Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 16.05.2022

Budgetnovelle 2022 passiert Budgetausschuss

Kontroverse Diskussion über Budgetierung der Pflegemilliarde

Wien (PK) – Der Budgetausschuss behandelte heute eine Novelle des erst im Herbst 2021 beschlossenen Budgets. Konkret sind Adaptierungen im Budget 2022 sowie im Bundesfinanzrahmen 2022-2025 in Planung (1444 d.B. und Zu 1444 d.B.). Seit dem Budgetbeschluss im Herbst 2021 haben sich die budgetären Rahmenbedingungen geändert und machen nun Novellen erforderlich, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Wesentlichen auf die Energie-Entlastungspakete, den Krieg in der Ukraine und die COVID-19-Krisenbewältiung zurückgeführt. Die Budgetplanung wird im Zuge dessen auch an die aktuell erwartete Konjunkturentwicklung angepasst.

In Summe steigt das Defizit 2022 mit der Novelle um 6,5 Mrd. € auf 19,1 Mrd. €. Die neuen Maßnahmen im Bereich Energieentlastung schlagen sich dabei mit 1,7 Mrd. € zu Buche. Die Budgetnovelle sieht für 2022 gegenüber der bisherigen Budgetplanung einen Anstieg der Auszahlungen um 4,9 Mrd. € auf 104 Mrd. € und einen Rückgang der Einzahlungen um 1,6 Mrd. € auf 84,8 Mrd. € vor. Die Änderungen im Ergebnishaushalt entsprechen laut Budgetdienst weitgehend jenen im Finanzierungshaushalt. Der Budgetausschuss hielt dazu eine kontroverse Debatte ab. Die Oppositionsparteien kritisierten insbesondere die fehlende Budgetierung der angekündigten Pflegemilliarde. Diese sei zum Zeitpunkt der Erstellung der Novelle noch nicht finalisiert gewesen, hieß es von Seiten des Finanzministeriums. Auch für einen Abänderungsantrag im Nationalrat am kommenden Mittwoch lägen zu wenig Details vor. Bei der Abstimmung stimmten ÖVP und Grüne für die Budgetnovelle.

Der Budgetausschuss behandelte auch das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025, das Ende April von der Bundesregierung vorgelegt wurde.

Energie-Entlastungspaket, Krieg in der Ukraine und Pandemiebekämpfung machen Novelle erforderlich

Die bisher beschlossenen Energie-Entlastungspakete führen im neuen Budget sowohl zu Mehrauszahlungen als auch zu Mindereinzahlungen (durch Senkung von Energieabgaben und Erhöhung der Pendler:innenförderung). In Summe verschlechtert sich der Nettofinanzierungssaldo aufgrund der neuen Maßnahmen um 1,7 Mrd. €.

Laut Analyse des Budgetdienstes liegen die Mehrauszahlungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bei 2,1 Mrd. € im Jahr 2022 und betreffen die Anschaffung einer strategischen Gasreserve, die Aufnahme von Kriegsvertriebenen und die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds. Für die darüber hinausgehenden Kosten der Anschaffung eines Gasvorrats, sieht die Gesetzesnovelle eine Ermächtigung von 5 Mrd. € vor. Für die Betreuung und Versorgung von ukrainischen Kriegsvertriebenen ist eine weitere Ermächtigung von 400 Mio. € geplant.

Veränderungen gibt es auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. In Summe sieht die Budgetnovelle eine Erhöhung der Budgetmittel für Maßnahmen zur Krisenbewältigung um 2,7 Mrd. € auf 6,6 Mrd. € vor, wie der Budgetdienst in seiner Analyse festhielt. Die Aufstockung  erfolge für zusätzliche Mittel für Testen, Impfen, Arzneimittelbeschaffung und  Kurzarbeitsbeihilfen. Die im ursprünglichen Budget 2022 enthaltene COVID-19-Ermächtigung über 5 Mrd. € bleibe bestehen, so der Budgetdienst.

Die Budgetplanung soll auch an die aktuell erwartete Konjunkturentwicklung angepasst werden, die insbesondere bei der für die Abgabenentwicklung wichtigen Lohnsumme etwas günstiger ist. Das reale Wirtschaftswachstum sei in der aktualisierten Prognose zwar geringer, aufgrund der höheren Inflation seien die für das Abgabenaufkommen maßgeblichen nominellen Beträge  aber tendenziell gestiegen.

Defizit 2022 nun bei 19,1 Mrd. €

Die Budgetnovelle sieht für 2022 gegenüber der bisherigen Budgetplanung einen Anstieg der Auszahlungen um 4,9 Mrd. € auf 104 Mrd. € und einen Rückgang der Einzahlungen um 1,6 Mrd. € auf 84,8 Mrd. € vor. Dadurch verschlechtert sich der Nettofinanzierungssaldo 2022 um 6,5 Mrd. € auf -19,1 Mrd. €. Die Änderungen im Ergebnishaushalt entsprechen laut Budgetdienst weitgehend jenen im Finanzierungshaushalt.

