Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 54

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen .

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen (Teilzeitnutzungsgesetz – TNG) (574 und 586/NR sowie 5388 und 5394/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905 RGBl. Nr. 33 aufgehoben wird (Grundbuchsnovelle 1997 – GBNov. 1997) (561 und 587/NR sowie 5395/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen,

ein Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905, veröffentlicht im RGBl. Nr. 33, aufgehoben wird.

Ich darf Herrn Bundesrat Platzer um die Berichterstattung der Punkte 6 bis 7 bitten.

Berichterstatter Herbert Platzer: Ich berichte zunächst über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar betreffend ein Teilzeitnutzungsgesetz. Der Bericht des Rechtsausschusses liegt schriftlich vor. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Rechtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Februar betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905, Reichsgesetzblatt Nr. 33, aufgehoben wird.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.

12.06

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die internationale Tourismuswirtschaft bedient sich seit etwa zwei, drei Jahrzehnten des sogenannten Time-sharings. Es geht darum, daß sogenannte Teilnutzungsrechte an Immobilien, an einem Hotelzimmer, an einem Appartement oder an einem Teil eines Hauses begründet werden.


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