anderem erklärt: "Auf genaue Nachfrage, welche Paket-Projekte Wien ohnehin bekommen hätte, gibt Edlinger zu: Zwei der drei im Paket enthaltenen Schulneubauten sind schon im Bundes-Bauprogramm. Auch der Technologie-Park – Gelände altes Gaswerk Leopoldau – war bereits ziemlich fix. Die Albertina, ein reines Bundes-Vorhaben – etwa 300 Millionen –, habe mit Wien nichts zu tun. Dringliche Straßenbau-Vorhaben wie die B 301 oder die Sanierung der Praterbrücke sollen ins Bundesstraßen-Budget für Wien einfließen, eine Trennung sei daher schwer."
Völlig fehlen in diesem Paket die unter anderem für Wien im Hinblick auf die drohende Güter- und Personenverkehrslawine aus dem Osten unbedingt erforderlichen Investitionsvorhaben in die Umfahrung Wiens und die bessere Anbindung Wiens an das international übergeordnete Verkehrsnetz, der rasche Ausbau der Telekommunikationseinrichtungen und vor allem die Vorhaben, die die Ansiedlung von internationalen Großforschungsvorhaben zum Gegenstand haben. So bemüht sich Wien seit längerer Zeit, die Bundesregierung dazu zu veranlassen, die Bewerbung Wiens um das sogenannte EUROCRYST-Projekt aufzugreifen und gegenüber der EU zu vertreten. Auch diesbezüglich enthält das 30-Milliarden-Schilling-Projekt keine Aussage beziehungsweise keine finanzielle Vorsorge, wie überhaupt nochmals festgestellt werden muß, daß dieses Paket lediglich schon bekannte Vorhaben oder reine Bundesprojekte enthält und keine Zukunftsperspektiven für den weiteren Ausbau vor allem der Infrastruktur in der Bundeshauptstadt eröffnet.
Die in dieser Paketvereinbarung angezogene Finanzierung des weiteren U-Bahn-Ausbaues in Wien beziehungsweise der Verlängerung einzelner Strecken – wie der U1 nach Norden und nach Süden oder der U6 nach Stammersdorf – muß als reine Absichtserklärung gewertet werden, da einerseits der vorgesehene Betrag von 10 Milliarden Schilling nur in Etappen zur Verfügung gestellt – entsprechend den bisherigen Vereinbarungen über die U-Bahn-Mitfinanzierung durch den Bund – wird, andererseits die Vorarbeiten über die Grobplanung hinaus noch offen sind. An diesem Beispiel ist ersichtlich, daß auch eine allfällige Arbeitsplatzwirksamkeit einer solchen Vereinbarung, die im Hinblick auf die über dem Bundesschnitt liegende hohe Arbeitslosenrate in Wien von großer Bedeutung wäre, nicht gegeben ist, sondern mögliche Arbeitsplatzwirkungen erst bei einem allfälligen Baubeginn etwa um das Jahr 2000 zu erwarten sind. Erst nach diesem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß im Rahmen des Wiener U-BahnAusbauprogramms neue und größere Vorhaben in Angriff genommen werden.
Das für den Ost-West-Transit-Verkehr zur Entlastung der Wiener Südosttangente bedeutende Projekt der B 301, das mit einem Betrag von 6 Milliarden Schilling ein weiterer wichtiger Teil des sogenannten 30-Milliarden-Schilling-Pakets darstellt, ist ebenfalls hinsichtlich der notwendigen Vorbereitungsschritte nicht so weit gediehen, daß in absehbarer Zeit mit dem Beginn der Bauarbeiten gerechnet werden kann. Vor allem die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung dürfte sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, da schon jetzt bekannt wurde, daß vor allem von der Wiener Umweltanwaltschaft erhebliche Einwände gegen das Projekt zu erwarten sind.
Offen bleiben auch die von den Wiener Sozialdemokraten immer wieder ins Treffen geführte EU-Finanzierung – Wien zählt nach der EU-Förderkulisse nicht zu den Fördergebieten – und die immer wieder erwähnte Finanzierung von Infrastrukturvorhaben durch Private.
Alles in allem zeigt diese 30-Milliarden-Schilling-Vereinbarung alle Anzeichen eines Etikettenschwindels.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst nachstehende
dringliche Anfrage
1. Aufgrund welcher Kriterien wurden die Projekte aus der großen Zahl anstehender Nahverkehrsbauvorhaben für das sogenannte 30-Milliarden-Paket ausgewählt?
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