Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 46

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Kollegen Langer offengelassen haben. Sie weichen gefließentlich der Beantwortung der Frage aus, welche Untergrenzen – und darauf beziehen sich drei der insgesamt zwölf Anfragen, nämlich die Frage 3, 4 und 5 – Sie für die Zahl der Polizeibeamten insgesamt in Wien, aber auch vor allem im Außendienst in Wien – und das ist der kritische Moment – festgesetzt haben. Es ist heute auch schon gesagt worden, daß das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark damit verbunden ist, ob und inwieweit Sie eine Präsenz der Polizei auf der Straße wahrnehmen kann. Ich gebe schon zu, daß die Polizeiarbeit nicht ausschließlich darin bestehen kann, daß man auf der Straße patrouilliert, aber gerade für ältere Menschen ist das ein sehr wesentlicher Eindruck. Diesbezüglich wäre es sicherlich von Nutzen, von Ihnen zu hören, wo Sie hier eine Untergrenze einziehen und welche Möglichkeiten Sie sehen, welche Maßnahmen Sie zu treffen gedenken, um diese Untergrenze auch tatsächlich – und das nachhaltig – einhalten zu können.

Ich darf zum Schluß noch auf einen Punkt des Sicherheitsberichtes zu sprechen kommen, der mir seit längerem am Herzen liegt und der in diesem Sicherheitsbericht 1994 meiner Meinung nach sehr kursorisch abgehandelt wird, und zwar ist das der ganze Bereich der Geldwäsche. Was zu diesem sehr heiklen, ja über die Grenzen unseres Landes hinausreichenden Problemgebiet gesagt wird, dient zweifelsohne nicht unbedingt der Beruhigung jener, die eine große Gefahr – und da glaube ich, sind wir uns alle einig, – in dem immer stärker aufkommenden internationalen Banden -und organisierten Kriminalunwesen sehen.

An sich kann es nicht überraschen, daß diese Passage so kurz geblieben ist, gibt es doch in Österreich bedauerlicherweise nicht wirklich ein wirksames Instrumentarium, mit dem man den Bereich der Geldwäsche in den Griff bekommen kann. Es hat mich eigentlich immer gewundert, daß aus dem Kreditapparat seinerzeit nicht, als die Novellierung des Kreditwesengesetzes, die mit 1.1.1994 in Kraft getreten ist, vorgenommen wurde, ein Aufschrei gekommen ist, weil mit dieser Novelle die Vorgangsweise gewählt wird, dem Kreditapparat die Verantwortung zuzuschieben, in der Aufklärungsarbeit für Geldwäsche tätig zu werden, ohne daß der Kreditapparat das Instrumentarium dafür hat. Es werden den Bankbeamten quasi hellseherische Fähigkeiten zugemutet, mit denen sie erkennen sollen, ob eine bestimmte Geldsumme als Geldwäscheanlage zu werten ist oder aus seriösen Quellen kommt.

Wie das Ganze in der Praxis funktioniert, wurde kürzlich durch eine Testserie in einer Wiener Wochenzeitung nachgewiesen. Es funktioniert bedauerlicherweise gar nicht.

Wenn heute international Druck auf Österreich ausgeübt wird, die Anonymität der Sparbücher aufzuheben, so ist das eine Problematik, die auf den Beitritt Österreichs zur EU zurückzuführen ist. Es gibt genauso OECD-Richtlinien – eine Organisation, die seit Jahrzehnten besteht und der wir seit Jahrzehnten angehören. Es gibt Richtlinienbeschlüsse der UNO in dieser Richtung. Die Haltung, die die Bundesregierung in der Frage der Anonymität, die zu einem wahren Kultobjekt hochstilisiert wird, einnimmt, ist eigentlich wirklich unverständlich. Dies ist aber letztlich eine Angelegenheit dieser Bundesregierung beziehungsweise des Kanzlers.

Die Rechtslage inklusive der internationalen Verpflichtungen, die Österreich zu beachten hat, wenn es international nicht an Renommee verlieren wird, ist auf der anderen Seite klar, und es wäre hoch an der Zeit, daß einmal seriös an die Frage herangegangen wird, wie das Bankgeheimnis, das in Österreich nämlich nicht dem internationalen Standard entspricht, diesem internationalen Standard angeglichen werden kann und nicht hier einem Fetisch, nämlich der Anonymität des Sparbuches, nachgeeifert wird, dessen Bedeutung durch verschiedene Maßnahmen der jüngsten Zeit wesentlich an Gewicht verloren hat. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Hüttmayr. Ich erteile es ihm.

12.19

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Als vorhin die Kollegin Pfeffer zum gemeinsamen Aktionismus aufgerufen hat, habe ich mich schon ein wenig


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