Parlamentskorrespondenz Nr. 653 vom 10.06.2022

Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Juni 2022

Sicherung der Gasversorgung, Bundesministeriengesetz, Schulpaket, Corona-Regeln, Bericht der Volksanwaltschaft

Wien (PK) – Am Mittwoch berät der Nationalrat über weitere gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung in Österreich. Zudem sollen bis zum Jahr 2025 100 Mio. € für den Ausstieg aus russischem Erdgas bereitgestellt werden. Mit einer Änderung des Bundesministeriengesetzes werden die schon seit längerem angekündigten Kompetenzverschiebungen in der Regierung besiegelt. Im Gesundheitsbereich sollen u.a. die gesetzlichen Grundlagen für Kontaktnachverfolgungen und Quarantäneregeln adaptiert sowie das Berufsbild eines Facharztes bzw. einer Fachärztin für Kieferorthopädie im Zahnärztegesetz verankert werden. Ein Schulpaket bringt mehr Autonomie für Schulen und Schüler:innen, etwa was die Einführung der Semestrierten Oberstufe betrifft. Auch der aktuelle Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft steht zur Diskussion.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt mit Fragen der Abgeordneten an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz

Mit einem im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommenen Initiativantrag der Koalitionsparteien sollen unter anderem nunmehr sämtliche Speicheranlagen in Österreich und damit auch jene in Haidach zum Anschluss an das österreichische Leitungsnetz verpflichtet werden. Ungenutzte Speicherkapazitäten sollen vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben sein. Eine Ermächtigung zum Abschluss von Ressortübereinkommen betrifft laut Ministerin Gewessler vor allem die Verständigung Österreichs und Deutschlands über die Nutzung der Anlage in Haidach. Seitens der Opposition wurde auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit für diese Vorlage im Plenum hingewiesen und etwa kritisiert, dass es sich dem Vernehmen nach noch nicht um die Endfassung des Antrags handeln soll.

100 Mio. € pro Jahr für Ausstieg aus russischem Erdgas

Jeweils 100 Mio. € sollen in den Jahren 2022 bis 2025 als Ausgleich für die Mehrkosten beim Ausstieg aus russischem Erdgas für Unternehmen bereitgestellt werden. Ein diesbezügliches Gasdiversifizierungsgesetz 2022 wurde im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen. Abgezielt wird auf eine Erdgas-Diversifizierung und auf die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger. Von der Opposition kam Kritik an der kurzfristigen Vorgangsweise.

Den Erläuterungen zufolge geht es beispielsweise um Kosten von Unternehmen für Leitungsrechte beim Transport von Erdgas nicht-russischer Herkunft nach Österreich. Die Fördermaßnahmen sollen weiters Mehrkosten für den Einsatz von nicht-russischem Erdgas betreffen, sofern nicht dadurch klimafreundliche, erneuerbare Energieträger bzw. Fernwärme ersetzt werden. Gefördert werden soll außerdem die Umrüstung von Energieerzeugungsanlagen in der Industrie und der Energiewirtschaft. Die näheren Details für den Einsatz der Mittel, zum Ablauf des Verfahrens etc. sind in noch zu erlassenden Richtlinien festzulegen.

Volksanwaltschaftsbericht 2021

Der Tätigkeitsbericht 2021 der Volksanwaltschaft bietet dem Plenum viele Diskussionspunkte mit den Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz. 23.633 Beschwerden aufgrund von Problemen mit Behörden langten laut Bericht im vergangenen Jahr beim Kontrollorgan des Nationalrats ein. Das sind um 32% mehr als 2020. In rund der Hälfte der Fälle (11.516) leitete die Volksanwaltschaft ein offizielles Prüfverfahren ein. In 1.834 Verfahren wurde ein Missstand bei einer Behörde aufgezeigt. Etliche Beschwerden betrafen das Corona-Management des Bundes und der Länder, aber auch pandemieunabhängige Bereiche wie Ärzt:innenmangel und Lücken im Heimopferrentengesetz (HOG).

