Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 24.06.2022

Neu im Budgetausschuss

Gasdiversifizierungsgesetz-Novelle, Energiekostenzuschuss

Wien (PK) – Zur Förderung des Ausstiegs aus russischem Erdgas und der Diversifizierung des Erdgasbezugs hat der Nationalrat im Juni 2022 das sogenannte Gasdiversifizierungsgesetz beschlossen. Dadurch werden Unternehmen bis 2025 die Mehrkosten beim Gasausstieg abgegolten. Nun wollen die Regierungsfraktionen von ÖVP und Grünen im Sinne der Versorgungssicherheit den Förderumfang ausweiten und mehr Fördermittel bereitstellen. Für Unternehmen mit hohem Energiebedarf soll es nach Dafürhalten der Koalition außerdem zusätzliche Mittel im Rahmen des Energiekostenzuschusses geben.

Gasversorgung sicherstellen

In ihrem Initiativantrag (2679/A) auf Änderung des Gasdiversifizierungsgesetzes (GDG) 2022 schlagen Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) vor, dass Energieministerin Leonore Gewessler im Einvernehmen mit Finanzminister Magnus Brunner am Verordnungsweg bis 31. Dezember 2023 auf zusätzliche Budgetmittel zur Sicherung der heimischen Gasversorgung zugreifen kann. Die derzeit für die Umsetzung des GDG vorgesehenen Mittel von jährlich 100 Mio. € würden aufgrund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland und der damit einhergehenden weiteren Preissteigerungen womöglich nicht für Maßnahmen wie die Anschaffung strategischer Gasreserven ausreichen, so die Begründung. Abhängig vom Bedarf seien die Mittel rasch und unbürokratisch nach den Auszahlungsbestimmungen im Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesfinanzrahmengesetz zur Verfügung zu stellen.

Zuschüsse an Unternehmen für Energiekosten

Zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf trotz der hohen Energiepreise, wollen ÖVP und Grüne Wirtschaftsminister Martin Kocher die haushaltsrechtliche Ermächtigung für sogenannte Vorbelastungen geben. In Abstimmung mit dem Finanzministerium könnte das Wirtschaftsressort laut Entwurf (2680/A) bis zu 450 Mio. € für den Energiekostenzuschuss an energieintensive Betriebe bereitstellen. Damit würden Mehraufwendungen für die Energiepreise (Treibstoff, Strom und Gas) teilweise mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Gelten soll die Regelung bis Ende 2023, wobei entsprechende Förderanträge an die Austria Wirtschaftsservice GmbH bis Jahresende 2022 gestellt werden müssten. Die Zuschussgewährung und der förderungsfähige Zeitraum ergeben sich aus dem von der EU-Kommission festgelegten befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine, heißt es im Initiativantrag. (Schluss) rei