Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 43

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Zusammenfassend darf ich feststellen, daß man das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, die Bemühungen und die zu erwartende noch verbesserte Zusammenarbeit grundsätzlich nur begrüßen kann. Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion wird gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch erheben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.10

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

11.10

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Ich bin mit der Absicht hierher nach Wien gefahren, diese Gesetzesvorlage abzulehnen. Ich habe sie zu Hause durchstudiert und mir dabei gedacht: Wenn all das, was in diesem Übereinkommen steht, auch durchgeführt werden muß, so bedeutet dies natürlich einen ungeheuren Aufwand an Verwaltung. Außerdem wenn dieses Informationssystem dann zum Tragen kommt, würde das für uns in Österreich bedeuten, daß sich ausländische Staaten in unsere Angelegenheiten einmischen können.

Ich habe mir dazu auch eine Rede vorbereitet, die ich aber nun fallenlasse, denn im Ausschuß konnte mich Mag. Nürnberger davon überzeugen, daß ich mit meinen Bedenken nicht recht habe.

Zum einen ist es so, daß wir bereits sehr viele Gremien und Einrichtungen haben, die die Aufgaben, die in diesem Übereinkommen festgehalten sind, durchführen können und durchführen werden. Zum anderen sind wir durch völkerrechtliche Verträge bereits jetzt schon verpflichtet, entsprechende Informationen über Daten unserer Gewässer an Anliegerstaaten weiterzugeben.

Außerdem ist es so, daß dieses Übereinkommen bereits von 21 europäischen Staaten unterzeichnet ist. Österreich hat dieses Übereinkommen 1992 unterzeichnet; 15 Staaten haben dieses Übereinkommen bereits ratifiziert. Wir werden es heute mit dem Beschluß des Bundesrates ratifizieren.

Wie mein Vorredner bereits sagte, dient dieses Übereinkommen vor allem der besseren Zusammenarbeit bestehender Gremien. Es soll dadurch eine bessere Koordination bereits vorhandener internationaler Gewässerschutzkommissionen und eine verbesserte grenzüberschreitende Information erreicht werden. Außerdem sind Bestimmungen über Verfahren zur Streitschlichtung darin enthalten. Damit kann eine Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerqualität der grenzüberschreitenden Gewässer erreicht werden. – Die ÖVP-Fraktion stimmt deshalb dieser Vorlage sehr gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.13

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Reinhard Bösch. Ich erteile es ihm.

11.13

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Meine beiden Vorredner sind schon auf Aspekte dieser Übereinkunft eingegangen.

Wir Freiheitlichen sehen in diesem Übereinkommen wesentliche Lücken, vor allem in bezug auf die Haftung bei Umweltschäden und die daraus für die Republik und deren Länder allfällig entstehenden Kosten. Wir werden auch aus diesem Grunde nicht zustimmen – obgleich wir das Anliegen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhütung, Bekämpfung und Verringerung der grenzüberschreitenden Wasserverschmutzung sowie zur nachhaltigen Nutzung grenzüberschreitender Gewässer anerkennen.


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