Im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle besuchten die Kommissionen der Volksanwaltschaft im Vorjahr 541-mal Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden. Außerdem wurden 29 Polizeieinsätze begleitet und 13 Round-Table-Gespräche mit Einrichtungen und übergeordneten Dienststellen geführt. Als übergreifendes Problem in Krankenhäusern beziehungsweise Psychiatrien, Alters- und Pflegeheimen, bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, den Anhaltezentren und Gefängnissen stellte sich dabei der akute Personalmangel heraus. Menschenrechtsverletzungen aufgrund überlasteter Betreuungspersonen könnten durch eine rasche Verbesserung der Personalausstattung in den Einrichtungen vermieden werden, so die Volksanwaltschaft.

Kompetenzverschiebungen in der Regierung

Damit die von Bundeskanzler Karl Nehammer nach dem Rücktritt von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger angekündigten Kompetenzverschiebungen in der Regierung wirksam werden können, muss das Bundesministeriengesetz geändert werden. Der von ÖVP und Grünen vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, die Kompetenzen für Wirtschaft und Arbeit in einem Ressort zusammenzuführen und dem neuen "Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft" auch die derzeit im Landwirtschaftsministerium angesiedelten Tourismusagenden zu übertragen. Zudem soll das Landwirtschaftsressort weitere Zuständigkeiten abgeben, und zwar jene für den Zivildienst an das Bundeskanzleramt und jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens sowie für das Bergwesen an das Finanzministerium.

Ebenfalls dem Finanzressort zugeordnet sind künftig die Digitalisierungsagenden. Konkret betrifft das etwa den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das Bundesrechenzentrum und die Digitalisierungsstrategie des Bundes. Begleitend zum Bundesministeriengesetz wollen ÖVP und Grüne außerdem das ÖIAG-Gesetz adaptieren: Damit sollen etwaige Interessenskonflikte durch die künftige Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommarktes hintangehalten werden.

Die Opposition stimmte im Verfassungsausschuss geschlossen gegen den Gesetzentwurf, wobei die SPÖ insbesondere die Einrichtung eines gemeinsamen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft kritisierte. Die NEOS halten die geplanten Schritte zur Vorbeugung von Interessenskonflikten seitens des Finanzministeriums im Telekom-Bereich für unzureichend und befürchten EU-Rechtswidrigkeit.

Verlängerung coronaspezifischer Sonderbestimmungen

Mit zwei von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzentwürfen sollen weitere coronaspezifische Sonderregelungen bis Ende 2022 verlängert werden. Dabei geht es zum einen um Beschlüsse von Gemeinderäten und des Ministerrats ohne physische Zusammenkunft, den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren, etwaige Einschränkungen des Parteienverkehrs, Verhaltensregeln bei Lokalaugenscheinen, die Erstreckung von Verjährungsfristen sowie vergaberechtliche Sonderbestimmungen. Zum anderen sollen auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF weiterhin Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen dürfen.

Die meisten Bestimmungen sind allerdings nur für Ausnahmesituationen vorgesehen, etwa wenn es aufgrund hoher Infektionszahlen zu Einschränkungen kommt.

Begründet werden die beiden Gesetzentwürfe von den Koalitionsparteien damit, dass nicht absehbar sei, wie sich die Corona-Pandemie im Herbst entwickle. Sie erhielten im Verfassungsausschuss auch die Zustimmung der SPÖ – damit sollte auch die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Verlängerung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes, des COVID-19-Begleitgesetzes Vergabe sowie die weiteren Verfassungsänderungen sichergestellt sein.

COVID-19: Kontaktnachverfolgung und Verkehrsbeschränkungen

Zahlreiche Neuerungen bringen Novellen zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz, die der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht hat.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Gesundheitsbehörden sollen künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen.

