Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 59

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haben doch ein verfassungsmäßiges Organ, nämlich den Bundesrat! In diesem Gesetz aber hat man nun das Schlupfloch gefunden, mit dessen Hilfe auf einmal die Landeshauptleutekonferenz gesetzlich verankert wird. Sehen Sie, meine Damen und Herren, so werden Sie von Exekutivorganen behandelt!

Das ist der eine Punkt des § 13. Der andere betrifft Sie höchstpersönlich, meine Damen und Herren! Höchstpersönlich deswegen, weil dort neuerlich von Länderinteressen gesprochen wird, jedoch Sie als Vertreter der Länderinteressen, als demokratisch legitimiertes Organ, als Körperschaft, die den Föderalismus zu wahren hat, nicht genannt sind. Wir bringen das in unserem Entschließungsantrag zur Sprache, meine Damen und Herren!

Nehmen wir nun § 14a her. Dieser ergänzt die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene alte Textierung. Der Hörfunkbeirat ist wiederum ein reines Sozialpartner- und Regierungsgremium, welches keine nachhaltige Funktion hat. Ich verweise darauf, was ich vorhin ausgeführt habe, und frage: Welche Funktion hat dieses Gremium? Warum legt man es nicht mit einer Kabel- und Regionalradiobehörde zusammen? Warum legitimiert man es nicht demokratisch und fachlich? Warum macht man keine öffentliche Ausschreibung und kein öffentliches Hearing zur Besetzung dieses Gremiums mit Fachleuten?

Meine Damen und Herren! Ebenso ein Schlüsselparagraph ist § 16. Obwohl man den Bundesrat als Vertreter der Länderinteressen – ich habe das vorhin schon ausgeführt – bei der Bestellung der Organe in diesem Bundesgesetz gänzlich außer acht gelassen hat, gibt man der Exekutive der Länder einen unverhältnismäßig großen Einfluß auf die Lizenzerteilung, welche demokratisch durch die Legislativorgane nicht entsprechend legitimiert ist.

Ist diese Tatsache nicht dazu angetan, bei einer Beschwerde eine mögliche Aufhebung zu riskieren? – Aber das wäre noch das wenigste. Meine Damen und Herren! Dabei geht es auch um Ihre Selbstachtung, bei diesem Gesetz geht es um die Selbstachtung des Bundesrates! Man kann nicht sagen, das sei ein Übersehen, sondern dabei ist bewußt die Körperschaft Bundesrat, das Organ Bundesrat wieder einmal diskriminiert worden! Wenn wir das neuerlich übersehen, meine Damen und Herren, dann müssen Sie sich zu Recht vom Herrn Bundeskanzler – wie letztes Mal – sagen lassen: Der Bundesrat ist eigentlich nicht tätig geworden.

Das ist ein wichtiges Gesetz, meine Damen und Herren, aber nicht so wichtig, daß, wenn der Bundesrat heute dagegen Einspruch erhöbe, das Staatsgebäude zusammenkrachen würde oder Ihre Koalition – "große Koalition" kann man, glaube ich, nicht mehr sagen – gefährdet wäre. Sie könnten Ihre berechtigten Interessen, die Sie zutreffend formuliert haben, meine Damen und Herren, hier durchsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich habe in fast jeder meiner Ausführungen das Thema Föderalismus angesprochen. Ich halte es für nötig, das immer wieder zu sagen, und appelliere an Sie, weil das ein wichtiger Bereich ist. Durch die Globalisierung der Medienlandschaft sind weltweit Rahmenbedingungen zu erwarten, die nicht enger gesteckt sein können werden als die sich derzeit europaweit und weltweit schon abzeichnenden Strukturen. Deshalb sind die in diesem Gesetzentwurf enger gefaßten österreichischen Rahmenbedingungen, sofern heute eine Mehrheit dafür zustande kommt, bereits vor deren Beschlußfassung anachronistisch, meine Damen und Herren!

Über den Bestellungsmodus des Regionalradio- und Rundfunkbeirates habe ich Ihnen bereits einiges gesagt. Die Zusammensetzung entnehmen Sie bitte dem Gesetz. Unsere Erstrednerin, Frau Dr. Riess, hat ausgeführt, warum wir unseren Entschließungsantrag eingebracht haben. Das ist ein Antrag, dessen Annahme zur Selbstachtung des Bundesrates beitragen würde, das ist auch ein Antrag, der dazu dient, die hier wieder einmal zum Ausdruck gekommene parteipolitische Verbandelung hintanzustellen. Wenn man Vergleiche anstellt, muß man Vergleichsobjekte irgendwo suchen, sonst findet man sie nicht.

Daran mag auch der Umstand nichts ändern, daß von den Mitgliedern Sachkundigkeit verlangt wird, wobei sie eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Medien- und Verwaltungsbereich haben sollen. Das, meine Damen und Herren, ist verfehlt, und Sie tun sich nichts Gutes, eine


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