Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 54

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den Institutionen verkleinert werden. Die Legitimation und Transparenz der Unionspolitik wäre insbesondere durch Vereinfachung der Gesetzgebungsverfahren, durch ein besseres Zusammenwirken von Rat und Europäischem Parlament sowie durch die verstärkte Rückkoppelung zu den nationalen Parlamenten zu erhöhen.

Weiters müsse die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit das zentrale Anliegen der EU sein. Durch die Stärkung der beschäftigungspolitischen Zielbestimmung im EU-Vertrag, die Einführung eines Überwachungsverfahrens und durch die systematische Berücksichtigung des Beschäftigungsaspektes in allen Politikbereichen müssen die Voraussetzungen für eine wirksamere und koordinierte Aktion der Union in diesem Bereich geschaffen werden.

Da ein besserer Umweltschutz vorrangiges Anliegen der EU-Bürger ist, muß die ökologische Ausrichtung der Gemeinschaftspolitik bei der Regierungskonferenz dynamisch weiterentwickelt und auch die Möglichkeiten zur Einführung beziehungsweise Beibehaltung höherer Umweltstandards besser abgesichert werden.

Ziel der Regierungskonferenz sollte außerdem eine umfassende Weiterentwicklung der Strukturen der staatenübergreifenden Zusammenarbeit betreffend Migrations- und Asylfragen, Kriminalität, Drogenmißbrauch und Terrorismus sein, um die Sicherheit der Bürger auf europäischer Ebene ausreichend gewährleisten zu können.

In der Zeit seit dem Inkrafttreten des EU-Vertrages ist offenkundig geworden, daß das vorhandene Instrumentarium der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht ausreicht, den Herausforderungen im Sinne eines umfassenden Sicherheitsbegriffes zu begegnen. Die Verbesserung der Entscheidungseffizienz und Durchführung von GASP-Beschlüssen gehören daher zu den vorrangigen Aufgaben der Regierungskonferenz. Wichtig sind für Österreich auch Fortschritte in der Verwirklichung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere durch Erhöhung der Handlungsfähigkeit in den Bereichen Konfliktverhütung, Krisenmanagement, friedenserhaltende Maßnahmen, Katastrophenhilfe und humanitäre Aktionen.

Die Erweiterung der Union kann wesentlich zur Absicherung der Stabilität in Mittel- und Osteuropa beitragen und sowohl den Beitrittsstaaten als auch den heutigen Mitgliedsländern erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Um jedoch sicherzustellen, daß auch eine erweiterte Union handlungs- und entwicklungsfähig bleibt, ist eine Reform der Institutionen erforderlich.

Schließlich wird die doppelte Herausforderung von Erweiterung und Vertiefung die Notwendigkeit von Arrangements differenzierter Integration erhöhen. Auch Staaten, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Entwicklungsstandes noch nicht in der Lage sind, an den höchstentwickelten Formen der Integration wie etwa der Währungsunion teilzunehmen, dürfen vom Integrationsprozeß nicht ausgeschlossen werden.

Die EU-Vorlage 8856/EU XX. GP über den Bericht des Vorsitzes an den Europäischen Rat betreffend den Stand der Beratungen der Regierungskonferenz, welcher einen Gesamtüberblick über die bisherigen Arbeiten der Regierungskonferenz geben soll, zwecks einer ersten Bewertung der politischen Hauptfragen, die in der nächsten Phase der Konferenz im Mittelpunkt stehen werden, wurde gemäß Artikel 23e Abs. 6 B-VG mit dem Bericht III-148-BR/96 mitverhandelt.

Der EU-Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Riess-Passer. Ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.

12.34

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der Bericht über den Stand der Regierungskonferenz, den wir heute hier debattieren, bringt, wie der Herr Vizekanzler vor wenigen Tagen im EU-Aus


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