Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 39

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Ganz wesentlich, meine Damen und Herren des Bundesrates, ist auch der dritte Punkt in diesem Sieben-Punkte-Programm, nämlich die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Konkretisierung der ökologischen Begleitplanung und Bauaufsicht, unter Einbindung der zuständigen Behörden und weiterer, sehr wesentlich externer Experten. Mit der Leitung wird das mit der ökologischen Bauaufsicht betraute Institut für Ökologie, Herr Dr. Wittmann, beauftragt. Weiters wird eine ökologische Begleitplanung vor der Bauausführung jedes einzelnen Projektabschnittes eine optimale Überwachung der Umsetzung ermöglichen. Ich darf jetzt, ohne allzu lang zu werden, noch einige Begleitmaßnahmen beispielhaft schildern, die mir wesentlich erscheinen, wie zum Beispiel eine Optimierungsplanung für eine Fischaufstiegshilfe, Gestaltungsvorschläge für den Bereich der Badeinsel, Optimierung naturnaher Uferstrukturen im Unterwasserbereich oder auch eine Optimierung des Mündungsbereiches des Schwaigbaches; dies sind nur einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wie gesagt: ein Hinweis darauf, daß eine Fülle von Maßnahmen vereinbart wurde, die die ökologische Verträglichkeit des Projektes jedenfalls erhöhen sollen.

Ganz wesentlich erscheint mir auch ein Zugeständnis der OKA, die Selbstverpflichtung, und zwar die Gewässerqualität unter der Voraussetzung auf dem Niveau der erreichten Gewässergüteklasse II weiterhin einzuhalten, daß auch das flußaufwärtskommende Wasser weiterhin die gleiche Gewässerqualität wie bisher aufweist. Eine Forderung, Herr Landeshauptmann, die nach meinem Wissen zum Beispiel der Herr Bürgermeister von Stadl-Paura das eine oder andere Mal bereits geäußert hat, und zu deren Einhaltung sich die OKA nunmehr verpflichtet hat.

Das ist also ein kurzer Überblick über die Maßnahmen, die im Zuge dieser ersten Vermittlungsaktivität meinerseits gelungen sind. Ich wiederhole hier nochmals: Ich wäre froh gewesen, wenn auch die Umweltschutzorganisationen nach dem Stellen von Ultimaten und einem nur 30 Minuten langen eigentlichen Nicht-Gespräch – denn Gespräch war es keines – mein Büro nicht einige Tage zuvor ergebnislos verlassen hätten. Ich meine, daß wir schon kurzfristig zum Verhandlungstisch zurückkehren sollten, und daß ich sehr gerne bereit bin, mit allen an diesem Konflikt Beteiligten jederzeit Gespräche zu führen, um zu einer Vermittlung beitragen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates, in diesem Sinne darf ich nach dieser Einleitung nun zur konkreten Beantwortung der an mich gestellten Fragen kommen.

Zu Frage 1:

Frau Bundesrätin Haubner! Beispielhaft seien folgende Maßnahmen, die seitens des Bundesministeriums für Umwelt mitgestaltet wurden, genannt: Es gibt eine Bund/Bundesländer-Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Verschärfung der Wärmeschutzbestimmungen in den baurechtlichen Vorschriften der Länder und des Bundes. Dabei wurden die k-Werte aus der Vereinbarung des Jahres 1980 verschärft.

Weiters ist eine weitere Artikel 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Bundesländern über die Reduktion von CO2-Emissionen allgemein in Verhandlung.

Drittens ist vor kurzem eine Artikel 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern bezüglich einer Typenprüfung von Kleinfeuerungsanlagen in Kraft getreten.

Viertens wurde von mir vor einigen Tagen der Klimaschutzbericht über die Bundesregierung an den Nationalrat weitergeleitet. Dieser Klimaschutzbericht ist entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 19. Jänner 1994 vom Umweltminister in zweijährigem Abstand zu erstellen.

Auch die von unserem Haus gerierte betriebliche Umweltförderung unterstützt zahlreiche innovative Energieprojekte, die insgesamt dem in Ihrer Fragestellung formulierten Ziel – Ausnutzung vorhandener Energie, Sparpotentiale – entsprechen. Letztlich ist auch die Ökologisierung des Steuersystems ein zentrales Anliegen und ein zentraler Arbeitsschwerpunkt des Umweltministeriums. Erste Schritte wurden 1996 eingeleitet.


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