2. Welcher Zeitrahmen ist für die Realisierung der einzelnen Projekte genau vorgesehen?
3. Wie soll die Priorität der Realisierung der einzelnen Maßnahmen – soweit der Zeitrahmen nicht bereits feststeht – genau festgelegt werden, zumal es hier auch bei ÖBB- und HL-AG-Investitionen stets Probleme wegen des fehlenden Bundesverkehrswegeplans gab?
4. Wie hoch wird der Finanzierungsanteil des Bundes, wie hoch der des Landes Wien, wie hoch der allfälliger Dritter bei den einzelnen Projekten im Detail sein?
5. Aus jeweils welchen Budgetansätzen beziehungsweise welchen außerbudgetären Töpfen sollen die Investitionen seitens des Bundes finanziert werden, zumal das Budget für 1996 und 1997 bereits vor dem Paketabschluß beschlossen war?
6. Halten Sie es für korrekt, daß der Bund seinen Anteil am Wiener U-Bahn-Bau seit Jahren konstant bei 1,5 Milliarden hält, obwohl tatsächlich mehr verbaut wird, was dazu führte, daß Kredite zur Zwischenfinanzierung aufgenommen werden mußten und ein steigender Teil nun für Zinsen dieser versteckten Schulden aufgewendet werden muß?
7. Wie hoch ist der aktuelle Schuldenstand aus diesem Titel?
8. Beabsichtigen Sie, diese Vorgangsweise auch in Hinkunft – also bei den U-Bahn-Bauten des 30-Milliarden-Schilling-Paketes – beizubehalten, zumal hier 3 Milliarden Schilling investiert werden sollen?
9. Wie sollen die ebenfalls dringlich anstehenden Nahverkehrsprojekte anderer Städte finanziert werden?
10. Wann werden Sie das lange versprochene Nahverkehrsfinanzierungsgesetz vorlegen, und in welcher Form wird dieses gegebenenfalls auch Investitionen in Fahrzeuge oder Infrastruktur berücksichtigen?
11. Wie soll der Betrieb der fraglichen S-Bahn-Strecken finanziert werden, zumal die ÖBB in der Vergangenheit erklärten – und dies teilweise auch durchführten –, den Betrieb der bestehenden Strecken ohne zusätzliche Zahlungen der öffentlichen Hand einschränken zu wollen?
12. Bestehen hier bereits verpflichtende Vereinbarungen über entsprechende Beiträge Wiens oder des Bundes; wenn ja, in welcher genauen Form; wenn nein, halten Sie es für sinnvoll, Infrastruktur auszubauen, ohne daß ein Betrieb darauf gesichert ist?
13. In welchem exakten Zeit- und Kostenrahmen soll die Verlagerung der Wirtschaftsuniversität auf die WED-Platte stattfinden; wie hoch wird der Bundesanteil daran sein, und aus welchem Budget soll dies finanziert werden?
14. Nach welcher Priorität sollen aus Ihrer – verkehrspolitischen – Sicht die Ausbaumaßnahmen bei den Bundesstraßen – genannt wurden A 23, A 4, A 22, B 13, B 3, B 301, B 229, B 224 und B 225 – in jeweils welchem Zeitrahmen und Umfang erfolgen?
15. Inwieweit haben Sie hierüber mit dem Wirtschaftsminister sowie der Landesregierung von Wien bereits eine Einigung erzielt?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 GO-BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu geben. Es wird weiters vorgeschlagen, die Behandlung dieser dringlichen Anfrage mit der dringlichen Anfrage derselben Fragesteller an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Sinne von § 61 Abs. 6 unter einem durchzuführen.
*****
Die dringliche Anfrage 1183/J-BR/96 hat folgenden Wortlaut:
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite