Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 70

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Schauen Sie nach Bremen und schauen Sie sich die Mittelverwendung bei der Bremer Vulkan an. Ein Kleinbetrieb kann das gar nicht machen. Die größten Subventionsbetrügereien werden eben von den Multis begangen.

Und jetzt sage ich Ihnen folgendes: Das spüren die Bürger. Das spüren die kleinen Gewerbetreibenden, das spüren die kleinen Händler, das spüren die Bauern im Lande. Und deshalb kommt Skepsis gegenüber dieser EU und ihren Einrichtungen auf. (Bundesrat Prähauser: Und das wäre alles anders, wenn wir nicht dabei wären!) Das müssen Sie auch einmal beweisen! Das kann ich genauso wenig wie Sie, sondern ich sage nur: Faktum ist, daß die vier Grundfreiheiten der EU diese Möglichkeiten schaffen. (Bundesrat Prähauser: Eine Behauptung!) Die Tatsache bleibt bestehen, ob wir dabei sind oder nicht.

Ich meine, daß es deshalb sehr wichtig ist, das Europäische Parlament zu stärken, weil hier vielleicht noch die Interessen der Bürger, der Kleinunternehmer, der kleinen und mittleren Betriebe, der Bauern wahrgenommen werden könnten. Ich sage das einmal konjunktivisch, weil man das heute auch noch nicht endgültig feststellen kann.

Jetzt zur EU-Wahlordnung. Bei dieser geht es ja um die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Dazu muß ich sagen: Endlich liegt eine solche Wahlordnung, ein Gesetz vor. Lange mußten wir darauf warten. Wenn man zwei Jahre zurückblendet, dann erinnert man sich daran, daß uns – und auch den Bürgern – schon vor der EU-Abstimmung im Jahr 1994 versprochen wurde, daß sehr bald nach dem Beitritt im Jahre 1995 die Wahl, die Volkswahl, für das EU-Parlament stattfinden wird. Kaum waren wir Mitglied, hat man diese Wahl hinausgeschoben auf Herbst 1995, später auf Frühjahr 1996. Und jetzt sind wir endlich dort angelangt, daß ein Wahlgesetz vorgelegt wird, das eine Wahl am 13. Oktober dieses Jahres ermöglicht.

Ich habe schon im letzten Jahr – der Herr Minister wird sich daran erinnern können – hinterfragt, wer denn schuld sei oder woran es denn liege, daß bis dahin noch kein Wahlgesetz vorgelegt wurde. Der Herr Minister hat gesagt, sein Ministerium hat bereits einen Entwurf eingebracht, der liege im Parlament. Offensichtlich ist im Verfassungsausschuß dieser Gesetzentwurf liegengeblieben. Dann trifft aber auch wieder Sie der Vorwurf, denn der Obmann dieses Verfassungsausschusses ist niemand geringerer als Dr. Peter Kostelka, Ihr Klubobmann im Nationalrat.

Trotzdem, das Gesetz ist nun beschlossen, es liegt heute im Bundesrat, und wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, obwohl wir doch auch einige Mängel daran finden und deshalb Kritik üben werden.

Eines möchte ich noch sagen: Ein anderer EU-Mitgliedstaat, der gleichzeitig wie wir der EU beigetreten ist, nämlich Schweden, war schneller. Oder war die schwedische Regierung mutiger, ein solches Wahlgesetz schneller zu beschließen und die Wahlen früher durchzuführen.

Auf jeden Fall ist dieses zweijährige Provisorium, das wir Österreicher nun als Mitglied der EU mit unseren provisorisch delegierten EU-Abgeordneten erleben, sicher kein Ruhmesblatt für den österreichischen Parlamentarismus und für die demokratische Kultur im Lande.

Die erste Kritik an diesem Gesetzentwurf – die Vorrednerin hat das auch schon angesprochen – ist der Einerwahlkreis, an dem sie nichts zu kritisieren findet, ich als Mitglied der Länderkammer des Parlaments aber sehr wohl. Als Föderalist kann man doch nicht damit einverstanden sein, daß ganz Österreich einen einheitlichen Wahlkreis bildet und es der Disposition der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe überlassen bleibt, wen sie an welcher Stelle kandidiert. Theoretisch wäre es aufgrund dieses Gesetzes auch möglich, daß eine Partei zum Beispiel zehn Angehörige oder zehn Bürger eines Bundeslandes an die erste Stelle setzt und somit kein anderer Vertreter dieser Partei in das Europäische Parlament kommt.

Ich glaube, es wäre vernünftiger gewesen, eine entsprechende gesetzliche Regelung mit Wahlkreisen zu schaffen, vielleicht neun Wahlkreise, in denen zumindest jeweils ein Grundmandat vergeben wird, sodaß gesetzlich sichergestellt wäre, daß jedes Bundesland in Brüssel


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