Parlamentskorrespondenz Nr. 252 vom 10.03.2022

Familienausschuss stimmt Digitalisierung von FABIAN zu

Indexierung der Familienbeihilfe: Regierung wartet EuGH-Urteil ab

Wien (PK) – Die digitale Weiterentwicklung des neuen Familienbeihilfeverfahrens FABIAN soll die Beantragung erleichtern. Das ist das Ziel der vorgeschlagenen Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, die der Familienausschuss des Nationalrats heute einstimmig verabschiedet hat. Laut Familienministerin Susanne Raab erleben die Verfahren dadurch eine "Entbürokratisierung", was Familien entlaste. Änderungsvorschläge bei Familienleistungen von SPÖ, FPÖ und NEOS wurden dagegen vertagt. Intensiv diskutiertes Thema dabei war die heimische Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische ArbeitnehmerInnen in Österreich mit Kindern in der Heimat. Im Jänner hatte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen diese Anpassung der Familienleistungen an die Lebenserhaltungskosten am Wohnort der Kinder aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes Stellung bezogen. Raab sicherte zu, das noch ausständige EuGH-Urteil natürlich umzusetzen, auch wenn dies ein Ende der Indexierung bedeute. Für etwaige Rückzahlungsverpflichtungen habe die Verwaltung vorgesorgt.

Die Indexierung der Familienbeihilfe wurde auch in der Diskussion des EU-Vorhabensberichts 2022 aus dem Familienministerium angeschnitten, wobei vor allem NEOS und SPÖ daran erinnerten, diese Regelung schon vor Inkrafttreten als europarechtswidrig bezeichnet zu haben. Die ÖVP erinnerte wiederum an die Motivation für die Indexierung unter der türkis-blauen Regierung, nämlich die hohen Standards finanzieller Familienleistungen in Österreich zu erhalten.

Weiterer Themenschwerpunkt in der Ausschussdebatte war vor dem Hintergrund der laufenden Bund-Länder-Verhandlungen ("15a-Verhandlungen") zur Finanzierung der Elementarpädagogik die quantitative und qualitative Hebung der Kinderbetreuungsangebote in Österreich. Mehrere Oppositionsanträge in diesem Zusammenhang vertagte die Regierungsmehrheit im Ausschuss, einen FPÖ-Antrag auf Einrichtung eines bundesfinanzierten "Kinderbetreuungsschecks" lehnten die übrigen Fraktionen geschlossen ab.

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine wurde während der gesamten Ausschusssitzung immer wieder angesprochen. Ministerin Raab widmete dem "unfassbaren Leid", das sich derzeit am europäischen Kontinent zutrage, auch ihre ersten Gedanken zu Sitzungsbeginn. Gemeinsam mit den EU-Partnern, anderen Ressorts, den für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge zuständigen Bundesländern und NGOs arbeite ihr Haus daran, humanitäre Hilfe sicherzustellen, da die Geflüchteten großteils Frauen und Kinder seien.

Familienbeihilfe-Anträge sollen vereinfacht werden

Mit automatisierter Übermittlung von SchülerInnen- und Lehrlingsdaten an das Finanzamt soll die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe vereinfacht und beschleunigt werden, umriss Carina Reiter (ÖVP) die Zielsetzung des Novellenentwurfs (1361 d.B.). Die Vorlage von Unterlagen in Papierform oder das Hochladen von Dateien via FinanzOnline im Rahmen des Verfahrens zur Weitergewährung der Familienbeihilfe werden damit in Hinkunft nicht mehr notwendig sein, heißt es in den Erläuterungen. Obwohl Michael Bernhard (NEOS), Petra Wimmer (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ) nicht völlig überzeugt von der reibungslosen Abwicklung des neuen Verfahrens waren, trugen sie namens ihrer Faktionen im Sinne der Verfahrensbeschleunigung die Neuerung mit. Die NEOS erwarten jedoch, dass bis zur Plenarabstimmung mehrere Kritikpunkte an der Vorlage, die im Begutachtungsverfahren eingegangen seien, korrigiert werden. Der FPÖ ist die Datensicherheit ein großes Anliegen.

