Zu Frage 2:
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich festhalten, daß die Energieverwertungsagentur als Projektleiter das Wirtschaftsforschungsinstitut, das Ökologie-Institut und Herr Professor Swoboda von der Universität Graz im Mai 1994 seitens des Bundesministeriums für Umwelt gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und mit dem Wirtschaftsministerium mit der Erarbeitung der Studie "Least-Cost-Planning (LCP) in Österreich" beauftragt wurden. Der nun vorliegende vorläufige Endbericht zeigt unter anderem auf: Die Möglichkeit der Realisierung eines wirtschaftlichen Einsparpotentials bis zum Jahr 2010 bezogen auf die Endnutzerenergie, auf die Nutzenergie von 426 PJ gegenüber 486 PJ. Das heißt, daß es zu einer Reduktion von 12 Prozent kommt oder 50 Prozent des bis zum Jahre 2010 ansonsten eintretenden Energiemehrverbrauchs. Das kann Least-Cost-Planning in Österreich bringen!
Wenn ich das übersetzen darf auf die möglichen Einsparungspotentiale bei dem schon diskutierten Treibhausgas Kohlendioxid, so entspricht das einer Reduktion von 4,8 Millionen Tonnen CO2 direkt oder zusätzlich 0,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent in Form des Gases Methan.
Zusätzlich kann Least-Cost-Planning nach dieser Studie 2 200 Tonnen SO2 – das entspricht etwa 3 Prozent des in Österreich noch emittierten Schwefeldioxids –, 10 000 Tonnen Stickoxide und 500 Tonnen Staub einsparen.
Nach einer ausführlichen Analyse der Hemmnisse und Instrumente bei beziehungsweise zur Erschließung von Least-Cost-Planning-Prinzipien wird ein Zweistufenvorschlag für die Inplementierung von Least-Cost-Planning in Österreich formuliert. In einer ersten Stufe soll gemäß dieser Studie das Least-Cost-Planning-Prinzip durch eine Anerkennung der Kosten von Energiesparprogrammen bei der Strompreisbildung verwirklicht werden. Es soll kein betriebswirtschaftlicher Nachteil für die Energiewirtschaft sein, wenn sie Least-Cost-Planning verwirklicht.
Auf Basis des initiierten Diskussionsprozesses im Rahmen dieser Studie wird nun ein erstes österreichisches Least-Cost-Planning-Pilotprojekt von fünf Energieversorgungsunternehmen durchgeführt, namentlich von der Verbundgesellschaft, der STEWEAG, den Wiener Stadtwerken, den Salzburger Stadtwerken und den Feistritzwerken Gleisdorf. Es wird dieses Projekt auch von der Europäischen Union gefördert. Die OKA ist da leider nicht dabei. Das Bundesministerium für Umwelt ist also maßgeblich an der Initiierung eines Least-Cost-Planning-Prozesses in Österreich beteiligt. Die Umsetzung in die verschiedenen Rechtsbereiche wird von uns angestrebt.
Zu Ihrer Frage 3:
Frau Bundesrätin! Der Oberösterreichischen Landesregierung waren als zuständiger Behörde die Bedenken aus Sicht des Naturschutzes bewußt, es wurden jedoch die öffentlichen und privaten Interessen, wie ich schon gesagt habe, im Sinne einer Interessen- und Güterabwägung als höherwertig eingestuft. Dies geht aus dem rechtskräftigen Naturschutzbescheid hervor. Mangels Vorliegen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung kann eine weitergehende ökologische Beurteilung – auch das habe ich schon ausgeführt – nicht erfolgen.
Zu Ihrer Frage 4:
Die Ausschöpfung vorhandener Energiesparpotentiale ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Energie- und Klimaschutzpolitik. Darüber hinaus trägt die Realisierung von Wasserkraftwerken zu einer Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieerzeugung bei und verursacht im laufenden Betrieb keine Schadstoffemissionen.
Zu Ihrer Frage 5:
Nein! Die Leistung des Kraftwerks Lambach beträgt laut Auskunft der OKA 14 Megawatt oder 71 Gigawattstunden – das entspricht 71 Millionen Kilowattstunden, nicht 7 Millionen Kilowattstunden, wie Sie irrtümlich formuliert haben. Dies entspricht gleichzeitig dem Bedarf von 17 000 Haushalten. Ich verwahre mich gegen eine Aussage des Herrn Fremuth, der diese Leistung einer Klosettspülung gleichstellt – das wurde dann gestern von der Umweltsprecherin der
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