Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 53

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Meine Damen und Herren! Gemäß § 2 Abs. 4 werden Doppel- und Mehrfachversorgungen nach Möglichkeit zu vermeiden sein. Ich darf anmerken: Der Passus 4 dient offensichtlich dem Schutz der bestehenden ORF- und regionalen Privatsender. Es kann nicht das Bestreben des Gesetzgebers sein, die Lokalradios in sendefreie Gettos zu drängen, um den freien Radiomarkt zu verhindern. Doppel- und Mehrfachversorgungen sind in keinerlei Widerspruch zur angestrebten Programmvielfalt im Land, sie führen vielmehr meiner Ansicht nach erst dazu. Die Beschränkung auf nur ein Regionalradio pro Bundesland wirkt der angestrebten Vielfalt und Rundfunkfreiheit entgegen, gerade im Hinblick auf die ökonomischen Unsicherheiten vieler kleiner Lokalradios. Ich darf das Urteil von Straßburg zitieren: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht sollte die Freiheit einschließen, Meinungen zu äußern und Informationen zu bekommen und zu verbreiten ohne Einmischung durch öffentliche Autoritäten und ungeachtet von Grenzen. Dieser Artikel soll Staaten nicht davon abhalten, die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehlizenzen oder Kinobewilligungen zu beanspruchen.

Meine Damen und Herren! Wie wollen wir in einem gemeinsamen Europa bestehen, wenn wir unseren privaten Radiobetreibern dermaßen enge Grenzen setzen, geschweige denn Genehmigungen erteilen? Was steht dem entgegen, zum Beispiel von Salzburg aus Richtung Bayern zu senden oder von Kärnten Richtung Italien, mit der gleichen Grundvoraussetzung, wie andere das in unserem Land tun? – Ich meine, hier hat man das Gesetz zu eng ausgelegt, und das könnte in Zukunft zur Überlebensfrage kommunaler kleiner Sender werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

Ich meine, unsere Aufgabe soll es sein, die privaten, auch die kommunalen Sender ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und sie nicht gleichzeitig dadurch einzuengen, daß wir ihnen schon von vornherein vorschreiben, welche gemeinsamen Aufgaben mit anderen kommunalen Sendern, die angrenzend sind, zu lösen sind. Wenn wir erstens den ORF haben, der Beiträge einheben darf, zweitens Regionalradios haben, die flächendeckend ein ganzes Bundesland bewerben können, und schließlich noch die kleinen Sender mit 150 000 begrenzen, dann frage ich Sie, meine Damen und Herren: Wovon sollen diese leben? Wollen wir eine Presseförderung für Privatradios einführen? – Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Umgekehrt, so meine ich aber, sollte jeder Gelegenheit haben, Radio zu betreiben, wenn er dazu in der Lage ist. Das Risiko ist wahrlich groß genug. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Zum § 2 ist folgendes anzumerken – ich darf wieder das Gesetz selbst zitieren –: "Die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde hat unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, der Wirtschaftlichkeit der Hörfunkveranstaltung, der in § 2a genannten Kriterien sowie der Ergebnisse des Verfahrens nach Abs. 1 einen Vorschlag für die Planung von lokalen Verbreitungsgebieten zu erstellen." – Hier fordert man genau das, was man letztendlich damit eigentlich nicht erreicht. Und daher frage ich mich auch, wie das in Zukunft sein wird.

Ich glaube auch, daß eines wichtig ist: Positiv ist natürlich die rasche Zuordnung der Übertragungskapazitäten nach Frequenz und Standort für regionalen und lokalen Hörfunk. Im Hinblick auf die §§ 18 und 18a sei jedoch darauf verwiesen, daß es unabdingbar ist, das Ausschreibungsverfahren der Sendelizenzen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das vorliegende Gesetz sieht vor, in zwei gesonderten Schritten mit jeweils ein- bis zweimonatigen Fristen die Zulassung zur Hörfunkveranstaltung sowie die Sendelizenzen zu erteilen. Das heißt, daß die Rundfunkbehörde im schlimmsten Fall nach Durchlaufen aller Instanzen, frühestens nach fünf Monaten zur Vergabe der Sendelizenzen schreiten kann.

Meine Damen und Herren! Auch hier mache ich auf einen Wettbewerbsnachteil aufmerksam. Es gibt die "Antenne Steiermark", es gibt "Radio Melody" in Salzburg, es wird dann noch andere regionale Sender geben und ein paar Monate später auch die lokalen. Das ist ein dritter Nachteil, dem wir eigentlich begegnen sollten. Wenn, dann sollten sie gemeinsam die Möglichkeit haben, auf Sendung zu gehen, mit der gemeinsamen Voraussetzung, um nämlich eines zu erreichen: durch ein besseres Programm auf dem Markt besser bestehen zu können und nicht zuerst sie breit sitzen zu lassen, und die anderen sollen dann schauen, wie sie mit einer geringeren Hörermöglichkeit wirtschaftlich bestehen können. Das sind Ansätze, die nicht richtig gesehen wurden und die von uns in der nächsten Zeit zu korrigieren sein werden.


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