Parlamentskorrespondenz Nr. 747 vom 23.06.2022

Gleichbehandlungsausschuss: ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS fordern Ahndung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in der Ukraine

Ministerin Raab sieht europaweite einheitliche Definition des Begriffs Femizid notwendig

Wien (PK) –Für einen verstärkten Einsatz vonseiten der Regierung bei der Ahndung von sexueller Gewalt im Ukraine-Krieg sprachen sich heute ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS im Gleichbehandlungsaussschuss des Nationalrats aus. Anträge der Oppositionsfraktionen zu Gewaltschutz und Antidiskriminierung wurden vertagt.

Rasche und unabhängige Aufklärung und Ahndung von Kriegsverbrechen

Der von SPÖ und NEOS unterstützte Entschließungsantrag (2554/A(E)) der beiden Regierungsfraktionen fordert einen verstärkten Einsatz der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für eine systematische, rasche, koordinierte und unabhängige Aufklärung und Ahndung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und möglicher weiterer Verstöße gegen das Völkerrecht. Der Fokus müsse weiterhin auf einer gendersensiblen Aufarbeitung und Ahndung sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt sowie für die Unterstützung von Opfern und Zeug:innen gelegt werden, begründete Abgeordnete Meri Diskoski von den Grünen das Anliegen.

Eva-Maria Holzleitner von der SPÖ sprach sich positiv für dieses Anliegen aus und verwies auf den Antrag ihrer Fraktion auf der Tagesordnung, einen permanenten Gewaltschutzgipfel ins Leben zu rufen. Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) begründete die Dringlichkeit des raschen Handelns in Bezug auf sexuelle Gewalt in der Ukraine mit Berichten der OSZE in diesem Zusammenhang. Die Zahl der Gewalttaten würden massiv steigen und man müsse hier auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, um diese Verbrechen zu ahnden, so die ÖVP-Abgeordnete.

NEOS-Mandatarin Henrike Brandstötter zeigte sich ebenfalls von der Notwendigkeit des Handelns überzeugt, während FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker erklärte, dass eine Einmischung in die Angelegenheiten anderer Länder für die Freiheitlichen nicht in Frage komme.

SPÖ für permanenten Gewaltschutz-Krisengipfel

Für eine umfassende Debatte im Ausschuss sorgte der Antrag der Sozialdemokrat:innen über die Einrichtung eines permanenten Gewaltschutz-Krisengipfels (2621/A(E)). Ein regelmäßiger Austausch der zuständigen Ministerien, Expert:innen und Einrichtungen sei dringend notwendig, außerdem mehr Mittel für Schulungen der Exekutive angesichts der fast täglich steigenden Zahlen an Gewalttaten gegen Frauen, formulierte Antragsstellerin Eva-Maria Holzleitner die Dringlichkeit dieser Forderung. FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker konnte sich eine Zustimmung zu diesem Antrag vorstellen, allerdings müssten notwendige Zahlen und Fakten von Femiziden und Gewalttaten vorliegen.

Vonseiten der ÖVP argumentierte Romana Deckenbacher ihren Vertagungsantrag mit den bereits bestehenden Formaten im Gewaltschutz. Es gäbe die zweimal im Jahr stattfindenden interministeriellen Arbeitsgruppen zu Gewalt an Frauen, diverse Fachveranstaltungen, den Gewaltschutzgipfel seit 2020 und weitere Schwerpunkte.

Meri Disoski von den Grünen begründete die Vertagung damit, dass in den vergangenen zweieinhalb Jahren in diesem Bereich bereits viel passiert sei und die Liste der Aktivitäten im Gewaltschutz laufend erweitert werde. Aus Sicht der NEOS wäre ein permanenter Gewaltschutz-Krisengipfel sinnvoll, argumentierte Henrike Brandstötter, da die steigenden Zahlen an Gewalttaten ein erschreckendes Ausmaß angenommen hätten. Sie wies außerdem auf eine aus ihrer Sicht dringende Definition des Begriffes Femizid in der Kriminalstatistik hin, wie im Antrag ihrer Fraktion (2532/A(E)) gefordert.

Vonseiten der ÖVP wurde dargelegt, dass eine Neudefinition des Begriffes nicht notwendig sei, da eine Auswertung der Femizide schon lange möglich sei. Die derzeitige Datenlage sei schon durch das Innenministerium vorhanden, so ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller.

Ministerin Raab: Begriffsdefinition in der Anzeigenstatistik schwierig

Frauenministerin Susanne Raab berichtete von einer in Auftrag gegebenen Motivstudie, die voraussichtlich im Herbst aufliegen würde. Laut Raab sei es nicht sinnvoll, die Begriffsdefinition an der Anzeigenstatistik festzumachen, da hier nicht die Zahlen der Justiz einfließen würden. Diese würden die einzelnen Fälle bewerten und erst dann wäre es möglich, hier eine Zuordnung zum Begriff Femizid zu tätigen.

Für die Ministerin liegt der Fokus mehr darauf, eine einheitliche Definition des Begriffs Femizid auf Europäischer Ebene umzusetzen, wie sie sagte. Die Meldungen der Staaten seien teilweise sehr unterschiedlich, wodurch eine Schieflage in der Auswertung geschehen könne. Eine Ausweitung der Schulungen für Polizist:innen sah auch die Frauenministerin als sehr relevant an.

Sabine Schatz (SPÖ) zeigte sich ob des erst kürzlich stattgefundenen 16. Frauenmords in Österreich in diesem Jahr erschüttert und betonte die Notwendigkeit einer Begriffsdefinition. Diese beiden Anträge der Opposition wurden ebenso vertagt wie der Antrag der NEOS auf eine gesonderte Auswertung der Femizide (2259/A(E)) in der polizeilichen Kriminalstatistik.

Außerdem vertagt wurden SPÖ-Forderungen zu einer raschen Umsetzung der aktuellen EU-Vorgaben zur Gleichberechtigung in Leitungspositionen in börsennotierten Firmen (2620/A(E)), nach einer Basisfinanzierung für Beratungsstellen (2046/A(E)) sowie für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit und ein Einkommenstransparenzgesetz (278/A(E)). Auch der SPÖ-Vorstoß zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt (2412/A) sowie jener der FPÖ gegen Altersdiskriminierung durch Banken (1180/A(E)) wurden vertagt. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) mar