Außerdem soll der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung verfügen dürfen. Bislang wurden Personen nur individuell per Bescheid in ihrem Verkehr mit der Außenwelt beschränkt oder abgesondert. Die Erfahrungen mit der Omikron-Variante hätten gezeigt, dass bei milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ausreichen können. Statt einer gänzlichen Absonderung könnten dann Auflagen zum Betreten von gewissen Orten gelten, wie das Tragen einer Maske oder die Einhaltung eines Abstandes. Mit der allgemeinen Verordnung von Verkehrsbeschränkungen will man auch auf den Umstand reagieren, dass in der Vergangenheit Absonderungsbescheide oft nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnten. Auch die Einführung von automatisiert erstellten Absonderungsbescheiden bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses soll diesem Problem künftig Abhilfe verschaffen.

Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnern kann. Impfdaten sollen außerdem länger als bisher vorgesehen, mindestens bis Ende Juni 2023 gespeichert werden dürfen.

Verlängerung von Sonderregelungen im Suchtmittelgesetz

Durch eine im Ausschuss von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS auf den Weg gebrachte Änderung des Suchtmittelgesetzes soll eine Corona-Sonderregelung in Bezug auf Substitutions-Dauerverschreibungen ein weiteres Mal bis 30. Juni 2023 verlängert werden. Die behandelnden Ärzt:innen können damit die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen. Dadurch ist keine Beglaubigung durch Amtsärzt:innen mehr notwendig.

COVID-19-Medikamentenhonorar für Hausapotheken

Für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln erhalten die öffentlichen Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 €. Diese Sonderregelung soll nun auch auf die ärztlichen Hausapotheken ausgedehnt werden und rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft treten. Dem entsprechenden Antrag auf Änderung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze stimmten im Gesundheitsausschuss ÖVP und Grüne zu. Mittels Abänderungsantrag legten die Koalitionsfraktionen noch fest, dass die Regelung bis Ende des Jahres 2022 gelten soll.

Kostenerstattung bei Behandlung durch Wahlärzt:innen

Keine Mehrheit fand im Gesundheitsausschuss ein Antrag der NEOS zur vollen Kostenerstattung bei der Behandlung durch Wahlärzt:innen. Derzeit seien immer mehr Patient:innen aufgrund des fehlenden Angebots an Kassenärzt:innen gezwungen, auf Wahlärzt:innen auszuweichen. Da die Versicherten keine Möglichkeit hätten, bei Nichterfüllung des Versorgungsauftrags ihre Beiträge zurückzufordern, sollten nach Auffassung der NEOS die Wahlarztkosten zur Gänze rückerstattet werden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleistet werden kann. Durch diese Maßnahme könnte zudem der restriktiven Stellenplanungs-Politik der Kassen und Ärztekammern entgegengewirkt werden.

Verankerung des Berufsbilds Fachzahnärzt:in für Kieferorthopädie

Österreich gehört zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des "Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist. Dies soll durch eine entsprechende Regierungsvorlage, die im Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen wurde, nachgeholt werden. Im Konkreten werden durch die Novellierung des Zahnärztegesetzes eine eigene Berufsbezeichnung etabliert sowie die Ausbildungsvoraussetzungen definiert. Da damit auch neue Aufgaben für die berufsrechtliche Kammer verbunden sind, wird auch das Zahnärztekammergesetz angepasst. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. September 2022.

Bezugnehmend auf EU-Regelungen wird auch die gegenseitige Anerkennung der kieferorthopädischen Fachqualifikationen im EU-Raum sichergestellt. Bei den Änderungen im Zahnärztekammergesetz geht es vor allem um die Anerkennung von kieferorthopädischen Lehrpraxen und Lehrambulatorien sowie um die Ausstellung von Berufsbescheinigungen. Da die im Zusammenhang mit den neuen ausbildungs- und berufsrechtlichen Regelungen der österreichischen Zahnärztekammer zugeordneten Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen werden, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht die Zustimmung der Länder erforderlich.

