Parlamentskorrespondenz Nr. 1116 vom 12.10.2022

Nationalrat beschließt kleine Sozialversicherungsnovelle

Mehrheit auch für Abgeltung für COVID-19-Tests für Risikopersonen in Ordinationen

Wien (PK) – Neben den großen Paketen im Bereich Soziales wie der Pensionserhöhung und der Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen hat der Nationalrat heute auch eine kleinere Sozialversicherungsnovelle beschlossen. Sie enthält Änderungen zugunsten der Bezieher:innen von kleinen und mittleren Pensionen in Bezug auf den Teuerungsausgleich sowie Lockerungen für Vertreter:innen von Sozialversicherungen.

Ebenfalls beschlossen haben die Abgeordneten eine Abgeltung von Corona-Tests für Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich. Durch die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht obsolet gewordene Honorarbestimmungen in diversen Sozialversicherungsgesetzen werden gestrichen.

Keine Mehrheit konnte die FPÖ für drei Anträge zum Thema COVID-19 finden. Gefordert werden darin bundesweit kostenlose Antikörpertests, Entschädigungszahlungen an Personen, denen die Corona-Maßnahmen finanziell und psychisch geschadet haben, und die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes.

Kleine Sozialversicherungsnovelle beschlossen

Der Nationalrat hat eine von ÖVP und Grünen beantragte kleinere Sozialversicherungsnovelle beschlossen. Sie soll zum einen bezwecken, dass der im Juli auf den Weg gebrachte Teuerungsausgleich für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 € nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und somit etwa eine allfällige Wohnbeihilfe nicht schmälert. Zum anderen wird die im Zuge der Sozialversicherungsreform eingeführte Pflicht für Versicherungsvertreter:innen, vor ihrer Entsendung in einen Verwaltungskörper eine Informationsveranstaltung des Dachverbands zu besuchen, adaptiert. Künftig reicht es demnach aus, wenn der Nachweis innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung erbracht wird. Verwaltungskörper sollen damit nach dem Ausscheiden eines Mitglieds rasch wieder vollzählig besetzt werden können.

Auf Verlangen von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch wurde über die beiden Bestimmungen in Zweiter Lesung getrennt abgestimmt. Die Änderung für Versicherungsvertreter:innen wurde mehrheitlich angenommen. Für die Nicht-Anrechnung des Teuerungsausgleichs auf die Sozialhilfe gab es die Stimmeneinhelligkeit. In Dritter Lesung wurde die Novelle schließlich mehrheitlich beschlossen.

Markus Koza (Grüne) legte dar, dass die Änderung notwendig sei, weil in manchen Bundesländern das Sozialhilfegrundsatzgesetz noch nicht umgesetzt worden sei und es deshalb passiert sei, dass Einmalzahlungen auf andere Leistungen angerechnet wurden. Das sei nicht Sinn der Sache gewesen. Ernst Gödl (ÖVP) unterstrich, dass man sicherstellen wolle, dass Einmalzahlungen wie der Teuerungsausgleich zu 100% bei jenen Menschen ankommen, die sie benötigen. Aus seiner Sicht trägt auch das aktuelle Budget eine klare soziale Handschrift.

Wolfgang Zanger (FPÖ) sah das anders und unterstellte der Regierung, nicht zu wissen, wie es der Bevölkerung derzeit gehe. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) fand die Bestimmung zur Nicht-Anrechnung von Sonderzahlungen auf Sozialleistungen wie die Wohnbeihilfe sinnvoll. Die Koalition habe jedoch eine zweite Regelung im Antrag "mit verpackt", weshalb sie eine getrennte Abstimmung verlangte. Versicherungsvertreter:innen könnten sich aus ihrer Sicht rechtzeitig vorbereiten und ausbilden lassen. Dass der Nachweis über eine absolvierte Informationsveranstaltung künftig erst nach einem Jahr erbracht werden muss, bezeichnete Belakowitsch als Armutszeugnis.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nutzte die Debatte, um erneut Kritik an der 2018 unter der schwarz-blauen Bundesregierung beschlossenen Zusammenlegung der Sozialversicherungen zu üben. Die Versprechungen von Einsparungen im Wert von 1 Mrd. € seien nicht erfüllt worden. Im Gegenteil sei es zu Mehrausgaben gekommen, während gleichzeitig die Leistungen für Patient:innen nicht verbessert worden seien.

Weitere sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Bezug auf COVID-19

Zwei weitere Sozialversicherungsnovellen, die der Nationalrat mehrheitlich beschlossen hat, stehen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich erhalten damit bis Ende des Jahres auch für Beratungen über den Einsatz von Medikamenten gegen COVID-19 sowie für die Durchführung von Antigen-Tests bei Risikopatient:innen, die am gleichen Tag einen Behandlungstermin in der Ordination haben, ein Honorar in der Höhe von 12 bzw. 25 €.

