Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 63

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entgegengesetzten hemmenden Rahmenbedingungen zu ändern, wird es nicht getan sein, sondern es muß, Herr Minister, auch tatsächlich etwas geschehen!

Diese Bundesregierung zeichnet sich zwar durch großartige Ankündigungsmaßnahmen aus, aber in der Realisierung dieser Maßnahmen ist sie nicht ganz so erfolgreich wie in den verbalen Ankündigungen.

Wie soll zum Beispiel die thermische Qualität von Gebäuden, typengeprüften Heizsystemen, energiesparenden Haushaltsgeräten erreicht werden? – Es besteht zwar eine Artikel 15a-Vereinbarung, die aber anscheinend nicht wirklich greift oder zu langsam greift. – Wann kommt es zu einer CO2-orientierten Energieabgabe? Wie soll die Umschichtung der infrastrukturbezogenen Verkehrsinvestitionen von der Straße auf öffentliche Verkehrsträger erfolgen? – Das, um nur einige Beispiele zu nennen, bei denen, um ein gebräuchliches Wort zu zitieren, Handlungsbedarf besteht.

Hinsichtlich des Flottenverbrauches wurde schon in der Regierungsvereinbarung 1990, also von einer Bundesregierung, der der gegenwärtige Bundesminister noch nicht angehört hat, eine 20prozentige Reduktion vereinbart. Ich gebe aber gerne zu, daß solche Ankündigungen natürlich schwer zu realisieren sind, wenn es im Land selbst keine PKW-Erzeugung oder eine solche nur in Spezialbereichen gibt.

Durch den EU-Beitritt sind manche dieser Dinge ebenfalls unterlaufen worden. Bekanntlich war Österreich durch den EU-Beitritt gezwungen, die Straßenbenützungsgebühren auf EU-Niveau abzusenken. Gleichzeitig wurde zwar eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer vorgenommen, aber diese trifft nur Inländer. Die Auswirkungen können Sie im Umweltkontrollbericht im Zusammenhang mit Meßergebnissen an der Inntal-Autobahn nachlesen.

Ähnlich kritisch ist die Situation auch auf dem Abfallsektor. Die Auswirkungen der bisherigen Verpackungsverordnung werden äußerst negativ beurteilt, ebenso auch die Tätigkeit der sogenannten ARA. Die in den nächsten Tagen zu erwartende neue Verpackungsverordnung, die mit 1. Dezember in Kraft treten wird, wird jetzt schon als Novelle der verpaßten Chancen beurteilt, wie die Tageszeitung "Die Presse" vom 12.11. eine diesbezügliche Meldung übertitelt.

Ich erspare es mir, hier in Details einzugehen, das werden andere Redner meiner Fraktion noch tun. Eines kann man aber ohneweiters feststellen: daß den Grundsätzen der österreichischen Abfallwirtschaft, des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes, nämlich Vermeidung, Verwertung, Entsorgung, bisher nicht entsprochen wurde und wahrscheinlich oder bedauerlicherweise auch in Zukunft nicht oder nur unzulänglich entsprochen werden wird. Ein besonders krasses Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Bereich der Verpackungsabfälle aus Kunststoff.

Es würde zweifelsohne den Rahmen einer parlamentarischen Diskussion sprengen, würde ich hier noch auf andere Punkte eingehen. Es gäbe aber hier noch einige Bereiche, die einer kritischen Prüfung zu unterziehen wären. Ich möchte hier auch noch auf das Kapitel Altlastensanierung verweisen, ein eher trauriges Kapitel der österreichischen Umweltschutzpolitik, auf das hier in weiterer Folge noch eingegangen werden wird.

Aus all diesen Gründen, die ich hier angeführt habe, sehen wir uns als freiheitliche Fraktion nicht in der Lage, dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, beizutreten. –- Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Tusek. Ich erteile es ihm.

13.04

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie mein Vorredner, Kollege Kapral, bereits ausführte, umfaßt der heute zur Debatte stehende Vierte Umweltkontrollbericht den Zeitraum Mai 1993 bis April 1995. Herr Kollege Kapral! Ich darf


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