Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 57

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Aus diesem Grund sehe ich keinerlei Ursache für eine Nachdenkpause oder gar für einen Baustopp und ersuche alle, die Möglichkeiten, ein genehmigtes Projekt durchzuführen, zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Hummer. Ich erteile es ihm.

18.00

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hat einleitend gemeint, das wichtigste wäre doch, daß der Rechtsstaat gewahrt wird, daß das getan wird, was unter diesen Umständen recht sei. Recht schnell wurde es jedoch bei einem Redner der freiheitlichen Partei offensichtlich, daß das Verständnis für diesen Rechtsstaat leider nicht selbstverständliches Gut aller Anwesenden ist. – Ich hoffe, daß es wenige Bürger gibt, die so nebenher sagen: Man weiß ja, wie ein solcher Bescheid oft zustande kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was soll dies heißen? Was soll ich mit diesem Satz machen? Soll ich die Verhandlungsleiter, die beteiligt waren, soll ich die Amtssachverständigen und Sachverständigen, soll ich die Parteien, die an diesem Verfahren mitgewirkt haben, fragen, ob sie sich gesetzmäßig verhalten haben, ob sie sich an die Bestimmungen des Verfahrensrechtes gehalten haben, ob sie gewußt haben, worum es sich eigentlich handelt? – Und dann werden wir oberösterreichischen Bundesräte gefragt, ob wir uns sozusagen noch unter die Augen des Landtages trauen, wenn wir nicht vorbehaltlos einer Abstimmung im Landtag entsprechen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Gewaltenteilung scheint hier der eine oder andere, auch wenn er sehr geschult ist, noch wenig gehört zu haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist nämlich keineswegs Sache der Parlamente, sich in Bescheide, also in die Vollziehung einzumischen, sondern nur, ihren Wünschen betreffend die Ausübung der Vollziehung Ausdruck zu verleihen. Und das ist etwas ganz anderes. Ein Sich-Einmischen wird das eine oder andere Mal bei einer großzügigen Auslegung der Geschäftsordnung eben in Kauf genommen, es entspricht aber in keiner Weise dem Geist unserer Verfassung und unserer Rechtsordnung. Das muß hier einmal mit voller Deutlichkeit gesagt werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Es scheint den einen oder anderen zu geben, dem nicht einmal bekannt ist, daß die Bundesräte ein freies Mandat haben. Sie sind nicht an Aufträge gebunden. Wir haben das eine oder andere Mal schon über Modifizierungen eines allenfalls gebundenen Mandates gesprochen, sehr verehrte Frau Präsidentin! Wir haben uns bei der Bundesstaatsreform überlegt, wie der Einfluß der Länder auf das Geschehen hier im Bundesrat gegebenenfalls verstärkt werden könnte. Aber daß wir uns nicht unter die Augen des Landtages trauen dürfen, ist wohl doch ein seltsames Verständnis unserer Demokratie, des Bundesrates und des Rechtsstaates. Wir haben also sehr wohl auf die Wahrung dieses Staates zu dringen!

Meine verehrten Damen und Herren! Eine Kraftwerksgesellschaft war bei Behörden mit einem Projekt vorstellig. Es war nicht das Land Oberösterreich, es war nicht die öffentliche Hand, sondern es war eine Kraftwerksgesellschaft, die sich durch zehn Jahre um Bewilligungen bemüht hat und solche Bewilligungen in langwierigem Vorgehen nach den allgemeinen Verwaltungsverfahren, den Vorschriften und den einschlägigen materiellrechtlichen Bestimmungen erwirkt hat. Beim wasserrechtlichen Verfahren waren an die 2 000 Parteien zugegen, und es war bestimmt nicht leicht, den Intentionen des Gesetzes zu entsprechen.

Wenn man hier so nebenher sagt, es lägen eben rechtskräftige Bescheide vor, als handle es sich um eine bloße Formalität, dann gibt mir das allein schon zu denken. Und wieder einmal muß man sich hinsichtlich der Pädagogik die Frage stellen: Erziehen wir unsere Bürger wirklich zu aufrechten Demokraten und zu echten, feurigen Anhängern des Rechtsstaates?

Es wurde in einem strengen Verfahren nach dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz sehr wohl geprüft, ob dieser Eingriff vertretbar war. Es wurden Werte sehr wohl abgewogen. Jeder,


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