Mit der zweiten Änderung werden - analog zum ASVG -Honorarbestimmungen aus dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz gestrichen, die durch die Abschaffung der Impfpflicht obsolet geworden sind. Das betrifft etwa die Ausstellung von Bestätigungen für Schwangere über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der COVID-19-Impfpflicht. Für die Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten wird der Bund die Kosten weiterhin bis Ende 2022 tragen.

Keine Mehrheit konnten die Freiheitlichen für ihre Anträge im Zusammenhang mit COVID-19 finden. Sie sprechen sich darin erneut dafür aus, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz außer Kraft treten soll. Mit einem weiteren Antrag fordert die FPÖ Entschädigungszahlungen für Personen, die durch gesetzwidrige Corona-Maßnahmen zu Schaden gekommen sind. Auch die Forderung nach bundesweiten, freiwilligen und kostenlosen Antikörpertests brachten die Freiheitlichen erneut aufs Tapet. Diese würden aus ihrer Sicht zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu COVID-19 beitragen.

Debatte über Corona-Krisenmanagement

Philip Kucher (SPÖ) kritisierte in der Debatte erneut das Krisenmanagement der Regierung in Bezug auf COVID-19. Aus seiner Sicht habe man den dritten Sommer hintereinander verschlafen. Es gelte, nicht dauernd dieselben Fehler zu machen. Schließlich hätten die Menschen angesichts der Teuerung andere Sorgen. Auch Fiona Fiedler (NEOS) übte Kritik. Es werde Geld für Zwischenlösungen ausgegeben, statt nachhaltige Reformen anzugehen. Für Fiedler lassen sich die hohen Ausgaben für Coronatests nicht rechtfertigen. Es brauche eine Rückkehr zur Normalität und endlich eine ordentliche Pflegereform.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) warf der Regierung vor, ein "Zwangsregime" mit Maskenpflicht, Massentests und Impfpflicht eingeführt zu haben. Man habe die Bevölkerung permanent unter Druck gesetzt. Nun müsse damit Schluss sein, unterstrich Belakowitsch die FPÖ-Forderung nach Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Wie Belakowitsch sah auch Susanne Fürst (FPÖ) unverhältnismäßige Eingriffe in das Privat- und Wirtschaftsleben der Menschen. Für Gerhard Kaniak (FPÖ) haben insbesondere die jüngsten Äußerungen der Koalition zur Maskenpflicht keine gute Optik ergeben. Kaum sei die Bundespräsidentschaftswahl geschlagen gewesen, habe die Grünen-Klubobfrau eine Maskenpflicht angekündigt. Aus seiner Sicht haben die Prognosemodelle der Regierung eine gravierende Schwachstelle, weil nicht bekannt sei, wie viele Menschen gegen das Coronavirus immunisiert seien. Kaniak sprach sich daher erneut für flächendeckende Antikörpertestungen aus. Gerald Hauser (FPÖ) kritisierte ein weiteres Mal den Zugang der Bundesregierung zu COVID-19-Impfungen, insbesondere mit Blick auf das dafür vorgesehene Budget.

Laurenz Pöttiner (ÖVP) betonte, dass eine Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt bei steigenden Fallzahlen riskant und grob fahrlässig wäre. Auch den FPÖ-Anträgen zu Entschädigungszahlungen und Antikörpertests konnte er nichts abgewinnen. Für die Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen stünde bereits jetzt der Rechtsweg offen. Antikörpertests seien nicht sinnvoll, weil es nach wie vor keinen Schwellenwert für ausreichende Antikörper gebe. Der Koalitionsantrag hingegen diene der Patient:innenzufriedenheit und einer fairen Abgeltung von Leistungen der niedergelassenen Ärzt:innen, zeigte sich Pöttinger überzeugt. Insgesamt treffe man zahlreiche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) sah das aktuelle Corona-Management positiv. Es gebe einen Virusvariantenmanagementplan mit vier Szenarien, der von Wissenschafter:innen erarbeitet wurde. Auch die laufende Evaluierung, das Testsystem und das Datenregister strich er als positiv heraus. Die Pandemie habe sich verändert, sie sei aber noch nicht vorbei. Wenn notwendig, werde es daher weitere Maßnahmen geben, über die jedoch in Ruhe nach Maßgabe des Variantenmanagementplans entschieden werde.

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte ebenfalls, dass der Plan umgesetzt werde. Eine Prüfung über eine etwaige Maskenpflicht laufe derzeit. Rauch stellte zudem klar, dass die mit der Gesetzesänderung ermöglichten Antigentests von symptomlosen Risikopatient:innen durch niedergelassene Ärzt:innen freiwillig sind. Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) hatte zuvor die Vermutung geäußert, dass es damit zu einem Testzwang komme und die Patient:innen deshalb Besuche bei Ärzt:innen meiden würden.

Der Gesundheitsminister ging auch auf die generelle Situation im Gesundheitssystem ein. Reformen seien notwendig, es brauche dafür bekanntlich aber die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sozialversicherung. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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