Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 75

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gem Ausmaß eintreten. Insgesamt stellt die Konsumentenschutzgesetz-Novelle eine weitere Verbesserung der Bürgerrechte dar.

Mit der sehr umfangreichen Novelle werden viele weitere Rechte für den Bürger geschaffen. Verbessert wird überdies auch die Stellung von Unfallopfern bei absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel bei Unfällen, die durch Selbstmörder verursacht werden. Die Unfallopfer können künftig auch Personenschaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen.

Ein großer Schritt in die richtige Richtung wird mit der Regelung über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen. Mein Vorredner hat das schon ausführlich betont. Ich glaube, das ist sehr wichtig.

Wer hat noch nicht in Medien oder auch im Bekanntenkreis von derartigen – ich verwende diesen Ausdruck jetzt bewußt – Machenschaften gehört? – Da wird gutes Geld in gutem Glauben für einen Wohnungserwerb angelegt, aber im nachhinein kommt dann die große Überraschung.

In Österreich werden durchschnittlich fast 50 000 Wohnungen pro Jahr errichtet. Neben den Wohnungen, die von den Eigentümern in Form von Eigenheimen selbst errichtet werden, sind es auch private, gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Bauträger, die Wohnungen errichten. Beim größten Teil dieser Wohnungen gibt es Gott sei Dank keine größeren Probleme besonderer Art. Die Erwartungen der Wohnungswerber werden zwar meistens erfüllt, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich glaube, wir alle kennen solche Fälle: Die Wohnungswerber bezahlen den Bauträgern aufgrund der Baufortschritte große Vorauszahlungen – oft in der Größenordnung von Hunderttausenden Schilling –, zu Recht im guten Glauben, für ihr Geld auch eine Wohnung zu bekommen. Aber wie oft ist es schon passiert, daß die Firmen in Konkurs gehen oder der Bauträger seiner Verpflichtung nicht nachkommt! Dann ist die Wohnung und meist auch das Geld weg.

Mit dem Bauträgervertragsgesetz werden Erwerber beziehungsweise Mieter von Wohnungen vor allem hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungen für den Fall, daß der Bauträger in Konkurs geht, geschützt. Die Bauträger ihrerseits müssen Vorkehrungen wie grundbücherliche Sicherstellung und Pfandrecht treffen, was schon mein Vorredner aus berufenem Munde deutlich hervorgehoben hat. Außerdem soll der Vorgang der Grundbucheintragung beschleunigt werden, um den notwendigen Schutz der Wohnungswerber voll zu gewährleisten.

Herr Bundesminister! Global gesehen kann man diese Gesetzesvorlage nur als großen Fortschritt und Schutz für unsere Bürger, für den Konsumenten ansehen. Meine Fraktion wird daher dieser Gesetzesnovelle ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. h. c. Mautner Markhof. )

13.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Böhm zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.49

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich möchte mich vorwiegend auf die Verbraucherschutzbestimmungen im ABGB und das Konsumentenschutzgesetz beziehen.

Vorweg möchte ich die Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetz ankündigen. Mit Euphorie erfüllt es uns freilich nicht. Ich versage mir aber bewußt jede Detailkritik – obwohl auch zu ihr genügend Anlaß bestünde –, muß ich doch der Gefahr widerstehen, allzusehr in meinen Hauptberuf zu verfallen und Sie hier mit einer juristischen Vorlesung zu langweilen. Dieser Gefahr widerstehe ich.


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