Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 37

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Ich sage Ihnen zu dem Thema CO2-Reduktion und Lambach auch noch etwas: Nach Angaben des Kraftwerkbetreibers und Projektbetreibers OKA reduziert Lambach die CO2-Emissionen um 58 000 Tonnen pro Jahr. Das ist ziemlich genau ein Promille, 0,1 Prozent des gesamtösterreichischen CO2-Ausstoßes; und ich sage Ihnen eines: Es ist schwer genug, ein Promille der CO2-Emissionen einzusparen. Man soll daher in diesem Zusammenhang ein Promille nicht geringschätzen! Es gibt nicht so viele energiepolitische Maßnahmen, die es uns ermöglichen, unsere CO2-Emissionen im Prozentbereich zu reduzieren.

Und noch eines sage ich Ihnen – ohne jetzt irgendwelche Umfragedaten qualifizieren zu wollen; das steht mir nicht zu, Frau Bundesrätin Haubner –: Ich beziehe mich bezüglich der allgemeinen Akzeptanz der Wasserkraft – wenn wir schon von Projekten an der Donau sprechen und wenn in vielen Medien immer wieder von Hainburg die Rede ist – dann auch auf das Projekt Freudenau, gerade auch, weil wir hier in Wien sind, gerade auch, weil dieses Projekt zur Zeit verwirklicht wird. – Dieses Projekt, meine sehr verehrten Damen und Herren und Herr Landeshauptmann, hat in einer Volksbefragung immerhin 66 Prozent Zustimmung bei der Bevölkerung gefunden, und das ist ein nachvollziehbarer Wert, wie immer Meinungsumfragen der einen oder anderen Richtung betreffend Lambach in den letzten Tagen zu bewerten sein mögen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Nicht von ungefähr hat sich die Bundesregierung daher stets – auch in ihrem letzten Energiebericht – für den Ausbau der heimischen Wasserkraft ausgesprochen, wobei ich Ihnen darin zustimme, Frau Bundesrätin Haubner, daß die Nutzung aller Ressourcen – natürlich auch der Ressourcen aus Wasserkraft – eine Güterabwägung zwischen dieser sauberen Energie auf der einen Seite und den Interessen des Naturschutzes, der sozialen Verträglichkeit und der sozialen Akzeptanz auf der anderen Seite sein muß. Das ist keine Frage.

Es ist aber auch keine Frage – und als Steirer, der irgendwann einmal auch Fisching miterlebt hat, welches ein Projekt in etwa vergleichbarer Größenordnung ist, weiß ich das –, daß derartige Kraftwerksprojekte und Projekte insgesamt zu öffentlichen politischen Diskussionen führen. Das war und ist auch bei Lambach so. Es sind bei diesem Projekt jetzt zehn Jahre lang die Für und Wider diskutiert worden, wobei wir wissen, daß mit dem Baubeginn, mit dem Rodungsbeginn vor einigen Tagen diese Diskussionen einen aus meiner Sicht nicht besonders erfreulichen Kulminationspunkt erreicht haben.

Hoher Bundesrat! Es ist aber auch nicht zu leugnen, daß nach eingehender Prüfung die zuständigen – ich betone das: die zuständigen – oberösterreichischen Behörden alle für den Bau des Kraftwerks notwendigen Bescheide positiv ausgestellt haben und daß aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung ich als Umweltminister in diese Entscheidungsfindung nicht eingebunden war und nicht eingebunden sein konnte – ob ich das jetzt wollte oder nicht. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir – gerade vor der Länderkammer dieses Hauses und gerade nach einer Rede des steirischen Bundesrates Dr. Tremmel, der das Thema Föderalismus und Bundesstaatsreform hier richtigerweise wieder angezogen hat –, darauf hinzuweisen, daß es gerade Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates, ein besonders hehres Ziel und eine besonders wichtige Angelegenheit sein sollte, zwischen Landes kompetenzen auf der einen Seite und Bundes kompetenzen auf der anderen Seite zu unterscheiden. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Ich bin heute gerne bei Ihnen, Frau Bundesrätin Haubner und Hoher Bundesrat, erlaube mir aber trotzdem, auf diese Kompetenzsituation hinzuweisen, weil ich es für sehr wesentlich halte, daß klargestellt ist, daß insbesondere die Kernauseinandersetzung, die in Lambach geführt wird, nämlich die Frage des Naturschutzes, die Frage des Eingriffes in diese natürliche Umgebung, der dort in mehr oder weniger großem Ausmaß zweifellos auch geschieht, eine Frage der Landes kompetenz ist, weil in Österreich Naturschutz Landeskompetenz ist und sicherlich auch bleiben soll.

Ich sage Ihnen daher, daß in Kenntnis des naturschutzrechtlichen und auch des wasserrechtlichen Bescheides die bestehenden und von der Oberösterreichischen Landesregierung festgehaltenen naturschutzrechtlichen Bedenken gegen das Kraftwerk auch nicht geleugnet


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