Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 82

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wissen auch, welche Funktion die Kammer heute hat. Das heißt: Es haben die freiheitlichen Kollegen durchaus die Möglichkeit gehabt, da mitzumachen.

Weil Sie sagen, Herr Kollege, es seien wenig Leute zu dieser Abstimmung gegangen, so kann ich genauso den Umkehrschluß ziehen, daß jene, die nicht hingegangen sind, für die Kammern sind. Sie hätten ja die Gelegenheit gehabt, Ihre angeblichen Massen, jede Menge an Kollegen, die Sie haben, die gegen dieses Kammersystem sind, hinzubringen. Das ist Ihnen offenbar nicht gelungen, und daher ist dieses Ergebnis zustande gekommen, und wir sind froh darüber, daß wir dieses Ergebnis erreicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Bieringer, Kone#ny, Dr. Kapral betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (91/A-BR und 5134/BR)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Selbständiger Antrag der Bundesräte Bieringer, Kone#ny, Dr. Kapral betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ilse Giesinger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Ilse Giesinger: Die Bundesräte Bieringer, Kone#ny und Dr. Kapral haben am 19. Feber 1996 den Antrag 91/A-BR/96 eingebracht und wie folgt begründet:

Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll analog dem Hauptausschuß des Nationalrates auch einem EU-Ausschuß des Bundesrates die selbständige Erledigung von Stellungnahmen gemäß Artikel 23e B-VG anstelle des Bundesrates ermöglicht werden.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 28. Feber 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den nachstehenden Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten:

Der Bundesrat wolle beschließen:


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