Mehr ausgezahlt werde insbesondere in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie (+1,6 Mrd. €) im Zusammenhang mit der strategischen Gasreserve und bei der Gesundheit (+1,3 Mrd. €) aufgrund des Zusatzbedarfs für die COVID-19-Krisenbewältigung, dem Minderauszahlungen wegen der entfallenen KV-Beitragssenkung gegenüberstehen. Mit geringeren Einzahlungen rechnet die Bundesregierung durch die neu beschlossenen Maßnahmen und der technischen Anpassung bei den Ertragsanteilen, welche teilweise durch konjunkturell bedingte Mehreinzahlungen kompensiert werden. Insgesamt sollen die Nettoabgaben um 2 Mrd. € reduziert werden.

Die von der Regierung thematisierte Abschöpfung  hoher Gewinne von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung werde geprüft, hielt Brunner gegenüber Kai Jan Krainer (SPÖ) fest. Das Finanzministerium wolle nun eine rechtlich saubere Lösung finden. Für die Renovierung des Vienna International Centers (UNO-City) stelle das Finanzministerium einen Betrag von 30 Mio. € zur Verfügung, erklärte Brunner, gefragt von Gerald Loacker (NEOS). Derzeit müsse noch die Abwicklung geprüft werden. Kritik äußerte Karin Doppelbauer (NEOS) an den Kosten für Kurzarbeit. Einen hohen Anteil an Kurzarbeit hätten Produktionsbetriebe, die weitgehend nicht von Schließungen betroffen waren, so die Abgeordnete.

Opposition: Bekannte Veränderungen nicht budgetiert

Für die Jahre 2023 bis 2025 sieht die geplante Novelle des Finanzrahmens gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung des Nettofinanzierungssaldos zwischen 1,1 Mrd. € (2023 und 2024) und 1,3 Mrd. € (2025) vor. Diese Verbesserung resultiert - laut Analyse des Budgetdienstes - aus der angepassten Einzahlungsprognose, die ab 2023 einen deutlichen Einzahlungsanstieg vorsieht. In den Folgejahren rechnet das Finanzministerium mit Mehreinzahlungen von 3,1 Mrd. € (2023) bis 4,3 Mrd. € (2025). Die Auszahlungsobergrenzen für die Jahre 2023 bis 2025 sollen zwischen 2 Mrd. € (2023) und 3 Mrd. € (2025) angehoben werden. Dabei werden die größten Änderungen beim Zinsumfeld erwartet. Konjunkturbedingte Erhöhungen sollen aber auch bei den Pensionen vorgenommen werden.

Einige bereits bekannte Veränderungen (z. B. bei den Dividenden) seien nicht budgetiert wurden, kritisierte die Opposition mit Bezug auf die Analyse des Budgetdienstes. Angekündigte wesentliche Reformvorhaben, wie die Erhöhung des Budgets für die Landesverteidigung oder die Pflegereform, seien im aktuellen Finanzrahmen noch nicht berücksichtigt, weshalb mit weiteren  Änderungen der Auszahlungsobergrenzen für die Folgejahre zu rechnen sei. Demgegenüber hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest, dass die Maßnahmen des zweiten Teuerungspakets  bereits budgetiert seien. Auch Klaus Lindinger (ÖVP) unterstrich, dass die Novelle trotz der "sehr angespannten Situation" auf internationaler Ebene, durchgeführt werde. Besorgt zeigte Schwarz sich hingegen angesichts der Erwartungen auf steigende Zinsen. Laut Gerhard Kaniak (FPÖ) werden diese Mehrkosten "alle anderen Kosten in den Schatten stellen".

Angesichts vieler Projekte, deren zahlenmäßige Konkretisierung noch ausständig ist, machte Hubert Fuchs (FPÖ) den Vorschlag, mit dem Beschluss bis zum Nationalratsplenum im Juli zu warten. Dies wurde jedoch von ÖVP und Grünen abgelehnt, da ein Beschluss gemeinsam mit dem Stabilitätsprogramm angestrebt werde.

Kaniak (FPÖ) und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) traten für mehr Mittel für Suizidprävention sowie psychische Gesundheit ein und erkannten dabei einen unmittelbaren Handlungsbedarf. Wenig Verständnis zeigte Kaniak für die Aufstockung der Mittel für die Impfstoffbeschaffung.

