Parlamentskorrespondenz Nr. 839 vom 07.07.2022

Bundespräsident:innenwahl: 9. Oktober ist nun fix

Hauptausschuss schlägt Gaby Schwarz als neue Volksanwältin vor

Wien (PK) - Der 9. Oktober 2022 steht nun als Wahltag für die Bundespräsident:innenwahl endgültig fest. Der Hauptausschuss genehmigte heute einstimmig den von der Regierung vorgeschlagenen Wahltermin. Nationalratsabgeordnete Gaby Schwarz (ÖVP) soll zudem Werner Amon in der Volksanwaltschaft nachfolgen. ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ stimmten dafür, dem Nationalrat einen entsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen. Der Nationalrat wird darüber am Freitag im Plenum abstimmen.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen weiters zwei Berichte der Verteidigungsministerin über Entsendungen von Mitgliedern des Bundesheeres zu Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Ausland, die beide einstimmig gebilligt wurden.

Bundespräsident:in wird am 9. Oktober gewählt

Die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ausgeschrieben wird, fand einhellige Zustimmung im Hauptausschuss (179/HA). Der Wahltermin wird damit der 9. Oktober 2022 sein. Als Stichtag wird der 9. August 2022 festgelegt. Nach diesem Termin richten sich verschiedene Fristen, die die Wahl betreffen.

Neben Amtsinhaber Alexander Van der Bellen haben bislang mehrere Einzelpersonen bzw. Vertreter kleiner Initiativen ihre Kandidatur angekündigt. Wahlvorschläge können ab dem Stichtag am 9. August bis zum 37. Tag vor der Wahl – also bis zum 2. September – eingebracht werden. Es braucht dafür mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen.

ÖVP-Abgeordnete Schwarz wird als Volksanwältin vorgeschlagen

Nach dem Wechsel von Werner Amon in die steirische Landesregierung soll auf ÖVP-Vorschlag Nationalratsabgeordnete Gaby Schwarz (ÖVP) als neue Volksanwältin gewählt werden. Schwarz ist seit 2017 Abgeordnete zum Nationalrat und fungierte als Bereichssprecherin für Gesundheit und Medien.

Scharfe Kritik am österreichischen Bestellmodus für Volksanwält:innen übte NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper. Dieser entspreche nicht den internationalen Standards, so die Abgeordnete, die eine öffentliche Ausschreibung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Partizipation der Zivilgesellschaft vermisst. "Die ÖVP entscheidet hier hinter verschlossenen Türen", so Krisper. Es müsse die oder der Beste im Sinne der Menschenrechte in Österreich ausgewählt werden.  Intransparenz im grundsätzlichen Bestellmodus sah auch Agnes Sirkka Prammer von den Grünen. Es gehe nicht darum, den drei stimmenstärksten Parteien im Parlament das Vorschlagsrecht oder einer Person eine Qualifikation abzusprechen, sondern den Auswahlprozess nachvollziehbar und transparent zu machen, erklärten Sirkka Prammer und Krisper.

Für Michael Hammer (ÖVP) eine "sonderbare Diskussion", zumal es seit Jahrzehnten diese Usance gebe. Man versuche damit, eine sehr geeignete Kandidatin zu diskreditieren. Auch seine Fraktionskollegin Martina Diesner-Wais argumentierte, dass es diesen Bestellmodus in mehr als der Hälfte der Länder mit solchen Institutionen gebe. Schwarz sei die beste Kandidatin, zeigte sie sich mit Josef Smolle (ÖVP) überzeugt. "Ich weiß, dass sie auf Menschen eingehen und zugehen kann und die Frage der Menschenrechte auch tatsächlich lebt", verwies Smolle auf das Engagement von Schwarz etwa für die diskriminierungsfreie Blutspende oder ein Verbot von Konversionstherapien.

