Parlamentskorrespondenz Nr. 380 vom 11.04.2022

Neu im Bautenausschuss

SPÖ- und FPÖ-Forderungen zur erfolgten Richtwerterhöhung

Wien (PK) – Die am 1. April 2022 erfolgte Richtwerterhöhung bei Wohnungsmieten thematisieren SPÖ als auch FPÖ in Anträgen. Während die SPÖ eine Rücknahme der Anpassung fordert, kritisiert die FPÖ, dass die Erhöhung auch in Wiener Gemeindebauten erfolgt sei. Die Freiheitlichen schlagen zur Reduktion der Mietkosten in Gemeindebauten vor, dass statt des bisherigen Richtwerts dort künftig die gemeinnützige Grundmiete gelten soll.

SPÖ: Rücknahme der Richtwerterhöhung

Die per 1. April 2022 erfolgte Erhöhung der Richtwertmieten und der Kategoriebeträge soll zurück genommen werden, um die Bevölkerung aufgrund der hohen Inflation zu entlasten, fordert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher mittels Antrag (2429/A). Zudem sei die Valorisierung der Kategorie-Beträge jener der Richtwerte anzupassen. Künftige Anpassungen der Richtwerte und Kategorie-Beträge sollen der SPÖ nach, nur bei einer maximalen Inflation von 2% erfolgen. Liegt die Inflation darüber, sei von außergewöhnlichen Ereignissen wie Krisen auszugehen, die eine Erhöhung nicht rechtfertigen. Insgesamt sei die gesetzliche Indexierung der Wohnungsmieten zu hinterfragen, da diese bei hohen Inflationsraten den Verbraucherpreisindex weiter nach oben schraubt, führt Becher an.

FPÖ fordert Mietreduktion im Wiener Gemeindebau durch gemeinnützige Grundmiete statt Richtwert

Eine Mietreduktion im Wiener Gemeindebau fordert FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl mittels Entschließungsantrag (2426/A(E)). Dazu sollen bisher dem Richtwert unterworfene Gemeindebauten der gemeinnützigen Grundmiete zuzüglich Erhaltungsbeitrag unterworfen werden. Während die SPÖ auf Bundesebene die für 2022 anstehende Richtwerterhöhung bekämpft habe, habe Wiens SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal die Erhöhung bei den Wiener Gemeindebauten bekannt gegeben, kritisiert Schrangl. Es könne nicht angehen, dass 500.000 BewohnerInnen der Gemeindebauten wesentlich höhere Mieten als im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus für ihre meist sanierungsbedürftigen Wohnungen bezahlen, verweist Schrangl auch auf den durch den Rechnungshof kritisierten Sanierungsrückstau. (Schluss) pst