Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 94

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16.08

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege von der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Herzlichen Dank kann ich nicht unbedingt dafür sagen, daß ich am Freitag nachmittag die Gelegenheit habe, Minister Scholten zu vertreten.

Ich möchte im Namen des Herrn Ministers Scholten zu dieser dringlichen Anfragebeantwortung der Freiheitlichen Partei Stellung nehmen. Ich möchte vorerst den Herrn Minister nochmals entschuldigen, der derzeit in Tirol weilt, eine Reihe von Terminen hat und unter anderem auch an der Innsbrucker Universität ein Gespräch zu führen hat.

Dadurch, daß ich nicht der zuständige Minister bin, bemühe ich mich natürlich, sehr sachlich auf diese dringliche Anfrage der Freiheitlichen Partei einzugehen. Ich werde mir die Polemik, die zum Teil aus der Anfrage der Freiheitlichen Partei herauszuhören ist, bei meiner Antwort ersparen und versuchen, sehr sachlich darauf einzugehen.

Ich möchte aber eingangs klar sagen, daß ich den Vorwurf der Freiheitlichen Partei, daß dieses Paket ein Etikettenschwindel oder gar ein Wahlzuckerl sei, zurückweise. Beides schließe ich aus, und ich weise diesen Vorwurf deutlich zurück.

Der Motiventeil dieser Anfrage beinhaltet im wesentlichen, daß die Leistungen des Bundes für den Ausbau der Infrastruktur in Wien bisher unzureichend geblieben sind. Das trifft meiner Ansicht nach in keinster Weise zu. Bisher wurde zwischen dem Bund und dem Land Wien eine Reihe von Verträgen über den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien geschlossen, die in Summe einen zweistelligen Milliardenbetrag an Investitionen umfaßt.

Ich möchte nur an den Schienenverbund-Vertrag 1979 erinnern, an den Wien-Vertrag 1986 sowie an eine Reihe von Übereinkommen aus den Jahren 1990, 1992 und 1995. Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, finanziert der Bund die Investitionen für die im 100prozentigen Eigentum der Wiener Verkehrsbetriebe stehende AG der Wiener Lokalbahnen, der Badener Bahn, zu 50 Prozent und übernimmt 70 Prozent des Verlustes dieser Gesellschaft.

Die U-Bahn-Finanzierung des Bundes betrug zwischen 1979 und 1995 fast 20 Milliarden Schilling. Die im zitierten Paket enthaltene Mitfinanzierung des Bundes am weiteren U-Bahn-Ausbau ist zwar in der Tat eine langfristige. Keineswegs aber liegt eine bloße Absichtserklärung vor, weil der vorgesehene Betrag in der Höhe von 10 Milliarden Schilling nur in Etappen zur Verfügung gestellt wird. Auch im Rahmen des bisher vom Bund mitfinanzierten U-Bahn-Baues wurden die Beiträge des Bundes naturgemäß nicht in einem, sondern – dem Baufortschritt folgend – in jährlichen Raten geleistet.

Die Ansiedlung von internationalen Großforschungsvorhaben ist im Bund-Wien-Übereinkommen ausdrücklich in Punkt 5.2 im Bemühen um die Forschungseinrichtung EUROCRYST dokumentiert, wobei allerdings anzumerken ist, daß die Ansiedlung derart großer internationaler Forschungsvorhaben bekanntlich keineswegs von einer Entscheidung Wiens oder Österreichs, sondern vielmehr vorab von einer internationalen oder europäischen Entscheidung abhängig ist.

Hinsichtlich der internationalen Großforschungseinrichtung EUROCRYST ist im Übereinkommen ausdrücklich festgehalten, daß der Bund im Falle einer Ansiedlung der Forschungseinrichtung – das heißt also nach einer internationalen oder einer europäischen Entscheidung – angesichts möglicher Synergieeffekte diese in die Standortüberlegung für einen Standort in Wien miteinbeziehen wird.

Andererseits schlägt Wien für den Fall einer derartigen internationalen Entscheidung als Voraussetzung einen Standort vor, der in einer kurzfristigen Realisierung dieses Projektes möglich sein wird.

Eine darüber hinausgehende Vereinbarung zwischen Bund und Wien hinsichtlich der Ansiedlung eines internationalen Großforschungsvorhabens ist jedenfalls bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht oder nicht möglich.


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