SPÖ und NEOS für Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe

Seit 1. Jänner 2019 wird die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten des Landes angepasst, obwohl die Eltern in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozialsystem einzahlen, wie Bernhard (NEOS) im Ausschuss erneut hervorhob. SPÖ und NEOS sehen darin eine Ungerechtigkeit, die es zu beheben gilt. Für die SPÖ appelliert Eva-Maria Holzleitner, dieses "unselige Relikt" aus türkis-blauer Zeit rasch und unverzüglich per Gesetzesänderung zu beseitigen (2282/A(E)), die NEOS schließen sich in einem Initiativantrag (470/A) dieser Forderung an. Während Ausschussvorsitzender Norbert Sieber für die ÖVP darauf pochte, die Diskussion über einen reduzierten Kostenausgleich für Kinder im Ausland zuzulassen, auch wenn ein negatives EuGH-Urteil zur Indexierung natürlich angenommen werde, zeigte sich Barbara Neßler (Grüne) erfreut über das jüngste Gutachten des Generalanwalts dazu. Die Grünen seien von Anfang an gegen die Indexierung gewesen. In Anbetracht des laufenden Verfahrens wurden beide Anträge von ÖVP und Grünen vertagt.

FPÖ: Familienbeihilfe für Lehrlinge bis 27

In die Vertagung schickten die Koalitionsparteien auch den Antrag der FPÖ (2179/A(E)) zur Attraktivierung des Lehrberufs die Altersgrenze für den Anspruch auf Familienbeihilfe im Fall einer Berufsausbildung von Lehrlingen bis zum 27. Geburtstag zu erhöhen und mit einer Lehrlingsfreifahrt zu kombinieren. Wie Edith Mühlberghuber (FPÖ) ausführte, könnten Spätentschlossene dadurch eher eine neue Ausbildung in Angriff nehmen. SPÖ und NEOS sind gegen den Vorschlag, da er junge Menschen in anderen Ausbildungen nicht erfasse beziehungsweise keine Materie der Familienpolitik darstelle. Neßler (Grüne) argumentierte die Vertagung damit, eine Kombination der Lehrlingsfreifahrt mit dem Klimaticket prüfen zu wollen.

Kindergärten: SPÖ und NEOS fordern flächendeckenden Ausbau, FPÖ will Wahlfreiheit

Die laufenden Verhandlungen über eine neue 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Elementarpädagogik nahmen SPÖ und NEOS im Familienausschuss zum Anlass, mehrere Anträge auf Mittelerhöhung in diesem Bereich zu stellen, die alle von ÖVP und Grünen vertagt wurden. Neben einem Bundesrahmengesetz (1641/A(E)) für einheitliche Mindeststandards in Kindergärten, die ja in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen, fordern die SozialdemokratInnen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr (2311/A(E)). Um mehr InteressentInnen für das Berufsfeld Elementarpädagogik zu gewinnen, mahnen die NEOS Verbesserungen bei Entlohnung und Arbeitsbedingungen ein (2016/A(E)). Hinsichtlich Kostenhöhe dürfe das Verhandlungsziel nicht unter 1 Mrd. € liegen, sagte Holzleitner, die wie ihre Fraktionskollegin Wimmer den Rechtsanspruch als "essenziell" für die Platzsicherheit sieht. Joachim Schnabel (ÖVP) warnte jedoch davor, einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz als "Allheilmittel" zu werten. Vorrangig seien die Gemeinden beim Betreuungsausbau zu unterstützen und die Ausbildung der PädagogInnen sei zu verbessern.

Sibylle Hamann (Grüne) betonte, die laufenden Verhandlungen mit den Ländern sollten zu "substanziellen Ergebnissen führen". Eckpunkte der anvisierten Änderungen sind ihr zufolge Verbesserungen im PädagogInnen-Kind-Betreuungsschlüssel, flexiblere Öffnungszeiten der Einrichtungen und deutlich mehr Plätze für unter 3-Jährige in der Kinderbetreuung. Zufrieden waren die Oppositionsparteien mit dieser Erklärung nicht, sie erwarten eine stärkere Einbindung in die Gespräche. Immerhin werde das Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern vom Nationalrat in Gesetzesform gegossen, zeigte Melanie Erasim (SPÖ) auf. Fiona Fiedler (NEOS) setzte sich dafür ein, Inklusion im Kindergarten ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken, immerhin werde in der Elementarpädagogik der Grundstein für eine inklusive Gesellschaft gelegt.

