Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 13

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Zum Beispiel verfolgen wir bei der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung selbstverständlich das Ziel, diese in Zusammenhang mit einem bundesweiten Krankenanstaltenplan zu verwirklichen, denn nur dann erscheint sie uns sinnvoll.

Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und im Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten sichergestellt werden. Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Versorgung der österreichischen Bevölkerung darstellen.

Die vom Plan erfaßten Krankenanstalten sollen durch Auslagerung von Leistungen in den ambulanten, in den teilstationären Bereich, in den Rehabilitationsbereich nachhaltig entlastet werden. – Das stellt die Verbilligung dar: wenn man Patienten aus den Akutkrankenanstalten herausnimmt.

Die Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten und die Belegsdauer müssen auf das medizinisch notwendige Maß kommen, denn Österreich hat nachweislich die höchste Einweisungsrate in Krankenhäuser von ganz Europa.

Derzeit wird ein Entwurf des österreichischen Krankenanstaltenplans mit den Ländern akkordiert – mit mehr oder weniger großen Schwierigkeiten, füge ich hinzu.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch: Frau Bundesministerin! Sehen Sie in der Schaffung der Möglichkeit zur Errichtung von Gruppenpraxen auch eine solche Maßnahme?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Im Prinzip ist es uns wichtig, daß Leistungen aus dem Krankenhaus ausgelagert werden. Ob dann ein einzelner Arzt die Behandlung vornimmt oder ein Arzt, der in einer Gruppe mit anderen Ärzten arbeitet, ist für das System an sich nicht wichtig. Gruppenpraxen sind ja auch jetzt schon möglich, nämlich die Apparate-, Gerätegemeinschaft. Sie erscheinen mir nur wichtig in medizinisch noch nicht so gut versorgten Gebieten Österreichs, wo es wichtig ist, daß die Patienten rund um die Uhr, auch an Wochenenden, die entsprechende Versorgung vorfinden. Dort halte ich diesen Zusammenschluß der Ärzte für wichtig.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur 4. Anfrage, 617/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich) um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Anton Hüttmayr: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

617/M-BR/96

Werden die legistischen und organisatorischen Vorarbeiten zur Umsetzung der Ergebnisse des "Spitalsgipfels" vom 29. 3. 1996 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zeitgerecht abgeschlossen sein?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Es ist jedenfalls unser erklärtes Ziel, zu einem zeitgerechten Abschluß zu kommen.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Anton Hüttmayr: In den Medien steht: Der Teufel steckt bekanntlich oft im Detail – so auch bei der Spitalsfinanzierung. Es geht dabei um die Privatspitäler, da befürchtet wird, daß in diesem Bereich eine Ausdünnung erfolgen könnte.


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