Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 18

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Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Mir ist kein Fall bekannt, wo bei einem Menschen erst dann, wenn er gestorben ist, festgestellt wurde, daß er TBC hat. Jene Personen, die in einschlägigen Berufen arbeiten, müssen regelmäßig untersucht werden, ob sie TBC haben. Ich weiß nicht, worauf Sie da anspielen?

Zu Ihrer ersten Frage, in der Sie die Erkrankung des Herrn Bundespräsidenten angesprochen haben: Er hat keine TBC. (Bundesrat Dr. Bösch: Das habe ich auch nicht behauptet!)

Ich darf noch ausführen, daß die Überwachung der Resistenzlage in Österreich mit 1. 1. 1995 – da wurde für die Untersuchung von Mykobakterien ein nationales Referenzzentrum in der Bundesanstalt für bakteriologisch-serologische Untersuchungen in Wien geschaffen – verstärkt wurde, indem man das bundesweite Tuberkulosemeldesystem erweitert und den EU-Richtlinien angepaßt hat. Es können daher wichtige Daten, die auch Resistenzen betreffen, durch das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz erfaßt werden.

Präsident Josef Pfeifer: Wünschen Sie eine zweite Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch: Frau Ministerin! Ich möchte Sie anhand eines konkreten Beispiels fragen: Welche Vorkehrungen haben Sie als für die Gesundheit Verantwortliche getroffen, damit sich die durch Legionellen verursachten gefährlichen Lungenentzündungen, wie dies vor kurzem in einer Kärntner Kaserne leider vorgekommen ist – dieser Fall wird Ihnen bekannt sein –, nicht wiederholen können?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Daß sich solche Vorkommnisse nie wiederholen, ist ausgeschlossen. Man kann nur immer wieder an die Sanitätsbehörden schreiben und sie ersuchen, sie mögen entsprechende Überprüfungen in den Ländern machen, weil in gewissen Abständen oder manchmal diese Legionellenkrankheit vorkommt. Diese Krankheit tritt auf, wenn das Warmwasser nicht die entsprechende Temperatur hat und sich die Legionellen ausbreiten können. Das wird in gewissen Abständen von den Sanitätsbehörden überprüft, und wenn uns aktuelle Fälle zu Ohren kommen, dann lassen wir eindringliche Warnungen durchgehen und fordern auf, das immer sorgfältig zu überprüfen, damit diese Krankheit nicht vorkommt. Aber eine Garantieerklärung, daß so etwas nie passiert, kann ich Ihnen nicht geben, das ist ausgeschlossen. Diese Verantwortung kann man nicht übernehmen.

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Herr Bundesrat Herbert Platzer hat gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung sein Einverständnis bekanntgegeben, daß Frau Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark) an seiner Stelle die Anfrage 667/M stellt. – Ich bitte, diese Anfrage zu stellen.

Bundesrätin Johanna Schicker: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In Vertretung meines erkrankten Kollegen darf ich folgende Frage an Sie stellen:

667/M-BR/96

Welche wesentlichen Änderungen in Ihrem Aufgabenbereich sieht die Regierungsvorlage für ein Chemikaliengesetz 1996 vor?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Bundesrätin! Mit dem neuen Chemikaliengesetz wird neben der bestehenden Meldepflicht für giftige und sehr giftige Zubereitungen eine neue Meldepflicht für ätzende Zubereitungen eingeführt – womit hoffentlich nicht ätzende Bemerkungen gemeint sind –, die im Einzelfall erhältlich sind und durch § 37 eingeführt werden. Die gemeldeten Daten werden Gift


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