Parallel zum Kindergarten-Ausbau erwartet Petra Wimmer (SPÖ) von der Regierung ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung. Dazu gehöre gerechtere Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit, das Schließen der Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen, die allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit oder die Einführung eines Familienarbeitszeit-Modells (2281/A(E)); ihr Antrag wurde ebenfalls von den Koalitionsparteien vertagt.

Beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht für die Freiheitlichen das Prinzip der Wahlfreiheit im Mittelpunkt (2322/A(E)). Da Gemeindekindergärten aber häufig beim Ausbau von Angeboten an der Finanzierung scheiterten, wie Christian Ries (FPÖ) ausführte, seien andere Betreuungsformen auszubauen, etwa Betriebskindergärten und die beitragsfreie Inanspruchnahme von Tageseltern. Von Bundesseite solle es dazu einen "Kinderbetreuungsscheck" geben, als Weiterführung der auslaufenden COVID-19-Zuschüsse. Diesem Modell konnten die übrigen Fraktionen im Ausschuss wenig abgewinnen, sie stimmten dem Antrag nicht zu.

Österreich für einheitliche Indexierung von Familienleistungen auf EU-Ebene

Familienpolitische Angelegenheiten liegen zwar im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Sozialen Säule der EU sollen aber soziale Konvergenzen vorangetrieben werden. Österreich vertritt hier die Position, dass die Mitgliedstaaten Freiräume zur Gestaltung ihrer nationalen Ökonomie brauchen, heißt es im aktuellen EU-Vorhabensbericht (III-561 d.B.) der Familienministerin, den im Ausschuss alle Fraktionen außer der FPÖ zur Kenntnis nahmen und enderledigten.

Konkret strebe man eine einheitliche Indexierung von Familienleistungen an, um beim Leistungsexport eine neue Gerechtigkeit und Fairness in Europa zu bewirken, geht aus dem Bericht hervor. Im jüngsten Konvergenzvorschlag der EU-Kommission habe dieses Ansinnen jedoch keine Berücksichtigung gefunden, weswegen dem Entwurf nicht zugestimmt werden könne. Für die NEOS zeigt sich bei der Indexierung der Familienleistungen der "Widerspruch" in der österreichischen Familienpolitik, wie Bernhard (NEOS) verdeutlichte. Einerseits wolle man eine gemeinsame europäische Linie, andererseits stelle man bei der Auszahlung der Familienbeihilfe an Kinder heimischer Arbeitskräfte mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land auf die Subsidiarität ab. Nach Darstellung von Familienministerin Raab würde ein einheitliches Vorgehen der EU-Staaten bei der Indexierung exportierter Familienleistungen keineswegs dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Österreich liege in der Union "weit vorne bei finanziellen Familienleistungen", erneuerte sie den Anspruch, dieses hohe Niveau zu halten.

Kinderrechte von Unterhalt bis Schutz vor Gewalt

Zur EU-Strategie für die Rechte von Kindern, die ÖVP, SPÖ und NEOS in der Debatte aufwarfen, meinte die Familienministerin, eine konkrete Maßnahme hierzulande sei die Arbeit an beschleunigten Verfahren für den Unterhaltsvorschuss. Allerdings bestehe schon jetzt der Anspruch auf Sozialhilfe, wenn kein Unterhalt für ein Kind verfügbar ist, gab sie bei der Frage einer "Unterhaltsgarantie" zu bedenken. Von SPÖ und Grünen auf die Vorkehrung zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine angesprochen, schilderte die Ministerin die laufenden Abstimmungen mit dem Innenministerium, um die Grundversorgungseinrichtungen speziell für Frauen und Kinder zu adaptieren. Dabei gehe es um die Versorgung mit Kinderbetreuung und psychologischer Unterstützung, aber auch um Orientierungshilfen bei der Integration. Auf europäischer Ebene befinde sie sich in engem Austausch mit MinisterkollegInnen, damit Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern am Fluchtweg vor sexueller Gewalt und Menschenhandel greifen. Die heimische Taskforce Menschenhandel spiele hier eine wichtige Rolle. (Fortsetzung Familienausschuss) rei