Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 30

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Saunaanlagen zweckmäßig. Für Whirlpools sind nähere Regelungen erforderlich, da von diesen sehr kleinräumigen warmen Becken die höchste potentielle Gefährdung durch Übertragung von krankheitserregenden Bädern ausgeht.

Für Badebiotope, bei denen die Reinigung des Wassers im wesentlichen ausschließlich durch die in ihnen vorkommenden Mikro- und Makroorganismen erfolgt, besteht aus medizinisch-hygienischer Sicht Handlungsbedarf, wenn sie im öffentlichen Bereich angeboten werden, weil diese Anlagen wegen ihres geringen Ausmaßes und hohen Belastungsprofils ihre Wasserbeschaffenheit sehr schnell ändern.

Anregungen aus der Praxis folgend, soll es ermöglicht werden, daß auch Ziviltechniker einschlägiger Fachgebiete und chemische Laboratorien in den Prozeß zur Erstellung wasserhygienischer Gutachten eingebunden werden dürfen.

Nun noch einige Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen. Es entstehen Kosten von zirka 3 Millionen Schilling pro Jahr. Da das Budget für 1997 schon beschlossen ist, wird dieser Betrag durch Umschichtungen innerhalb des Ministeriums aufgebracht werden. Den Ländern erwachsen bei der Überprüfung der Badewässer selbst keine Kosten. Lediglich jene Kosten werden von den Ländern zu tragen sein, die mit der Erstellung eines zusammenfassenden Berichtes am Ende der Badesaison verbunden sein werden. Ich glaube, daß dieser Aspekt für uns Bundesräte sehr, sehr wichtig ist.

Allenfalls könnten auch Kosten durch die erforderlichen Maßnahmen wie die Verhängung eines Badeverbotes bei drohender Gefahr für die Gesundheit der Badenden entstehen. Ich glaube aber, daß das Geld für diese laufenden Kontrollen besser angelegt ist, als wenn man die Folgekosten bezahlen muß, die für die Heilung von diversen Krankheiten anfallen.

Zusammenfassend erlaube ich mir namens meiner Fraktion zu erklären, daß wir diese Novelle begrüßen und keinen Einspruch erheben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. )

10.28

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rodek. Ich bitte ihn, zu sprechen.

10.28

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute ein Bundesgesetz zu beschließen – wahrscheinlich in seltener Einmütigkeit (Bundesrat Dr. Tremmel: Warten Sie ab! – Bundesministerin Dr. Krammer: Das wäre ein Wunder!) –, mit dem das Bäderhygienegesetz aus dem Jahr 1976 beziehungsweise aus 1994 geändert wird. Und wie es Kollege Payer schon ausgeführt hat, handelt es sich dabei im wesentlichen um ein Gesetz, das durch den Beitritt zur Europäischen Union notwendig geworden ist und für dessen Anpassung Österreich bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Übergangsfrist eingeräumt worden ist.

Mit dem vorliegenden Gesetz und der Neufassung der Verordnung über Hygiene in Bädern wird der Anwendungsbereich des Bäderhygienegesetzes um Badestellen in Oberflächengewässern sowie um Kleinbadeteiche erweitert und – um einem neuen Trend auch Rechnung zu tragen – hinsichtlich Whirlpools präzisiert.

Whirlpools größeren Ausmaßes finden ja überwiegend im gewerblichen Rahmen Verwendung und sind daher meistens schon nach der Gewerbeordnung oder nach der ÖNORM überprüft, sodaß diese Präzisierung praktisch nur eine Anpassung der Rechtslage an die tatsächlichen Gegebenheiten bedeutet, um damit auch ein Mindestmaß an hygienischen Anforderungen sicherzustellen und die Menschen vor der Gefahr von Übertragungen von Krankheiten zu schützen.

Bei den in diesem Gesetz angeführten Kleinbadeteichen handelt es sich um umweltfreundliche Alternativen zu diesen herkömmlichen Freibädern, die durch Um- oder auch Neubauten in die


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