Parlamentskorrespondenz Nr. 889 vom 13.07.2022

Parteiengesetz: Bundesrat legt neuen Transparenzregeln keine Steine in den Weg

Auch Novelle zum Bundesministeriengesetz passiert im zweiten Anlauf Länderkammer

Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute Abend grünes Licht für die Novelle zum Parteiengesetz und begleitende Gesetzesänderungen gegeben. Die Bundesrät:innen sprachen sich teils einstimmig, teils mehrheitlich dafür aus, keinen Einspruch gegen die vom Nationalrat gefassten Beschlüsse zu erheben. Gleichzeitig erteilten sie den verfassungsrechtlichen Teilen des Pakets mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ihre Zustimmung. Damit ist auch die in der Bundesverfassung verankerte Veröffentlichungspflicht für Studien, Umfragen und Gutachten, die von der öffentlichen Hand ab 2023 in Auftrag gegeben werden, festgezurrt. Diese Pflicht betrifft nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und die Gemeinden, wobei auf Datenschutz und andere Erfordernisse der Amtsverschwiegenheit Bedacht zu nehmen ist.

Auch die Änderungen im Bundesministeriengesetz haben den Bundesrat im zweiten Anlauf passiert. Damit steht der seit längerem angekündigten Zusammenlegung der Agenden für Arbeit und Wirtschaft in einem Ressort sowie weiteren Kompetenzverschiebungen in der Regierung nun nichts mehr im Weg. Zuvor hatte die Länderkammer im Juni einen ersten diesbezüglichen Gesetzesbeschluss wegen eines Formalfehlers einstimmig zur Reparatur an den Nationalrat zurückgeschickt.

Novelle zum Parteiengesetz soll für mehr Fairness sorgen

Ziel der Novelle zum Parteiengesetz ist es, mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien zu bringen und durch ein verschärftes Sanktionsregime für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. So müssen Parteien künftig etwa auch Vermögen und Schulden in den jährlichen Finanzberichten ausweisen und eigene Wahlwerbungsberichte vorlegen. Zudem wird der Rechnungshof bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten direkt in die Parteifinanzen Einschau halten dürfen. Mit einer Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz und zum Publizistikförderungsgesetz wird überdies ein grundsätzliches Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien verankert. Auch eine auf Basis eines SPÖ-Antrags beschlossene Verfassungsnovelle gehört zum umfangreichen Paket.

Viel Lob von ÖVP und Grünen, teilweises Lob von den NEOS

Großes Lob für das Paket gab es vom niederösterreichischen Bundesrat Karl Bader (ÖVP) und dem Wiener Mandatar Marco Schreuder (Grüne). Man könne mit Fug und Recht sagen, dass heute ein neues Kapitel der Transparenz und der Fairness in der österreichischen Parteienlandschaft aufgeschlagen werde, sagte Bader. Schreuder sprach von einem "Meilenstein", auf den er "richtig stolz" sei. Es handle sich um die "bisher größte Transparenzoffensive im Bereich der Parteienfinanzierung", meinte er. Laut Bader geht der Entwurf auch weit über das hinaus, was ursprünglich mit den Grünen im Regierungsprogramm vereinbart worden war.

Konkret hob Bader etwa die künftige lückenlose Darstellung von Zahlungsflüssen hervor und betonte, dass wesentliche Forderungen der Opposition in das Gesetzespaket eingeflossen seien. Auch das "neue vernünftige Spendenmeldesystem" begrüßte er ausdrücklich. "Es werden gläserne Parteikassen geschaffen", hielt Schreuder ergänzend fest. Zudem sieht er die neue Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen als wichtigen Schritt in Richtung Informationsfreiheit.

Die Kritik der FPÖ am Paket wertete Schreuder als "Ablenkungsmanöver" und erinnerte daran, dass der eigentliche Anlass für die Verschärfung des Parteiengesetzes das Ibiza-Video gewesen sei. Damals sei ein FPÖ-Vizekanzler dabei "ertappt" worden, wie er die halbe Republik habe verscherbeln und Medien über illegale Finanzierungen unter Kontrolle bringen wollen.

Grundsätzlich positiv bewertete auch der Wiener NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky das Gesetzespaket. Dieses bringe viele Verbesserungen, zudem habe es konstruktive Verhandlungen gegeben. Allerdings sieht er nach wie vor eine große Lücke im Gesetz: Wer eine Partei unterstützen wolle, könne weiterhin an parteinahe Vereine spenden, ohne dass diese der Partei zugeordnet würden. Seiner Meinung nach bräuchte es ein erweiterte Definition für "nahestehende Organisationen".

SPÖ stimmt "ein wenig widerwillig" zu, FPÖ übt scharfe Kritik

Sichergestellt wurde die für weite Teile des Gesetzespakets notwendige Zweidrittelmehrheit durch die Zustimmung der SPÖ. Laut dem Wiener Bundesrat Sascha Obrecht erfolge diese zwar "ein wenig widerwillig", da, wie er meinte, immer noch große Lücken im Parteiengesetz bestünden. So würden auch die neuen gesetzlichen Bestimmungen Umgehungskonstruktionen über Vereine nicht verhindern. Allerdings sei es zu begrüßen, dass für die Wahl des Rechnungshofpräsidenten bzw. der Rechnungshofpräsidentin künftig eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. Damit sei auch die Opposition in die Entscheidung eingebunden. Ebenso habe die SPÖ durchsetzen können, dass Bund, Länder und Gemeinden künftig alle in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlichen müssen. Auch die höheren Strafen für ein Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze wurden von Obrecht ausdrücklich begrüßt, habe die ÖVP doch die Wahl 2017 durch extrem hohe Überschreitungen "illegal gewonnen".

Scharfe Attacken gegen die ÖVP ritten der steirische FPÖ-Bundesrat Markus Leinfellner und sein niederösterreichischer Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring. Inseratenkorruption, Steuerhinterziehungen, Wahlkampfkostenmanipulationen und Umgehungskonstruktionen würden sich "wie eine schwarzer Faden durch das Land ziehen", meinte Leinfellner. Statt mehr Transparenz zu schaffen, spanne man mit dem vorliegenden Paket aber einen "Schutzschirm für das schwarze Netzwerk" und öffne die Tür für illegale Parteienfinanzierung sperrangelweit. De ÖVP könne weiterhin "Geld in Hülle und Fülle nach Hause bringen". Die Gesetze würden so geändert, dass nichts Ungesetzliches mehr übrigbleibe. Als einzigen Weg "aus dem ganzen Chaos" sieht Leinfellner Neuwahlen. (Schluss Bundesrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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