Für "nicht ganz unproblematisch" hielt Rudolf Silvan (SPÖ) die Wahl von Schwarz als neue Volksanwältin angesichts "sonderbar wirkender Pressekonferenzen" in der vergangenen Zeit. Er hoffe, dass Schwarz die Agenden von Amon, der Unparteilichkeit bewiesen habe, 1:1 übernehmen werde und die Ansinnen der SPÖ unterstütze, die Kompetenzen der Volksanwaltschaft auszuweiten.

Aufgrund von durch die NEOS aufgeworfenen Formalfragen im ursprünglichen ÖVP-Vorschlag wurde ein im Hauptausschuss neu eingebrachter Vorschlag der Koalitionspartei mehrheitlich ohne die Stimmen der Pinken genehmigt.

Verteidigungsministerin informiert über Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen des Bundesheeres im Ausland

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat eine Aktualisierung der geplanten Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen des Bundesheeres im Ausland vorgelegt, die der Hauptausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen hat (176/HA). Bei fünf Übungen wird demnach der Zeitraum geändert oder festgelegt, für zwei Übungen wurden wesentlich weniger Personen als ursprünglich geplant entsandt. So reduzierte sich die Entsendestärke bei einer von der NATO organisierten Übung in Polen von 30 auf 10 Personen und bei einer Truppenübung in Ungarn von 185 auf 50 Personen. Drei Vorhaben sind neu dazugekommen. So wurden etwa gemeinsame Übungen mit der deutschen Bundeswehr, der Schweizer Armee und den slowakischen Streitkräften im Plan ergänzt. Eine geplante Truppenübung im Senegal bzw. in Burkina Faso wurde aufgrund hoher Infektionszahlen gestrichen.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Bericht der Verteidigungsministerin über die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsplanes im vergangenen Jahr (180/HA). Auch diesen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht billigte der Hauptausschuss einstimmig. Demnach nahmen Angehörige des Bundesheeres im Jahr 2021 an 16 Übungs- und sieben Ausbildungsmaßnahmen im Ausland teil. Es handelte sich etwa um Stabs- und Truppenübungen im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Partnerschaft für den Frieden und im Zuge diverser multinationaler Kooperationen. Pandemiebedingt mussten neun Vorhaben, bei denen eine österreichische Teilnahme geplant war, abgesagt werden. Auch die Kontingentstärke wurde reduziert. War ursprünglich die Teilnahme von 1.505 Angehörigen des Bundesheeres an Maßnahmen im Ausland geplant, konnten letztlich nur 454 Personen entsandt werden. Auch einige der geplanten Ziele, allen voran die multinationale Einsatzvorbereitung zur EU-Battlegroup 2021-2, konnten laut Bericht pandemiebedingt nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. Gekostet haben die Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Ausland 2021 rund 1,56 Mio. €.

SPÖ-Abgeordneter Robert Laimer wertete es als positiv, dass die Übungs- und Ausbildungspläne an die Realität angepasst wurden. Dass nur rund ein Drittel der geplanten Teilnahmen umgesetzt werden konnten, führte der Abgeordnete auf eine aus seiner Sicht ausgedünnte Milizstruktur zurück. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner erklärte, dass der Hauptgrund für die Ausfälle wie 2020 auf die Pandemie zurückzuführen sei. Man könne deswegen stolz sein, dass dennoch 16 Übungs- und sieben Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten. Von den 454 Personen wurden laut Tanner 13 Frauen entsandt. 

Auf die Frage Laimers, warum Ende Juni "35 slowenische Schützenpanzer durch Österreich rollten", sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, dass es Österreich natürlich nicht erlaubt sei, Konfliktparteien etwa mittels militärischer Überflüge, Waffenlieferungen oder Truppentransporten zu unterstützen. Diese Verbote würden allerdings im Zusammenhang mit der Durchführung eines EU-Beschlusses im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wie in diesem Fall nicht gelten.

Seiner Partei sei es wichtig, dass das Bundesheer nicht nur in zivilen Aufgaben tätig ist, sondern vor allem in seiner ureigenen Aufgabe im In- und Ausland, plädierte Eugen Bösch (FPÖ) dafür, ein Augenmerk darauf zu legen. (Schluss Hauptausschuss) keg/kar