Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 186

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27. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (462 und 513/NR sowie 5377/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Familienausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager übernommen. – Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Familie und Umwelt liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Moser. – Bitte.

22.05

Bundesrätin Helga Moser (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Wie im Bericht des Familienausschusses zur vorliegenden Gesetzesänderung angeführt wurde, war zu erwarten, daß die hohe Untersuchungsfrequenz beim Mutter-Kind-Paß-Untersuchungsprogramm nicht mehr gewährleistet ist. Mit einer einmaligen Zahlung in der Höhe von 2 000 S soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Damit erreichen Sie sicher etwas Positives während der Schwangerschaft und auch im ersten Lebensjahr des Kindes. Die kindliche Entwicklung bedarf aber auch in den darauffolgenden Jahren einer regelmäßigen Untersuchung und Kontrolle. Ich sehe Geldleistungen in diesem Bereich daher nicht nur aus familienpolitischer Sicht, sondern auch vom gesundheitspolitischen Blickwinkel. – Die seinerzeitige Einführung der Geburtenbeihilfe, welche leider von der Bundesregierung gestrichen wurde, hatte einen gesundheitspolitischen Hintergrund. Es ging um den Vorsorgeeffekt. Wir stellen uns deshalb vor, daß wieder eine höhere Auszahlung stattfinden soll, und zwar dreimal je 2 000 S.

Uns gefällt an dem heute zu beschließenden Gesetz auch nicht, daß die notwendigen Gelder unter anderem durch Umschichtungen aus Mitteln der Familienbeihilfe aufgebracht werden. Die Maßnahmen für Eltern, die jetzt Kinder bekommen, werden von Eltern mit älteren Kindern finanziert. Dem Minister ist es gelungen, so umzuverteilen, daß das Sparpaket, das Belastungspaket, nicht aufgemacht werden mußte.

Durch den Einzug einer Einkommensobergrenze werden zirka 5 bis 10 Prozent wahrscheinlich nicht in den Genuß dieser finanziellen Zuwendung kommen. Zur Bemessung wird das Familieneinkommen herangezogen. Die Anzahl der Kinder findet bei dieser Regelung leider keine Berücksichtigung. Ich möchte nicht annehmen, daß bei dieser Regelung die Überlegung mitgespielt hat: Reichen Eltern liegt mehr an ihren Kindern. Sie lassen diese daher auch ohne Geldzuwendung untersuchen. – Ich möchte diesen Gedanken gar nicht weiter ausführen!

Ich habe aber noch die Aussage des Bundeskanzlers im Ohr, der immer meinte: Jedes Kind ist gleich viel wert. – Für mich steht dieser Satz im Gegensatz zu dem heute vorliegenden Gesetz. Aus den angeführten Gründen werden wir Freiheitlichen dem vorgelegten Bundesgesetz unsere Zustimmung verweigern. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.08


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