BUNDESRAT
EINBERUFUNG
des Finanzausschusses
Dienstag, 24. September 2002, 15 Uhr im
Lokal II
Tagesordnung:
1. |
Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1277 d.B. und 1285 d.B sowie 6759/BR d.B.) |
2. |
Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (1286 d.B.) |
3. |
Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden (754/A und 1289 d.B. sowie 6760/BR d.B.) |
Vorsitzende
Wien, 2002 09 20
_______________________________________________________
Es wird darauf hingewiesen, dass
die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit
dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates bezeichnen.