Gerald Loacker (NEOS) machte auf strukturelle Probleme im Pensionssystem aufmerksam und trat erneut dafür ein, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Brunner sagte dazu, dass die Novelle nur die größten budgetären Schwerpunkte berücksichtige. Bei der Suizidprävention soll es Anpassungen im Herbst im Rahmen der Debatte über den Finanzrahmen geben.

Österreichische Stabilitätsprogramm zeigt Rückgang des Maastricht-Defizits auf 0,3% des BIP bis 2025

Laut dem Österreichischen Stabilitätsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 soll das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit im Jahr 2022 mit 3,1% des BIP aufgrund des schrittweisen Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie deutlich unter dem Defizit 2020 (8% des BIP) und dem Defizit 2021 (5,9% des BIP) liegen (III-634 d.B.). Dennoch würde es damit um 0,8%-Punkte bzw. 3,6 Mrd. € deutlich höher ausfallen, als bei der Budgeterstellung erwartet. Der Analyse des Budgetdienstes zufolge fußt die Änderung der Defizitprognose insbesondere auf den neu beschlossenen Maßnahmen und den höher erwarteten COVID-19-Kosten, während die geänderten Annahmen zur Konjunkturentwicklung und sonstige Änderungen dämpfend auf das Defizit wirken. Für die weitere Planungsperiode sehe das Stabilitätsprogramm eine ähnliche Defizitentwicklung vor, wie die Planung im Herbst 2021. Bis 2025 werde ein Rückgang des Maastricht-Defizits auf 0,3% des BIP (1,6 Mrd. €) geplant, hielt Klaus Lindinger (ÖVP) fest.

Während das Finanzministerium bei der Budgeterstellung für 2022 noch einen Rückgang der Schuldenquote von 82,8% des BIP auf 79,1% des BIP erwartete, geht man nunmehr von einer Schuldenquote von 80,0% des BIP aus. Die Schuldenquote soll bereits 2023 auf den bei der Budgeterstellung geplanten Reduktionspfad zurückkehren und bis 2025 auf 72,1% des BIP sinken. Günstig auf die Entwicklung der Schuldenquote wirke sich dabei das stärkere nominelle BIP-Wachstum aus.

Opposition vermisst Weitblick in der Budgetplanung

Der Staat habe durch den Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre gut verdient, führte Karin Doppelbauer (NEOS) aus und forderte nun weitere strukturelle Entlastungsschritte. Allen voran trat die NEOS-Mandatarin für die Abschaffung der Kalten Progression sowie die Senkung der Lohnnebenkoten ein.

Auf zahlreiche Kritik der Oppositionsparteien, allen voran der SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer, Christoph Matznetter und Alois Stöger, stieß die fehlende budgetäre Einbettung der Pflegemilliarde. Erwin Angerer (FPÖ) hingegen interessierte sich über mögliche Auswirkungen eines Ölembargos auf die österreichische Wirtschaft und das Budget. Das Finanzministerium erklärte dazu, dass bei Erstellung der Budgetnovelle noch nicht ausreichend Informationen vorgelegen hätten, zudem könnten nur beschlossene Maßnahmen budgetiert werden, was beim Pflegepaket nicht der Fall sei. Auch für einen Abänderungsantrag bei der Verhandlung im Plenum würden noch Informationen fehlen. Die Pflegemilliarde würde im Herbst in den Finanzrahmen einfließen, die für 2022 notwendigen finanziellen Mittel seien vorhanden, unterstrich das Finanzministerium gegenüber Gerhard Kaniak, Hubert Fuchs (beide FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS).

Abgeordneter Matznetter forderte insbesondere eine Senkung der Lohnnebenkosten anstelle der Umsetzung der beschlossenen Körperschaftssteuer-Senkung. Strukturelle Maßnahmen würden vorangetrieben, entgegnete Finanzminister Brunner. Wichtig sei die kalte Progression seriös zu thematisieren, weshalb eine Prüfung durch ein Expert:innengremium erfolge. Sobald ein Endbericht vorliege, werde dieser durch das Finanzministerium bewertet, sagte der Finanzminister. Laut Karlheinz Kopf (ÖVP) ist eine Senkung der Lohnnebenkosten und damit der Gesamtarbeitskosten erstrebenswert. Jedoch seien damit Nebeneffekte im Sozialsystem verbunden, die ausgeglichen werden müssten. Jakob Schwarz (Grüne) zufolge habe die Corona-Krise Unterstützungen für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen notwendig gemacht. Es würden langfristige Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung zu entlasten. Die KöSt-Senkung verteidigte Brunner als wichtige Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Auch Kopf sah darin eine gerechtfertigte Attraktivierungsmaßnahme.

Die von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) angesprochene Rückstellung für die Indexierung der  Familienbeihilfe von 220 Millionen €, stehe in Abhängigkeit zu der ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), erklärte der Finanzminister.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen und damit enderledigt. (Schluss Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.