Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 72

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Kriminalität bedrohen die Sicherheit der Bürger. Sie untergraben das Rechtsbewußtsein des einzelnen und die Fähigkeit des Staates zum wirksamen Schutz.

Die innere Sicherheit ist nicht nur die Voraussetzung für die Freiheit, sie hat auch einen sozialen Stellenwert. Wachsende Kriminalität droht die Gesellschaft zu spalten in einen kleinen Teil, der sich die Sicherheit kaufen kann, und in einen überwiegenden Teil der Gesellschaft, welcher mangels staatlicher Autorität um sein Eigentum und Vermögen fürchten muß.

Kollege Hüttmayr hat die Opfer angesprochen. Meine sehr verehrten Herren Bundesminister! Aus der Statistik ist nicht ersichtlich, wie in diesem Zusammenhang mit den Opfern umgegangen wird.

Unsere Gesellschaft hat das Recht, zu wissen, welche volkswirtschaftlichen Kosten daraus erwachsen sind und ob und inwieweit die Täter zur erfolgreichen Schadensgutmachung herangezogen wurden.

Kollege Pischl hat über die EDV-Ausstattung gesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade im Bereich des Einbürgerungsverfahrens durch die Bundesländer ist hier dringender Nachholbedarf gegeben.

Im Zuge des Einbürgerungsverfahrens holen die zuständigen Abteilungen der Landesregierung Stellungnahmen von Gendarmerie- und Polizeidienststellen, der Sicherheitsdirektion und der Gemeinden ein, um neben den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen auch die Frage abzuklären, ob sich eine fremde Person mit der österreichischen Rechtsordnung im Einklang befindet. Hiebei kommt es immer wieder vor, daß durch gewisse Informationen Zweifel darüber auftauchen, ob eine Person auch tatsächlich bereit ist, sich der österreichischen Rechtsordnung anzupassen und so keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt.

Daher wäre es noch kurz vor der Einbürgerung sinnvoll, wenn die zuständigen Abteilungen der Landesregierungen die Möglichkeit bekämen, eine Gesamtinformation sicherheitspolizeilicher Art über Personen abzufragen. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Zielsetzung könnte man dadurch erreichen, daß die jeweilige Landesregierung die Möglichkeit erhält, in besonders kritischen und auffälligen Verfahren im Wege der EDV in die beim Innenministerium befindliche Datenbank Einschau zu nehmen, wobei ein Zugriff auf möglichst viele gespeicherte Informationen notwendig ist. Die EKIS-Datenbank ist eine wichtige Einrichtung im Innenministerium, diese Daten müssen jedoch aufgrund der Zuständigkeit im übertragenen Wirkungsbereich – Staatsbürgerschaftswesen – den Ländern im direkten Weg zugänglich gemacht werden.

Ich bin der Auffassung, daß nur solche Personen die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen, bei denen aufgrund ihres Vorlebens auch erkannt werden kann, daß sie sich in Hinkunft an die österreichische Rechtsordnung halten werden. Um dies zu gewährleisten, wäre ein solcher Zugriff notwendig.

Abschließend möchte ich festhalten: Polizei, Gendarmerie und Justiz müssen alle notwendigen Instrumente zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erhalten. Vergehen und Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Bürgerrecht und Bürgerfreiheit werden heute nicht wie in der Vergangenheit durch Obrigkeitsstaat und Diktatur, sondern durch den verantwortungslosen und verbrecherischen Mißbrauch von Freiheit und Rechtsordnung bedroht.

Unsere Aufgabe als Mandatare in diesem Hohen Haus ist es, der Bevölkerung die Sicherheit zu geben, die ein demokratischer Rechtsstaat auch fordert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. Ich erteile dieses.

14.41

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Der Sicherheitsbericht ist der einzige, dessen Rechtsgrundlage – nicht alle Berichte beruhen ja


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