ber abzuklären, entsprechende Teilregelung auf kollektivvertraglicher beziehungsweise auf betrieblicher Ebene zu treffen." – Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren von der FPÖ! Wenn Sie sich nun als Schutzengel der Arbeitnehmer aufspielen (Bundesrat Waldhäusl: Wir sind es! – Bundesrat Weilharter: Wir sind es!), dann werden Sie durch ihre eigenen Beschlüsse schnell hinter das Licht geführt. Ihre Regelung würde die Arbeitnehmer wesentlich weniger schützen, da Sie weitgehende Flexibilität der Arbeitszeit und eine Vereinbarung auf betrieblicher Ebene verlangen. Bei den heute zu beschließenden Vorlagen ist jedoch der Schutz der Arbeitnehmer durch die zwingende Mitwirkung der Gewerkschaft gewährleistet. Ähnlich verhält es sich bei der Sonntagsarbeit.
Die Neuregelung stellt weder ein Abgehen vom Grundsatz des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages dar, noch werden die Arbeitnehmerpositionen bei der ausnahmsweisen Zulassung geschwächt. Durch die Einbindung des Kollektivvertrages ist eine bessere, an der Praxis und den Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten orientierte Prüfung solcher Ausnahmen möglich. Richtig ist allerdings, daß die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche Situation ebenfalls Kriterien für die Zulassung sein können, allerdings nur wiederum über den Weg des Kollektivvertrages.
Meine Damen und Herren! Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sollte jedoch Anlaß genug sein, auch umstrittenere Themen wieder verstärkt in die öffentliche Diskussion einzubringen. Beispielsweise ist es höchst an der Zeit, über intelligente Modelle zu einer weiteren Arbeitszeitverkürzung nachzudenken. Wenn keine stärkere Beschäftigung zu erwarten ist – eher das Gegenteil wird der Fall sein –, dann kann die Antwort nur lauten: Die vorhandene Arbeit muß gerechter verteilt werden. – Und das geht nur über eine Arbeitszeitverkürzung.
Nur so kann verhindert werden, daß ein immer größerer Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung die radikalste Form der Arbeitszeitverkürzung erleidet, nämlich die Arbeitszeit null.
Genauso wenig wird es möglich sein, über Lohndumping mit Billigländern konkurrieren zu wollen. Das kann nur danebengehen, denn sinkende Einkommen sind auch volkswirtschaftlich unsinnig. Der private Konsum ist nämlich noch immer die verläßlichste Stütze der Konjunktur.
Meine Damen und Herren! Neben der notwendigen Verteilung der vorhandenen Arbeit müssen jedoch auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Beschäftigung zu schaffen. Ein Ansatzpunkt wäre die sogenannte nicht marktfähige Arbeit.
Es gibt eine Reihe von durchaus qualifizierten Tätigkeiten, die sich nach den Gesetzen der Marktwirtschaft nicht rechnen, zum Beispiel im sozialen, im kulturellen oder im ökologischen Bereich. Hier gäbe es noch zahlreiche Betätigungsfelder, die sich eine reiche Gesellschaft durchaus leisten sollte.
Ebenso unverzichtbar sind Investitionen vor allem in die Infrastruktur, die sich beschäftigungspolitisch gleich in zweifacher Hinsicht bezahlt machen. Erstens schafft die Umsetzung von Infrastrukturprojekten direkt Arbeitsplätze, zweitens erhöhen sie die Standortqualität, und auch das hat wichtige Auswirkungen auf die Beschäftigungssicherung.
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Semmering-Basistunnel. Das Projekt muß endlich in Angriff genommen werden – ungeachtet der Querschüsse aus der niederösterreichischen ÖVP und anderen, und unabhängig davon, ob eine private Finanzierung zustande kommt oder nicht! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Die SPÖ ist dafür, ganz eindeutig!
Meine Damen und Herren! Beschäftigungspolitik kann natürlich nicht nur auf nationaler, sondern muß auch auf europäischer Ebene betrieben werden. Hier habe ich den Eindruck, daß sich absolut nichts bewegt. Obwohl in Deutschland Rekordarbeitslosigkeit herrscht, obwohl fast 19 Millionen Arbeitslose in der Europäischen Union eigentlich die Alarmglocken "schrillen" lassen müßten, hat es bisher bestenfalls Lippenbekenntnisse gegeben.
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