Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 53

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung. Die Abstimmung über die Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unterrichtsordnung für Schulen für Berufstätige erlassen wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Es liegen Anträge vor, die ordnungsgemäß eingebracht wurden. Wir stimmen daher darüber ab.

Der erste Antrag, über den wir abstimmen, ist von Frau Bundesrätin Mühlwerth und Kollegen eingebracht worden und betrifft die gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schüler und Schülerinnen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend die gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schüler und Schülerinnen ist daher abgelehnt .

Es liegt ein weiterer Antrag von Frau Bundesrätin Mühlwerth und Kollegen vor. Es geht darin um die Aussetzung der Rechtschreibreform.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Aussetzen der Rechtschreibreform ist daher abgelehnt .

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.


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