Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 15

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611/M-BR/96

Was sind die wesentlichen Regelungsinhalte der Novelle zum Bäderhygienegesetz, mit der die entsprechenden EU-Richtlinien für Badegewässer umgesetzt werden?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Durch die angesprochene Novelle werden die Badegewässer ab 1997 regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Kleinbadeteiche werden auch dem Regelungsregime des Bäderhygienegesetzes unterworfen. Es erfolgen Präzisierungen hinsichtlich der Warmsprudelbecken.

Es ist so: Die Badesaison ist festgelegt mit 15. 6. bis 31. 8., und alle 14 Tage sind diese Badegewässer dann zu kontrollieren.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Johanna Schicker: Welche Stellen werden die Überprüfungen der Qualität von Badegewässern durchführen?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Meine Information geht dahin, daß die Untersuchung der Badegewässer von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt wird. Als Sachverständige wird Personal der bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt hinzugezogen, also Bundespersonal. Die Anstalten sollen die Probenentnahmen und auch die Befundung durchführen und die Ergebnisse auf den Datenträgern den Bezirksverwaltungsbehörden und meinem Ressort übermitteln.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Johanna Schicker: Frau Ministerin! Welche Mehrkosten werden sich für die Länder aus der Vollziehung des EU-konformen Bäderhygienegesetzes ergeben? Können Sie mir diesbezüglich Auskunft geben?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Wir rechnen kaum mit Mehrkosten, da es ja Bundesstellen sind, die diese Untersuchungen vorzunehmen haben.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 618/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Grete Pirchegger (ÖVP, Steiermark) um die Verlesung ihrer Anfrage.

Bundesrätin Grete Pirchegger: Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

618/M-BR/96

In welcher Form wollen Sie den im Koalitionsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP festgeschriebenen Gesundheitsplan mit Teilplänen, insbesondere dem österreichischen Krankenanstaltenplan (ÖKAP), mit den Bundesländern akkordieren?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Bundesrätin! Dieser Gesundheitsplan umfaßt den österreichischen Krankenanstaltenplan, den Großgeräteplan, einen Spitalsambulanzplan, einen Niederlassungsplan, einen Pflegebereichsplan, einen Rehabilitationsplan und einen Psychiatrieplan. Das ist ein sehr großes Vorhaben. Unser Haus läßt Entwürfe dieser Teilpläne ausarbeiten.


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