Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 6

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Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, mache ich – vor allem im Hinblick auf die seit der letzten Fragestunde in den Bundesrat neu eingetretenen Mitglieder – darauf aufmerksam, daß jede Zusatzfrage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage beziehungsweise der gegebenen Antwort stehen muß. Die Zusatzfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und darf nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein.

Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde, sofern mit 60 Minuten nicht das Auslangen gefunden wird, im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten erforderlichenfalls auf bis zu 120 Minuten.

Ich beginne jetzt – um 13.05 Uhr – mit dem Aufruf.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen zur 1. Anfrage, 685/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Erhard Meier: Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

685/M-BR/97

Welche Auswirkungen hat der Beschluß des Rates von Dublin betreffend den Stabilitätspakt nach der Einführung des Euro auf Österreichs Finanzpolitik?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs um Verständnis dafür bitten, daß Sie mir auf der einen Seite 15 sehr interessante Fragen vorgelegt haben – ich nehme an, daß wir sie umfassend besprechen wollen, wofür aber im Durchschnitt vier Minuten sehr wenig sind –, ich aber auf der anderen Seite – Herr Präsident, ich bitte Sie darum, daß wir das kurz klären können – um 14 Uhr im Lokal VI eine Sitzung des Unterausschusses des Budgetausschusses habe. Ich weiß nicht, ob sich all das ausgehen wird. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, denn ich habe bis spät in die Nacht heute nichts anderes vor, als hier im Parlament zu sein. (Bundesrat Ing. Penz: Wenn Sie präzise antworten, sind wir fertig!)

Schon, aber es ist eine wichtige Frage, welche Auswirkungen der Stabilitätspakt auf die österreichische Fiskalpolitik hat.

Darauf kann ich Ihnen jetzt eine formale Antwort geben, die in etwa lautet: Die Stabilitätskriterien, zum Beispiel maximal 3 Prozent Defizit aller öffentlichen Haushalte, sind bereits im Vertrag von Maastricht 1992 festgehalten, und im Stabilitätspakt ist – ich sage es jetzt einmal ganz grob formuliert – nichts anderes vereinbart, als daß unter normalen Umständen diese Marke auch eingehalten werden soll. – Punkt.

Das ist es aber nicht in Wirklichkeit. Das wirklich Erfreuliche daran ist nämlich, daß dieser Stabilitätspakt eine ganze Reihe von in Österreich folgenden Maßnahmen initiiert hat: daß wir zum Beispiel erstmals in der österreichischen Geschichte die finanzielle Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden auf eine neue, tragfähige Basis gestellt haben; daß wir als Folge erstmals in unserer Geschichte einen Konsultationsmechanismus vereinbart haben, wonach die finanziellen Belastungen, die ein Gesetzgeber zu Lasten einer anderen Gebietskörperschaft schafft, zu Gesprächen, zu Verhandlungen über die Kostenträgerpflicht führen müssen und ähnliches. Wir haben einen innerösterreichischen Stabilitätspakt vereinbart.

Vereinfacht gesagt: Dieser Stabilitätspakt bedeutet für die österreichische Fiskalpolitik, daß wir uns mit unserem Haushalt weiterhin an der gemeinsamen Stabilität der Währung, der Inflation,


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