Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 31

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Ursula Haubner, Dr. Michael Rockenschaub und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Umwelt betreffend Kraftwerksprojekt Lambach (1155/J-BR/96)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zur Verhandlung über die dringliche Anfrage 1155/J-BR/96 der Bundesräte Haubner, Dr. Rockenschaub und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Umwelt betreffend Kraftwerksprojekt Lambach.

Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Die dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat hat im Februar 1995 in einer Anfragebeantwortung festgehalten, daß die "grundsätzliche Politik des Bundesministeriums für Umwelt im Energiebereich weiterhin auf die Etablierung eines nachhaltigen Energiesystems abzielt, die naturgemäß auch die Angelegenheiten des Naturschutzes impliziert." Weiters stellte sie in dieser Anfragebeantwortung fest, daß "Wasserkraft als weitgehend erschlossener heimischer erneuerbarer Energieträger nur unter Berücksichtigung der Interessen des Naturschutzes beziehungsweise der sozialen Verträglichkeit weiter ausgebaut werden solle." Darüber hinaus "wolle das Bundesministerium für Umwelt die Revitalisierung von ehemaligen Kleinwasserkraftwerken sowie die Optimierung von bestehenden Wasserkraftwerken unterstützen."

Auch der amtierende Herr Bundesminister hält in einer Anfragebeantwortung zu Lambach fest, daß es gelte, "die vorhandenen Energiesparpotentiale forcierter als bisher zu erschließen", und daß darüber hinaus das "Energiekonzept 1993 der Bundesregierung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog enthält, welcher im Falle seiner Umsetzung eine deutliche Verbesserung der einschlägigen Rahmenbedingungen mit sich bringen würde." Der oberösterreichische Umweltanwalt hält in seiner Stellungnahme zum Kraftwerk Lambach fest, daß "unter Würdigung aller den Bau begründender oder entgegenstehender Interessen und Randbedingungen die oberösterreichische Umweltanwaltschaft zum Schluß kommt, daß die hohe Schutzwürdigkeit der betroffenen Naturräume beziehungsweise des Gewässersystems der Traun einer Errichtung des Kraftwerks entgegensteht. Der aus den Kraftwerken gewinnbare Nutzen ist unsicher, und der erzielte Schaden ist nicht kompensierbar." Verschiedene Gutachten bezweifeln die wirtschaftliche Rentabilität des geplanten Kraftwerkes in betriebs- sowie in volkswirtschaftlicher Hinsicht. Darüber hinaus wird das Kraftwerk aufgrund seiner minimalen Winterleistung in winterlichen Spitzenzeiten einen "thermischen Zwilling" benötigen. Das Argument, der Bau des Kraftwerkes sei eine CO2-mindernde Maßnahme, kann damit nicht aufrechterhalten werden.

Einem Schreiben des Herrn Bundesministers für Umwelt vom 9.8.1995 ist zu entnehmen, daß es sich beim geplanten Kraftwerksbau Lambach um ein Projekt handelt, bei dem es dringend geboten scheint, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Ebenso geht aus der Anfragebeantwortung des Bundesministers hervor, daß "aus Sicht des Umweltressorts eine umfassende Beurteilung hinsichtlich einer gesamthaften Umweltverträglichkeit des Projektes nur auf der Basis einer Umweltverträglichkeitserklärung möglich wäre."

Bereits im Mai 1993 wurde das Ansuchen der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (OKA) um wasserrechtliche Bewilligung für das geplante Kraftwerk Lambach in einem Bescheidkonzept des zuständigen Landesrates Achatz abgewiesen. Auf eine Weisung des damaligen Landeshauptmannes Ratzenböck, der zu diesem Zeitpunkt auch gleichzeitig Eigentümervertreter der OKA gewesen ist, wurde der endgültige wasserrechtliche Bescheid für das Bauvorhaben Lambach jedoch positiv erlassen. Ebenso wurde der vom oberösterreichischen Umweltanwalt


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