur Verfügung gestellt wurde, um diverse Mehraufwendungen (z.B. Ausbau der Visitendienste, Anstieg der Psychotherapie, Mehrausgaben für hochpreisige Medikamente, IT-Management etc.) bestreiten zu können. Der AGES wurden wiederum 4,18 Mio. € für den Ausbau der Testkapazitäten überwiesen.

Corona-Impfstoffe: Starker Anstieg der Ausgaben auf 318,6 Mio. €

Durch die kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Aus dem Jahresbericht 2021 geht hervor, dass die Ausgaben für Corona-Impfstoffe bis inklusive Dezember auf 318,6 Mio. € angewachsen sind. Dazu kommen noch Kosten für den Ankauf von Impfzubehör in der Höhe von rund 7,97 Mio. € und die Logistik (15,71 Mio. €). Für das Informationsschreiben bezüglich der Booster-Impfung wurden 1,36 Mio. € ausbezahlt. Da sich die Versicherten Impfbestätigungen bei ÄrztInnen oder Apotheken ausdrucken lassen können, ist dafür ein Honorar in der Höhe von 1,43 Mio. € angefallen, zeigt der Bericht auf. Außerdem hat die ÖGK für die Impfstoffabgabe in den Apotheken 1,35 Mio. € ausbezahlt. Der IT-Betrieb des Grünen Passes wurde im Dezember mit 205.614 € unterstützt. Zudem wurde die vom Roten Kreuz zur Verfügung gestellte Stopp-Corona-App mit 1,17 Mio. € gefördert.

Wenn alle Optionen und noch nicht in Verhandlung befindliche Vorkaufverträge ausgeschöpft werden, sollen bis einschließlich 2023 rund 70,5 Mio. COVID-19-Impfdosen an Österreich geliefert werden. Per Stand Dezember 2021 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (100.000), Bosnien und Herzegowina (500.000), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Iran (1,630.000), Tadschikistan (50.000), Usbekistan (150.000), Vietnam (50.000) und Bangladesch (956.550). Burkina Faso (396.000 Dosen), die Philippinen (266.400) und Afghanistan (331.200) erhielten den Impfstoff Jannsen.

Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien kostet 538,93 Mio. €

Bereits in den Monatsberichten ab Juni 2021 wird detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. Per Ende Dezember wurden 195,03 Mio. € an die ÖGK sowie 12,82 Mio. € an die BVAEB für die Abgeltung der Freistellungskosten von "RisikopatientInnen" ausbezahlt. Für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien erhielten die ÖGK, die BVAEB sowie die SVS 46,74 Mio. €.

Weitere hohe Beträge, die an die ÖGK bzw. die Sozialversicherungen flossen, betrafen die Honorare für die Abgeltung von in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien durchgeführten COVID-19-Tests (25 € pro Test, insgesamt 538,93 Mio. €) sowie für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test, insgesamt 139,58 Mio. €), die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich (51,76 Mio. €) und die Anschaffung von Schutzausrüstungen für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich (53,82 Mio. €). Der ÖGK ersetzt wurde auch der an VertragsärztInnen oder Gruppenpraxen ausbezahlte Ersatz des Honorarausfalls, wenn im ersten, zweiten und vierten Quartal 2020 Leistungen erbracht und die vereinbarten Ordinationstage weitgehend eingehalten wurden (16,47 Mio. €).

Hohe Ausgaben für Ankauf von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken in der Höhe von 219,54 Mio. €

Öffentliche Apotheken waren noch bis Ende Oktober berechtigt, SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung abzugeben. Die Bundesbeschaffungsagentur wurde daher im Februar mit dem Ankauf einer ersten Tranche von 50 Millionen Tests beauftragt, wobei der Einzelpreis bei 2,20 € lag. Per Stand Dezember 2021 wurden dafür insgesamt 219,54 Mio. € ausbezahlt. Für die Beschaffung und den Versand von FFP2-Masken hat das Gesundheitsministerium im Vorjahr 23,1 Mio. € ausgegeben.

Armutsbekämpfung: 50 Mio. € als Zweckzuschuss für die Pflege sowie Verbesserung der Einkommenssituation von vulnerablen Personengruppen

Auf Basis des Bundesfinanzgesetzes 2021 wurden für die Armutsbekämpfung zusätzlich 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde bereits im Jänner an die Länder zur Auszahlung an begünstigte Familien überwiesen. Im Zuge der im Mai 2021 beschlossenen BFG-Novelle wurden weitere 14 Mio. € ausgeschüttet, um Kinder in Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalten mit bis zu 200 € unterstützen zu können. Diese finanziellen Zuwendungen sollen zu einer Verbesserung der Einkommenssituation vulnerabler Personengruppen, die durch die COVID-19-Krise besonders betroffen waren, beitragen.

Aus dem Jahresbericht geht zudem hervor, dass im Rahmen der BFG-Novelle weitere 12 Mio. € beschlossen wurden, wobei bereits 11,73 Mio. € an diverse gemeinnützige Organisationen (z.B. Autonome Frauenhäuser, Kriseninterventionszentrum, Pro mente, Die Möwe, Schuldnerberatungen etc.) ausbezahlt wurden. Im Rahmen der Sonderrichtlinie "COVID-19 Armutsbekämpfung" wurden überdies bis Jahresende rund 18 Mio. € an diverse Projektträger (Caritas, Neunerhaus, Hilfswerk etc.) ausgeschüttet, die sich u.a. für die medizinische und psychosoziale Basisversorgung vulnerabler Personengruppen, für Gewaltprävention, für die Unterstützung von Wohnungslosigkeit und für die Bekämpfung sozialer und armutsrelevanter Folgen der Pandemie einsetzen.

In Monaten November und Dezember leistete der Bund zudem einen Zweckzuschuss an die Länder in der Höhe von 50 Mio. €, der zur Finanzierung von außerordentlichen Pandemiebelastungen sowie von Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal zur Verfügung gestellt wird.

Schon in der Vergangenheit wurden dem Nationalrat in monatlichen Etappen Berichte über coronabedingte Ausgaben des Ressorts übermittelt (III-317 d.B., III-341 d.B., III-367 d.B., III-394 d.B., III-413 d.B., III-441 d.B., III-475 d.B.). (Schluss) sue