Parlamentskorrespondenz Nr. 259 vom 10.03.2022

Energiearmut: Regierung will 15 Mio. € für Abfederung und Beratung bereitstellen

Opposition kritisiert Lösungsansatz im Konsumentenschutzausschuss, Maßnahme gehe an Lebensrealität der Menschen vorbei

Wien (PK) – Angesichts der Teuerungen und steigender Energiepreise will die Bundesregierung 15 Mio. € für die Energieberatung bzw. Abfederung von Energiearmut in Österreich bereitstellen. Eine Maßnahme, die der Opposition zu wenig weit greift, wie heute im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats deutlich wurde. "Aus der Energiearmut kann man sich nicht herausberaten", so etwa NEOS. Von einer "Farce" und einer "Alibi-Aktion" sprachen FPÖ und SPÖ. ÖVP und Grüne verwiesen darauf, dass es sich bei den 15 Mio. € um einen Baustein von vielen Maßnahmen gegen Teuerungen und Energiepreissteigerungen handle. Auch Sozial- und Konsumentenschutzminister Walter Rauch verwies auf bisherige Maßnahmen wie den Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen von bis zu 300 € oder den Energiekostenausgleich-Gutschein für alle Haushalte, räumte aber ein, dass dies noch nicht genug sei. In Punkto Energieberatung richtete der Minister den Appell an die Oppositionsfraktionen, deren Wirkung zur Senkung der Kosten für einzelne Haushalte nicht kleinzureden.

Rauch erhielt zudem den Auftrag vom Konsumentenschutzausschuss, einen Nationalen Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen zu erstellen. Sämtliche Forderungen der Oppositionsfraktionen wurden vertagt oder abgelehnt.

Ausbau der Energieberatung und Maßnahmen gegen Energiearmut

Ausgangspunkt der Diskussion über Energiearmut war ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, in dem sie für die Ausarbeitung eines niederschwelligen Angebots zur Energieberatung sowie für begleitende Maßnahmen gegen Energiearmut eintreten. Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen seien von Energiearmut betroffen. Die zuletzt rasant steigenden Energiepreise hätten dazu geführt, dass das Phänomen zunehmend in der Mitte der Bevölkerung ankomme. Damit Energiearmut aber zu keinem Massenphänomen werde, müssten nun rasch die richtigen Maßnahmen getroffen werden (2317/A(E)).

ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer informierte, dass die Bundesregierung kurzfristig 15 Mio. € gegen Energiearmut bereitstellen will, um etwa Menschen zu zeigen, wie bei Energie gespart werden könne. Dazu werde eine Beratungsstelle eingerichtet. Klar wandte sich Kirchbaumer gegen den Vorwurf der Opposition, dass die Regierung gegen Energiearmut nichts unternehme. Handlungsbedarf sieht die Abgeordnete aber etwa im Bereich der hohen Spritpreise. Dass die bisher gesetzten Maßnahmen gegen die Teuerungen erst ihre Wirkung zeigen werden und es sich bei der Energieberatung um einen Baustein von vielen handle, erklärte Andreas Ottenschläger (ÖVP).

Von den 15 Mio. € sollen laut Ministerium 10 Mio. € in Investitionen wie ineffiziente Energiegeräte, etwa alte Kühlschränke bzw. sogenannte "Stromfresser", fließen. 5 Mio. € sind für Energieberatung vorgesehen.

"Energiearmut heißt, dass Menschen frieren", so Sibylle Hamann von den Grünen, dass Gas- und Strompreise gestiegen sind, spüre jeder Haushalt. Langfristig brauche es den Umstieg auf erneuerbare Energie, bis dieser vollzogen ist, seien niederschwellige Maßnahmen wie soziale Energieberatung, bei der man sich ExpertInnen nach Hause holen könne, notwendig.  

Geht es nach NEOS-Abgeordneter Katharina Werner, ist die Regierung im Bereich der Energiearmut säumig, wie etwa ein entsprechender Rechnungshofbericht zeige. "Aus der Energiearmut kann man sich nicht herausberaten", so Werner, die dem Antrag für ihre Fraktion dennoch zustimmte.

Scharf in seiner Kritik zeigte sich FPÖ-Abgeordneter Johannes Rauch. Bei dem Antrag bzw. bei der Maßnahme der Regierung handle es sich um eine "Farce" in einer Zeit, wo es darum geht, wie Menschen ihre Wohnungen warm halten sollen. Das Sofa vom Heizkörper wegzustellen, wenn dieser ohnehin nur auf der zweiten Stufe läuft, werde Energiearmut nicht mindern. Energieberatung helfe zudem nur einem Bezieherkreis, der sich Adaptierungen beim Heizen auch leisten könne, ergänzte der Freiheitliche Peter Wurm.

