Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 42

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister. Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub. Ich erteile ihm dieses.

16.46

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer! Herr Bundesminister, ich darf mich namens der freiheitlichen Fraktion zunächst für Ihre allgemeine Bereitschaft zur Vermittlung in jeder Hinsicht bedanken. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. )

Ich darf auch folgendes festhalten – weil es diesbezüglich Anspielungen gegeben hat –: Wir Freiheitliche wollen keinesfalls illegale Aktionen oder gar Gewalt als Mittel des Protestes, so etwas kommt für uns selbstverständlich nicht in Frage. Sie haben hier militante Grüne – ich darf das so zusammenfassen – erwähnt, und ich darf dagegenhalten, daß es auch aus bischöflichen Kreisen Kritik am Projekt Lambach gibt. Ich meine daher, hier ist die Bandbreite groß, und man sollte – Sie haben das auch nicht direkt getan, aber gestern im Landtag ist das öfters gekommen – die Lambach-Kritiker nicht mit bedauerlichen Vorgangsweisen einiger Extremisten diskreditieren.

Herr Bundesminister! Sie haben ein Plädoyer für die Wasserkraft abgelegt – in diesem Punkt sind wir alle uns ja einig, Herr Bundesminister! Strittig ist, bei welchem Flußabschnitt oder bei welchem Bach man damit aufhört, wann man die berühmten 97, 98 Prozent erreicht, ab denen ein Ausbau einfach nicht mehr sinnvoll ist, weil ja eine 100prozentige Ausschöpfung zweifellos nicht wirtschaftlich sein kann.

Unser Standpunkt ist eben, daß in Oberösterreich die sinnvolle Nutzung der Wasserkraft als ausgeschöpft zu betrachten ist. Daher ist es kein Widerspruch, auf der einen Seite für die Wasserkraft zu sein, aber auf der anderen Seite festzustellen, daß in einer bestimmten Region, in einem bestimmten Bundesland die Wasserkraft als betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich voll ausgeschöpft zu betrachten ist.

Herr Bundesminister! Sie haben weiters die Abhängigkeit vom Ausland bei der Energieversorgung ins Treffen geführt. Dieses Argument empfinde ich insbesondere bei einst glühenden EU-Befürwortern als nicht besonders zwingend. Wenn einst glühende EU-Befürworter jetzt plötzlich die Unabhängigkeit vom vielleicht bösen EU-Strom beschwören, so beeindruckt mich das nicht besonders. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu den Kleinkraftwerken – selbstverständlich, dieses Argument war rhetorisch gut, aber ich habe es auch nicht für sehr notwendig befunden, Herr Bundesminister! Niemand hat etwas gegen Kleinkraftwerke, schon gar nicht gegen Kleinkraftwerke mit großer Tradition – es gibt Private, die seit vielen, vielen Jahren auf eigenem Grund Kleinkraftwerke betreiben –, aber es geht um die Relation zum Umweltschaden.

Ich meine, wir sind da in der Debatte insofern weitergekommen, als wir eben gesehen haben, wo wir uns einig sind. Strittig ist eben die Beurteilung der Balance Umweltschaden versus Ausnützung der Wasserkraft.

Sie haben gesagt, daß Sie formalrechtlich nicht zuständig sind. Wir bedanken uns jedenfalls dafür, daß Sie gekommen sind und so ausführlich geantwortet haben. Wir wußten, daß Sie sich in dieser Frage sehr hätten zurückziehen können, weil die formalrechtliche Zuständigkeit in diesem Fall nicht bedeutend bei Ihnen angesiedelt ist, Sie haben sich aber in der Öffentlichkeit dazu geäußert, Stellung genommen, und wir freiheitlichen Bundesräte wollten einfach wissen, wie der Umweltminister zu diesen Fragen politisch steht.


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