Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 95

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals betonen, daß – wie bereits in der Anfragebeantwortung festgehalten – dieses Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Wien bereits nächste Woche, jedoch nicht Dienstag, wie in Ihrer Anfrage, sondern am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wird. In diesem Paket, das dem Ministerrat vorliegt, ist eine Fülle von Maßnahmen enthalten, die dazu dienen, die enormen Zuwächse im Individualverkehr besonders zwischen Wien und den umliegenden Gemeinden und dem Land Niederösterreich einer dauerhaften Lösung zuzuführen. Darüber hinaus werden am Stadtrand und in der unmittelbaren Nähe von S-Bahn-Stationen mehr als 1 400 zusätzliche PKW-Stellplätze errichtet werden.

Weiters ist in diesem Maßnahmenpaket eine Reihe von Ausbaumaßnahmen für Projekte im Bundesstraßenbau und in der Sanierung und Errichtung von Bundesschulen beinhaltet. Über die universitären Einrichtungen beziehungsweise über den Universitätskomplex WED sollen innerhalb von zehn Jahren die entsprechenden Baufortschritte und Maßnahmen getroffen werden.

Schließlich steht auch im Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Wien die Errichtung eines Kindermuseums im Gelände des Museumsquartiers und die Sanierung der Albertina. Der Gesamtaufwand für alle angeführten Projekte, die nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten in einem längerfristigen Zeitrahmen verwirklicht werden sollen, wird auf der derzeitigen Basis rund 30 Milliarden Schilling betragen, von denen der Bund 18 Milliarden und das Land Wien zirka 12 Milliarden Schilling aufbringen werden.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich zur Beantwortung der konkreten Fragen kommen:

Ich erlaube mir, die Fragen 1 bis 3 in einem zu beantworten:

Die Auswahl der Nahverkehrsprojekte erfolgte aufgrund intensiver Beratungen, Verhandlungen und Abstimmungen zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Land Wien, den ÖBB und dem Verkehrsressort, wobei die Stadtentwicklungsvorstellungen des Landes Wien im Vordergrund standen.

Es ist folgender Zeitrahmen vorgesehen: Für den Ausbau der Schnellbahnlinie S 80 soll es zu einem 30-Minuten-Takt auf der Strecke Wien Süd – Erzherzog-Karl-Straße sowie zu einem 20-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit kommen. Die Zielvorstellung ist, daß dieser Takt bereits ab dem Winterfahrplan 1997/98 gilt. Ein 15-Minuten-Takt soll für Wien Süd – Altes Flugfeld entstehen, wobei für die Baudauer zirka für sechs Jahre vorgesehen sind.

Für die Intervallverdichtung der Schnellbahn nach Süßenbrunn sowie die Ermöglichung eines 15-Minuten-Taktes und die Realisierung der Flughafen-Schnellbahn und der S 45-Verlängerung von der Nordbahnbrücke bis zur Ostbahnbrücke/S 80 sind im Vertrag selbst keine Zeitangaben enthalten. Es besteht jedoch übereinstimmend die Auffassung, umgehend mit den Realisierungsschritten zu beginnen. Soweit im Vertrag keine Bauvollendungsfristen angeführt sind, ergibt sich die Priorität der Maßnahmen aus dem Vertragstext selbst. In Abstimmung mit den Entwicklungsarbeiten zum Bundesverkehrswegeplan wird von der Vertragstreue der beiden Vertragspartner ausgegangen.

Zur Frage 4 darf ich Ihnen mitteilen, daß der Schnellbahnausbau zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent vom Land Wien getragen wird, der U-Bahn-Ausbau zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent von Wien, die Park-and-ride-Anlagen ebenfalls vom Bund und von Wien im Verhältnis 50 : 50.

Bezüglich des Straßenbaus und des Straßenausbaues besteht die Zuständigkeit des Herrn Wirtschaftsministers, und ich bin überzeugt davon, daß er in seiner Anfragebeantwortung darauf eingehen wird.

Zu den Fragen 5 bis 9 ist festzustellen, daß die Antworten zu einem wesentlichen Teil in die Kompetenz des Bundesministers für Finanzen fallen. Ich werde jedoch trotzdem versuchen, soweit es mir möglich ist, darauf einzugehen.


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