Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 70

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werden wir! – Weitere Zwischenrufe. – Bundesrat Dr. Schambeck betritt den Saal und eilt zum Rednerpult.)

Da es sich hier um einen Akt der Höflichkeit gehandelt hat, glaube ich, können wir nachsehen, daß der Herr Professor nicht in dem Moment, als ich gesagt habe, ich erteile ihm das Wort, im Saal war. – Herr Professor! Ich würde bitten, daß Sie das Wort nehmen.

19.04

Bundesrat Dr. Drs h.c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Seien Sie bitte versichert, daß ich mir keine Gelegenheit werde entgehen lassen, auch in der Zukunft das Wort zu nehmen, wenn es notwendig ist.

Ich freue mich sehr, daß wir heute nach dieser offenen Aussprache, die doch wirklich engagiert war, bei der wir gesehen haben, was alles in einer Länderkammer stecken kann, und bei der wir uns bemühen, zur Meinungsbildung beizutragen, um zu einem Miteinander zu gelangen, daß wir heute am Schluß dieser Sitzung auch Gelegenheit haben, eine einhellige Verabschiedung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Es ist in der Geschichte des Föderalismus und der Länderkammer keine Selbstverständlichkeit gewesen, daß alle im Bundesrat vertretenen Fraktionen gemeinsam bereit sind, eine Initiative zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates und damit auch zu einer Weiterführung des Föderalismus in Österreich zu ergreifen.

Wir haben mehrere Anträge im vergangenen Jahr eingebracht, bezüglich derer wir uns vornehmen sollten, sie in diesem Jahr wieder einzubringen, und sollten den Nationalrat ersuchen, sich auch mit uns zu beschäftigen.

In diesem Zusammenhang möchte ich dem ausgeschiedenen Vizepräsidenten des Bundesrates Walter Strutzenberger, der heute das erstemal nicht dieser Sitzung angehört, aber an den ich gedacht habe, als ich den Saal betreten habe und den Blick auf seinen Platz lenkte, noch nachträglich herzlich dafür danken, was er mit eingebracht hat, das diesen gemeinsamen Antrag zur Geschäftsordnung des Bundesrates möglich machte.

Wir haben darin unter anderem vorgesehen gehabt, daß der Landeshauptmann ein erweitertes Rederecht hat, wonach für ihn auch dann, wenn kein ihn berührendes Gesetz direkt auf der Tagesordnung steht, die Möglichkeit besteht, hier zu reden, und daß auch die Möglichkeit besteht, weil das Parlament doch ein Ort der Meinungsbildung und des Dialoges, nämlich auch der Wechselrede, ist, sich hier nicht bloß einen Monolog anzuhören, sondern auch einen entsprechenden Dialog führen zu können.

Es war auch ein großes Anliegen von uns, daß die Bundesräte eines Bundeslandes hier gemeinsam, was auch für kleinere Bundesländer wichtig ist, eine entsprechende Initiative ergreifen können. Darin sind wertvolle Ansätze, Hoher Bundesrat, zu einer Verlebendigung und zu einer weiteren Verbesserung – ich spreche nicht von Aufwertung, wir waren bisher nämlich auch nicht abgewertet – der Arbeitsmöglichkeiten und der Wirksamkeit des Bundesrates als Länderkammer zu sehen.

Hoher Bundesrat! Das Jahr 1995 ist zu Ende gegangen, ein Jubiläumsjahr zum Bundes-Verfassungsgesetz, und das 1 000-Jahr-Jubiläum Österreichs steht bevor. Wir sollten uns als Länderkammer – das will ich im ersten Monat dieses Jahres sagen, am Beginn der neuen Legislaturperiode des Nationalrates und angesichts einer bevorstehenden neuen Funktionsperiode der Bundesregierung – von Anfang an darum bemühen, eine Fortschreibung des Föderalismus und auch des Verfassungsrechtes zu erreichen.

Ich bedauere es außerordentlich, daß die von uns auch oft urgierte Neukodifikation des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 mit einer Bundesstaatsreform nicht verbunden werden konnte und daß das überhaupt nicht entsprechend behandelt werden konnte.


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