Auch Christian Drobits von der SPÖ fand kritische Worte. Der Antrag zur Energieberatung sei "bizarr". Menschen, die kein Geld haben, um zu heizen, bräuchten keine Beratung, wie man richtig heizt, so der Abgeordnete. Es sei Zeit für Umverteilung, Maßnahmen gegen Preissteigerungen und einen Preisdeckel für Strom und Gas. Sein SPÖ-Fraktionskollege Alois Stöger erinnerte in diesem Zusammenhang an die angebliche Aussage Marie Antoinettes: "Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen". Dieses Lösungsangebot von der Regierung würde völlig fern von der Lebensrealität der Menschen sein, Stöger.

FPÖ-Forderungen zur Abfederung der Inflation vertagt

Vor dem Hintergrund steigender Inflation spricht sich die FPÖ für eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4% für alle PensionistInnen bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 aus. Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten und der "Geldentwertung für die ältere Generation und PensionsbezieherInnen" entgegenwirken (2303/A(E)). Diese Forderung wurde ebenso vertagt wie der freiheitliche Vorstoß für einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Im Zentrum steht für die FPÖ dabei ein "COVID-19-Warenkorb", wobei die entsprechenden Daten monatlich von der Statistik Austria bereitgestellt werden sollen. Wenn sich bei einzelnen Waren und Dienstleistungen Preisabweichungen von mehr als 10% ergeben, dann soll dem Konsumentenschutzausschuss das Recht eingeräumt werden, den zuständigen Minister mit der Erlassung eines Preisstopps (für 30, 60, 90 oder 120 Tage) beauftragen zu können (625/A(E)).

Klar für ein staatliches Preismonitoring und einen Inflationsstopp plädiert die Oppositionsfraktion in einem ebenfalls vertagten Entschließungsantrag. Der FPÖ schwebt vor, dass die Preise für bestimmte Güter für einen gewissen Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen. Im Fokus soll ein COVID-19-Warenkorb stehen, der etwa Preise für Lebensmittel, Hygieneartikel, Mieten, Heizen und Fahrtkosten beinhaltet. Die notwendigen Daten soll die Statistik Austria zur Verfügung stellen. Ferner fordert die FPÖ eine Treibstoffpreisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treibstoff (2230/A(E)).

Nationaler Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen

ÖVP und Grüne sprechen sich in einem von FPÖ und SPÖ im Ausschuss mitunterstützten Entschließungsantrag für zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus. Jungen Menschen habe die Pandemie zugesetzt, laut einer Studie kämpfe mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Österreich mit depressiven Symptomen, 60% hätten Essstörungen, 47% würden unter Schlafstörungen leiden, 16% hätten wiederholt Suizidgedanken, zeigen sich die Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) besorgt (2316/A(E)).

In ihrem Entschließungsantrag ersuchen die AntragstellerInnen den Gesundheits- und Konsumentenschutzminister, einen Nationalen Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen zu erstellen. Dadurch soll gezielt dem Anstieg an Übergewicht und Adipositas sowie Essstörungen entgegengewirkt werden. Zudem sei der Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterzuentwickeln. Künftig sollen darin standardisierte und qualitätsgesicherte Screenings zur psychischen Gesundheit, Ernährung und sozialer Kompetenz sowie ein Maßnahmenpaket zur individuellen Früherkennung und Prophylaxe einschließlich gesunder Ernährung enthalten sein. Weiters ist der Ausbau und die Abstimmung der Therapiemöglichkeiten der verschiedenen stationären und ambulanten Akut- und Langzeitsettings geplant.

Während SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger und FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm in ihren Wortmeldungen dafür plädierten, den Gesundheitsausschuss mit diesem Thema zu befassen, bemängelte Katharina Werner (NEOS), dass "nur" ein Aktionsplan vorgesehen sei, der den jungen Menschen nicht weiterhelfen würde. Man wisse vonseiten der Politik, welche konkreten Maßnahmen zu setzen seien. Auch wenn das Thema den NEOS sehr wichtig sei, könne ihre Fraktion aus diesem Grund nicht mitstimmen, so Werner.

Dem entgegnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP), dass Nationale Aktionspläne zwischen den Ministerien koordinierte und abgestimmte Vorhabenspläne zu einem bestimmten Thema darstellen, deren Maßnahmen sukzessive abgearbeitet würden. Meri Disoski von den Grünen sprach von einem wichtigen Startschuss in dieser Sache.

Für Gesundheitsminister Johannes Rauch hat Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen Priorität, wie er sagte. Es gehe etwa bei Adipositas und Essstörungen um unterschiedliche Krankheitsbilder, diese hätten auch mit dem familiären Umfeld und Einkommensverhältnissen zu tun. Nationale Aktionspläne hätten manchmal zu Unrecht den Ruf, nur Papier zu sein. Sein Ressort arbeite bereits an den nächsten Schritten.

Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten hat Arbeit aufgenommen

Als obsolet bezeichneten die Regierungsfraktionen im Ausschuss einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in der sie die im Dezember 2021 vom Nationalrat per Entschließung geforderte Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten im Konsumentenschutzministerium bis 31. März umgesetzt wissen wollen (2177/A(E)). Sibylle Hamann von den Grünen informierte, dass die Erstanlaufstelle mit 1. Jänner ihre Tätigkeit aufgenommen habe und bisher 138 Beschwerden eingegangen seien. Konsumentenschutzminister Rauch ergänzte, dass sich wöchentlich etwa fünf bis zehn Personen an die Stelle wenden. Die Stelle leiste konkrete Hilfestellung, etwa wenn es um den Kontakt mit Banken- und Schuldenberatungsstellen geht. Die FPÖ-Entschließung wurde nur von der SPÖ unterstützt und damit abgelehnt.

Eine weitere FPÖ-Entschließung, in der sie die ebenfalls im Dezember letzten Jahres vom Nationalrat beantragte Fachstelle für Verbraucherinteressen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten bis 31. März eingerichtet wissen wollen, wurde hingegen vertagt (2178/A(E)). Das Konsumentenschutzressort hat dem Nationalrat zur Einsetzung der Fachstelle einen Bericht mit Umsetzungsoptionen vorgelegt, wobei darin die Einrichtung einer Fachstelle direkt im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) als "effiziente und rasch umsetzbare Lösung" favorisiert wird (III-586 d.B.).

Opposition drängt auf langfristige finanzielle Absicherung des VKI

"Bitte warten" heißt es zudem erneut für einen Antrag der Freiheitlichen, in der sie eine Anhebung des Budgets für den Verein für Konsumenteninformation für 2022 um 500.000 € auf 5,5 Mio. € in Form eines VKI-Finanzierungsgesetzes (2113/A) und damit eine langfristige Planungssicherheit für den Verein fordern. Man werde von Monat zu Monat von den Regierungsfraktionen vertröstet, bemängelte Peter Wurm (FPÖ) im Ausschuss.

Seitens der Grünen erklärte Meri Disoski, dass sich die Koalition im Regierungsprogramm zu einer langfristigen Finanzierung des VKI bekannt habe. Es gebe in den kommenden Wochen Gespräche dazu. Minister Rauch sagte, dass er noch kein genaues Datum für ein entsprechendes Konzept nennen könne, wobei die Evaluierungsarbeiten weit fortgeschritten seien. Die Wichtigkeit einer langfristigen Finanzierung samt Planungssicherheit sei klar.

Die dauerhafte finanzielle Absicherung für einen starken VKI ist auch der SPÖ ein Anliegen, wie Christian Drobits (SPÖ) sagte. Es brauche nicht nur die jährliche Finanzierung des VKI, sondern Planungssicherheit für den Verein in der gesamten Legislaturperiode.

Es bestehe Konsens darüber, dass die langfristige Finanzierung des VKI gesichert werden müsse, sagte Katharina Werner (NEOS). Es liege am Ministerium, diese umzusetzen, um auf Basis einer Evaluierung strukturelle Probleme in den Griff zu bekommen. 

Ein freiheitlicher Entschließungsantrag, in dem die Oppositionsfraktion ihre Sorge über eine nachhaltige Schwächung der Konsumentenschutzagenden im Ministerium aufgrund von Umstrukturierungen Ausdruck verleihen, wurde ebenfalls vertagt (886/A(E)).

Anliegen der SPÖ und FPÖ zum Thema Banken bleiben erfolglos

Einige Entschließungsanträge der FPÖ und SPÖ, die heute im Konsumentenschutzausschuss ebenfalls zur Debatte standen, drehen sich um Verbraucherschutzinteressen gegenüber dem Bankensektor. Abgelehnt wurde der freiheitliche Vorschlag für eine aussagekräftige Statistik durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Hinblick auf Basiskontos (2325/A(E)). Um das "aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtige und richtige Angebot" eines Basiskontos auch konsumentenschutzpolitisch evaluieren und begleiten zu können, benötige man umfassende statistische Grundlagen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die derzeit nicht vorhanden sein würden, kritisiert Antragsteller Peter Wurm. Geht es nach der FPÖ, soll eine Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes die statistischen Lücken in Bezug auf die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten sowie der Ablehnungsgründe schließen. Zudem soll ein jährlicher Bericht über die Entwicklung des Basiskontos informieren. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken vonseiten der anderen Parlamentsfraktionen blieb die FPÖ mit ihrem Anliegen in der Minderheit und der Antrag wurde abgelehnt. Ihr Vorschlag, die Überziehungszinsen bei Banken in Zeiten der Corona-Krise auf 5% zu senken, wurde erneut vertagt (714/A(E)).

