Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 139

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Kollege Penz! Sie haben die Möglichkeit, hier herauszugehen (Bundesrat Ing. Penz: Ich gehe hinaus! Darauf können Sie sich verlassen!) und über das, was Ihre Kollegen denken, tun, worüber sie lachen, zu sprechen.

Ich wiederhole noch einmal: Bei dem Gedanken, daß die EU mitentscheidet, wieweit wir in Österreich sozial gefährdete Familien unterstützen, kann ich nicht lachen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie werden die Auswirkungen auf Österreich aussehen? – Es wird dafür eine internationale Behörde zuständig sein, und Österreich würde die Kompetenzen dadurch verlieren. Die Einführung verschiedener Qualitätsklassen für Grundwasser wäre an und für sich, wenn wir uns den momentanen Stand anschauen, fast ein Rückschritt in diesem Bereich. Ich gehe sogar so weit, daß ich sage, die Milliardenausgaben in diesem Bereich wären mit einem Schlag verloren. Wir sind wieder einmal durch den EU-Beitritt und durch die Übernahme dieser Richtlinie einen Schritt zurück anstatt nach vorne gegangen.

Die Festlegung bezüglich Opfergewässer, Schutzgebiete und großräumige Wasserverteilung geht schon wieder in Richtung Fernwasserleitungen, worauf ich später noch ganz kurz eingehen möchte.

Das Prinzip der Kostenwahrheit bedeutet, daß das Ende des österreichischen Fördersystems in diesem Bereich tatsächlich eintreten wird, und das würde zu einer nicht abschätzbaren Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren führen.

Noch einmal: Wir stehen hier auf der Seite der Bürger. Ich glaube, daß wir den Familien weitere Belastungen – sie haben ja aufgrund des Sparpaketes und der sonstigen Auswirkungen, die es wegen einer verfehlten Politik unserer Regierung gibt, genug Belastungen zu tragen – ersparen sollten.

Ich möchte jetzt abschließend auf den Punkt dieser EU-Richtlinie kommen. Es geht mir hier um das Einstimmigkeitsprinzip. Ich habe im Ausschuß gefragt, ob dieser Entwurf in der Frage der Mehrstimmigkeit auf Einstimmigkeit geändert wird oder ob er so der Kommission vorgelegt wird. Laut Aussage des Ausschusses, wie auch dem Entwurf zu entnehmen ist, wird es, so ist mir gesagt worden, juristisch gesehen, beim Mehrstimmigkeitsprinzip bleiben.

Das heißt, daß mit qualifizierter Mehrheit – obwohl auch die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darin geregelt wird – in Zukunft entschieden wird. Das, meine Kollegen des Bundesrates, ist eine der vielen EU-Lügen. Denn vor dem EU-Beitritt ist allen Bürgern versprochen worden, es wird das Einstimmigkeitsprinzip geben, und Österreich kann verhindern, daß Transportleitungen aus unseren Gletschergebieten, aus unseren Wasserressourcen in andere Teile Europas gebaut werden und wir unser Wasser verkaufen, verschenken oder hergeben müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Freiheitlichen haben davor gewarnt und die Wahrheit gesagt. Wir haben darauf hingewiesen, daß allein dieses Problem ein so wichtiger Punkt ist, daß man die Bürger vorher darüber aufklären muß, denn jetzt, meine Damen und Herren, wie man sieht, ist es zu spät. Wir lehnen deshalb diesen Bericht ab und werden weiter zum Wohle und zum Schutz der österreichischen Bevölkerung für unser Wasser kämpfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

19.47

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zuerst für die Erstellung dieses Gewässerschutzberichtes – die Jahre 1993 bis 1995 umfassend – danken. Er bietet eine Reihe von Informationen statistischer Art, gesetzliche Hinweise, Berichte aus den einzelnen Bundesländern, Hinweise auf die EU-Richtlinien und ist ein wertvoller Behelf für die zukünftige Arbeit zum The


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