BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates

 

 

Dienstag, 30. Juni 1998, 16.30 Uhr im Lokal IV

 

Tagesordnung:

1.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen

(1052 d.B. und 1197 d.B.)

2.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze

(951 d.B. und 1195 d.B.)

3.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend das Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol

(894 d.B. und 1194 d.B.)

4.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

(952 d.B. und 1196 d.B.)

5.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird

(1032 d.B. und 1193 d.B.)

6.

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, geändert wird

(797/A und 1213 d.B.)

 

 

Franz Richau

Vorsitzender

 

 

 

Wien, 1998 06 19