Mit dem Beschluss als miterledigt gilt ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, die schon seit längerem die Einführung einer staatlich geregelten universitären und klinischen Ausbildung für eine Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gefordert haben.

Bericht über Konsumentenschutz-Maßnahmen

Wenig Chancen auf Erfolg hat ein Entschließungsantrag der NEOS, demzufolge der Konsumentschutzminister alle zwei Jahre einen Bericht über die zuletzt im Bereich der Konsumentenschutzpolitik gesetzten Maßnahmen vorlegen soll. Ein solcher Fortschrittsbericht wäre nach Meinung der NEOS eine wichtige Grundlage für weitere zu setzende Schritte in diesem Bereich. Der Antrag wurde im Konsumentenschutzausschuss allerdings mehrheitlich abgelehnt. ÖVP und Grüne sehen keinen Bedarf für einen derartigen Bericht.

Neue Fachstelle für Normungsfragen

Im Plenum zur Diskussion steht auch ein Bericht von Sozial- und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch über die Errichtung einer neuen Fachstelle, die in Fragen der Normung die Interessen der Verbraucher:innen wahren und auf Barrierefreiheit achten soll. Rauch kommt mit der Vorlage des Berichts einer Entschließung des Nationalrats vom Dezember 2021 nach. Favorisiert wird demnach die Einrichtung einer Fachstelle direkt im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als "effiziente und rasch umsetzbare Lösung". Die Stelle soll dem Ministerium direkt rechenschafts- und berichtspflichtig sein und somit keine weiteren Aufsichtsgremien erfordern. Außerdem wäre so die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucher:innenangelegenheiten bei Austrian Standards sichergestellt, heißt es im Bericht. Für die legistische Umsetzung wird ein eigenes Bundesgesetz anstatt der Verankerung im Produktsicherheitsgesetz vorgeschlagen. Die Finanzierung soll aus Mitteln des Sozialministeriums erfolgen.

ÖVP und Grüne messen der Einrichtung der Fachstelle eine hohe Bedeutung zu, da ihrer Meinung nach Verbraucher:inneninteressen und Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Normen in der Vergangenheit unterrepräsentiert waren. Auch von den anderen Fraktionen kommen grundsätzlich positive Signale. Die FPÖ wollte dem Minister ursprünglich für die Einrichtung der Fachstelle eine Frist bis Ende März 2022 setzen. Der Antrag fand im Sozialausschuss aber keine Mehrheit und dürfte damit wohl auch im Plenum abgelehnt werden.

Datenerhebung zu Bürgschaften

Ebenfalls ablehnend äußert sich der Konsumentenschutzausschuss zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag der drei Oppositionsparteien zum Thema Bürgschaften. SPÖ, FPÖ und NEOS sind besorgt darüber, dass sich Bürgschaften immer wieder als Insolvenzfalle für Frauen erweisen. Auch sei Frauen oft nicht bewusst, dass Bürgschaften nach einer Trennung oder Scheidung bestehen bleiben. Zur Erarbeitung von Problemlösungen fordert die Opposition eine anonymisierte Datenerhebung. Unter anderem soll erhoben werden, wie viele Frauen zwischen 2019 bis 2021 durch Bürgschaften in den Privatkonkurs geschlittert sind oder eine Schuldnerberatung aufgesucht haben und wie viele Frauen Bürgschaften für ihre Ehegatten unterzeichnet haben. Grüne und ÖVP sehen allerdings keinen Mangel an Daten.

Verkaufsfristen für Frischeier sollen evaluiert werden

Vor dem Hintergrund laufender Bemühungen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, empfiehlt der Konsumentenschutzausschuss eine Evaluierung von Mindesthaltbarkeitsangaben und Verkaufsfristen für Frischeier. Derzeit beträgt die Haltbarkeitsfrist von Frischeiern 28 Tage, verkauft werden dürfen sie aber nur bis zum 21. Tag. Damit müssen Eier, deren Mindesthaltbarkeit noch nicht erreicht wurde, aus der Wertschöpfungskette genommen werden, halten die Abgeordneten kritisch fest. Zudem soll überprüft werden, ob Frischeier nicht generell länger als 28 Tage halten.

Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Entschließungsantrag erhielt im Ausschuss auch die Zustimmung der NEOS. SPÖ und FPÖ sprachen sich für eine Vertagung der Beratungen aus, um den Antrag auszuweiten.

Schulpaket zur Stärkung der Autonomie

Ambitionierte Ziele verfolgt die im Unterrichtsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossene Sammelnovelle von insgesamt sieben Schulgesetzen, nämlich die Förderung der Eigenverantwortung der Schüler:innen sowie den sorgfältigen Umgang mit deren Lern- und Lebenszeit. Erreicht werden soll das durch ein umfassendes Maßnahmenpaket, das unter anderem eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne, die Überführung von erprobten Schulversuchen ins Regelschulwesen, eine Flexibilisierung des Systems der Wahlpflichtgegenstände, die Etablierung von alternativen Lehr- und Lernformen sowie bedarfsgerechte Fördermaßnahmen enthält.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Umsetzung der seit Jahren diskutierten Reform der Oberstufe. Die Novelle sieht für alle mittleren und höheren Schulen nun grundsätzlich einen Umstieg auf die sogenannte Semestrierte Oberstufe ab 2023/2024 vor. Die Wahl der Organisationsform obliegt allerdings den Schulen, die ab 1. September 2022 autonom darüber entscheiden können, ob sie ab der 10. Schulstufe die Semestrierte Oberstufe einführen oder ob sie bei der ganzjährigen Form bleiben wollen. Dies wurde im Ausschuss von der SPÖ kritisch beurteilt. Gänzlich ablehnend standen die Freiheitlichen der Novelle gegenüber, die von einem "Verwaltungsmoloch" sprachen.

Kriegsverbrechen in der Ukraine

In einem Entschließungsantrag fordern ÖVP und Grüne eine rasche Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Österreich soll sich demnach auf internationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Beweise für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen systematisch ausgewertet und rasch Strafverfahren durchgeführt werden können. Der Antrag wurde im Menschenrechtsausschuss von allen Parlamentsfraktionen unterstützt.

Sexualisierte Gewalt im Ukraine-Krieg

Wenig Aussicht auf Erfolg hat hingegen ein Antrag der NEOS, mit dem sie auf Fälle von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen in der Ukraine hinweisen, für die russische Soldaten verantwortlich seien. Der Außenminister müsse diese sexualisierte Gewalt aufs Schärfste verurteilen und sich auf internationaler Ebene für eine Fact-Finding-Mission einsetzen, lautet ihre Forderung. Im Menschenrechtsausschuss wurde der Antrag von ÖVP und Grünen mit Verweis auf bestehende Fact-Finding-Missions abgelehnt.

Geänderter Wahlmodus für die Rechnungshofspitze

Nicht zuletzt in Reaktion auf die Pläne der Koalitionsparteien zur Änderung des Parteiengesetzes hat die SPÖ eine Änderung der Bundesverfassung und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats beantragt. Vor der Zuweisung der Initiative an den Verfassungsausschuss soll darüber eine Erste Lesung abgehalten werden.

Zum einen geht es der SPÖ darum, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und dessen demokratische Legitimation zu stärken. Zum anderen soll der Rechnungshof den Ministerien künftig genauer auf die Finger schauen, was die Beauftragung von Studien, Gutachten und Umfragen sowie allfällige Sachspenden für Parteien betrifft. Damit will die SPÖ etwaige verdeckte Parteienfinanzierung hintanhalten bzw. Wettbewerbsvorteile für Regierungsparteien unterbinden. Die parlamentarischen Klubs sollen dem Rechnungshof außerdem mehr Prüfaufträge erteilen können als bisher. (Schluss) gs/mbu/rei/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.