In die Warteschleife geschickt wurden ebenfalls SPÖ-Forderungen zur Verhinderung nicht rückzahlbarer Kredite (1863/A(E)), zur Aufrechterhaltung des Überziehungsrahmens (2246/A(E)) sowie zur Gewährleistung von Bankkrediten für PensionistInnen (2247/A(E)). Demnach ortet die SPÖ Altersdiskriminierung durch einige Banken, da diese nach der Pensionierung den Überziehungsrahmen des Kontos einschränken oder streichen würden. So würden PensionistInnen trotz teilweise "jahrzehntelanger Treue" zu "KundInnen zweiter Klasse" degradiert. Die SozialdemokratInnen fordern den Konsumentenschutzminister auf, eine Gesetzesvorlage zur Absicherung von BankkundInnen vor Altersdiskriminierung vorzulegen. Insbesondere sei dabei die gesicherte Aufrechterhaltung des Kontoüberziehungsrahmens zu berücksichtigen.

Auch in ihrem zweiten Entschließungsantrag zu diesem Themengebiet ortet die SPÖ Altersdiskriminierung durch Banken und Kreditinstitutionen. Während der Pandemie hätten sich die Fälle, in denen PensionistInnen keinen Kredit erhalten haben, gemehrt. In einigen Fällen sei ein Kredit allerdings kostengünstiger, als auf gebundenes Vermögen zuzugreifen. Die Menschen bräuchten in diesen Fällen Kredite, um rasch notwendige Anschaffungen oder Reparaturen durchführen zu können. Die SPÖ setzt sich daher für die gesetzliche Absicherung von BankkundInnen vor Altersdiskriminierung ein. Insbesondere sei dabei der gesicherte Zugang zu Bankkrediten zu berücksichtigen.

Vertagt wurden auch vier weitere Vorstöße der SPÖ, nämlich zur Absicherung unpfändbarer Beträge (2248/A(E)), zu einer Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle bei Pfändungen (2249/A(E)), zu schuldnerfreundlichen Regelungen und mehr Transparenz bei Inkassogebühren ((2250/A(E)) sowie zur Transparenz bei Pfandleihverträgen (1856/A(E)).

Den SozialdemokratInnen geht es etwa um sozial verträgliche Regelungen bei Kontopfändungen, da auch die als unpfändbar definierten Beträge nicht vor dem Zugriff von Gläubigern abgesichert sein würden. Dazu würden alle Arten von Beihilfen, wie etwa die Familien- und Wohnbeihilfe oder Tagesdiäten zählen. Kritisch sieht die SPÖ zudem, dass Inkassobüros die Höchstsätze der Inkassogebührenverordnung häufig voll ausschöpfen, obwohl diese nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu bemessen seien. So würden Höchstbeträge entstehen, die zur Leistung des Inkassobüros in keinem Verhältnis stünden. Hinsichtlich Pfandleihverträgen, die pandemiebedingt wieder auf dem Vormarsch seien, fordern die SozialdemokratInnen eine gesetzliche Regelung ein, die Mindestanforderungen der Transparenz, Mindestinformation über alle anfallenden Zinsen und Gebühren sowie eine Deckelung des Effektivzinssatzes, insbesondere des Jahreszinssatzes, beinhaltet.

Bundesreparaturbonus auf Schiene

Mit dem Verweis, dass der Bundesreparaturbonus bereits auf Schiene ist, wurde eine FPÖ-Entschließung abgelehnt. Darin fordert die FPÖ den Konsumentenschutzminister auf, einen Bundesreparaturbonus nach dem Vorbild des Wiener Reparaturbonus einzuführen. Reparaturen sollen demnach mit 1.000 € pro Jahr und pro Person gefördert werden, geht es nach der Oppositionsfraktion (1627/A(E)). Unterstützung erhielt die FPÖ bei der Abstimmung im Ausschuss von den SozialdemokratInnen.

Vertagt wurden im Konsumentenschutzausschuss eine NEOS-Entschließung für eine transparente Tierpelzkennzeichnung (2278/A(E)) sowie ein SPÖ-Vorstoß, mit dem eine Informationskampagne für die Bevölkerung über Blackouts in Form einer "Werkzeugbox" (2038/A(E)) gefordert wird. Den NEOS geht es dabei um eine verpflichtende, verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Die SPÖ warnt in ihrem Vorstoß vor einem Blackout, mit dessen Eintritt laut ExpertInnen binnen der nächsten fünf Jahre zu rechnen sei. Deswegen sei eine Informationskampagne notwendig.

Schließlich wurden auch zwei FPÖ-Forderungen zu einem Außerkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (2228/A) und zu einer Amnestie für "Corona-Sünder" vertagt (613/A(E)). (Schluss Konsumentenschutzausschuss) keg