Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 66

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anhängig. Allerdings wurden in der Zwischenzeit noch zwei weitere Berufungen gegen diesen Bescheid eingebracht. Die wasserrechtliche Bewilligung ist am 13. März 1995 erteilt worden.

Die forstrechtliche Bewilligung wurde am 9. August 1993 erteilt, gegen sie wurde keine Berufung eingebracht.

Die naturschutzrechtliche Bewilligung wurde am 31. Oktober 1993 erteilt, gegen sie wurde eine einzige Berufung erhoben, und zwar vom oberösterreichischen Umweltanwalt.

Im Berufungsverfahren bei der Oberösterreichischen Landesregierung hat die OKA ein zusätzliches Gutachten über den Geschiebehaushalt der Traun vorgelegt. Aufgrund des Berufungsvorbringens des Umweltanwaltes wurden in der Folge die Amtssachverständigen mit einer neuerlichen Gesamtbeurteilung des Projektes beauftragt.

Hohes Haus! Die Verfahren, mit denen wir uns hier zu beschäftigen haben – denn es handelt sich um Verfahren –, haben vor Jahren begonnen und entsprechend gedauert. Ich habe Ihnen die Chronologie eben vorgestellt. Es wurden alle Argumente durchbesprochen. Jeder Bescheid hat den ganzen Instanzenzug durchlaufen und ist auf Herz und Nieren geprüft worden. Eine Unrechtmäßigkeit ist auszuschließen, die Bescheide sind rechtsgültig.

Gegen den Wasserrechtsbescheid gab es von zwei Leuten, und zwar unter Federführung von Umweltgruppen, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Es geht dabei um die Frage, ob ein Kraftwerksbau einen Hausbrunnen austrocknen könnte. Im schlimmsten Fall müßte die OKA auf ihre Kosten die Wasserleitung hinlegen; dazu wird sie imstande sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher diesen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. In der Sache wird später entschieden. Diese Vorgangsweise ist – erlauben Sie mir, das zu sagen – in der österreichischen Praxis üblich.

Eine Genehmigung von EU-Behörden ist auch nicht notwendig, da es sich in diesem Falle weder um ein Naturschutz- noch um ein Vogelschutzgebiet handelt, obwohl dort sicher einige Vögel herumfliegen oder herumgehen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Es ist schon gar nicht von europäischem Rang.

Meine Damen und Herren! Das, was Sie an echter Bürgerbeteiligung urgieren – es gibt ja auch Karnevalsumzüge, meine sehr Verehrten –, ist vorhanden. Das Verfahren wurde bereits im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und war sehr sorgfältig und umfangreich.

Zum damaligen Zeitpunkt gab es das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen noch nicht. Es waren zirka 2 000 Anrainer zur Wasserrechtsverhandlung geladen und konnten dort all ihre Bedenken vorbringen. Es gab acht Einsprüche, die zwischenzeitlich – bitte hören Sie! – bereinigt wurden, und die bereits erwähnten zwei Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof.

Laut Oberösterreichischem Amtskalender haben die Orte Stadl Paura und Lambach 3 485 Haushalte. Ein großer Teil der Bevölkerung hatte also ein direktes Mitspracherecht.

Meine sehr Verehrten! Auch von Wirtschaftlichkeit muß gesprochen werden, denn das Recht ist ja nicht Selbstzweck, sondern hat eine Gemeinwohlfunktion. Glauben Sie mir, Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer und die Verantwortlichen der OKA machen das nicht aus Jux und Tollerei, weil sich das gerade im Fasching ereignet, sondern aus Verantwortung für das Gemeinwohl. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen sagen, daß die ursprünglich geschätzten Kosten in Höhe von 740 Millionen – gerade in einer Zeit, in der man sich um ein Sparbudget bemüht, soll man das nicht unerwähnt lassen und dem Lande Oberösterreich und der OKA Respekt bekunden – auf tatsächliche Kosten in Höhe von 680 Millionen Schilling gesenkt werden konnten. Infolge der Senkung dieser Kosten wird Lambach das billigste Wasserkraftwerk, das in den letzten 40 Jahren in Österreich gebaut wurde. Bei errechneten Investitionskosten von 8,5 S pro Jahreskilowattstunde liegt es günstiger als Freudenau und weitaus günstiger als alle Salzach-Kraftwerke.


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