Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 70

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Die europäische Gewerkschaftsbewegung hat von Anfang an eingemahnt, die Kriterien für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion nicht ausschließlich an monetären Bedingungen festzumachen. Wir verlangen, daß vor allem auch die Arbeitslosenrate als Kriterium herangezogen wird.

Es ist auch nicht einzusehen, daß nach den derzeitigen Plänen für den Stabilitätspakt nach dem Beginn der Währungsunion zwar Sanktionen gegen Staaten vorgesehen sind, die ein übermäßiges Defizit produzieren, die Beschäftigung aber überhaupt keine Rolle spielen soll. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wären gut beraten, endlich umzudenken. Die Beschäftigungspolitik muß endlich in den Mittelpunkt aller Überlegungen gestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Eisl: Herr Kollege! Wer ist da säumig? Wer ist da säumig, wenn Sie das kritisieren?) – Sicher nicht die österreichische Bundesregierung, denn diese fordert das in Europa dauernd ein. Die europäischen Regierungen werden umdenken müssen. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Für die Gewerkschaft ist das natürlich kein Thema. Wir fordern das ständig ein, in den europäischen Staaten entscheiden andere. (Bundesrat Dr. Königshofer: Fordern! Unterstützen Sie einmal die Arbeiter! – Bundesrat Drochter: Das sind "richtige Arbeitervertreter"! Ein Prototyp!) – Ja, das habe ich mir jetzt schon beinahe gedacht.

Die vorliegenden Gesetzesnovellen werden die Arbeitslosigkeit nicht wirksam bekämpfen können, sie sind jedoch ein Beitrag unter vielen notwendigen Maßnahmen. Meine Fraktion wird diesen Gesetzesänderungen daher gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch. Ich erteile es ihr.

13.15

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir einige grundsätzliche Bemerkungen zu den gegenständlichen Gesetzesinitiativen, zum ersten zum Arbeitszeitgesetz und zum Arbeitsruhegesetz, die zur Debatte stehen.

Diese Gesetzesvorlage verfolgt den Grundsatz, daß flexible Arbeitszeitmodelle nur dann zugelassen werden, wenn sie mit den Prinzipien des Arbeitnehmerschutzes in Einklang gebracht sind und auch den berechtigten Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit auch dem Rechnung tragen, was sehr oft von Arbeitnehmerseite eingefordert wird, nämlich mehr Zeitautonomie bei der eigentlichen Festlegung der Freizeit und Arbeitszeit zu haben, mehr Zeitsouveränität zu haben, auch die Chance zu haben, Zeitguthaben anzusparen, um sie für private, für Freizeit- und auch Bildungskarenzen in Anspruch zu nehmen.

Ich glaube daher, daß mit diesem Gesetz erreicht wird, daß wichtige wirtschaftliche Vorteile, auch Anpassungen an notwendige Wettbewerbskriterien, mit Vorteilen für Arbeitnehmer verbunden werden.

Ich betrachte es als unverzichtbar, daß wir zu dieser Initiative gekommen sind, die mit sich bringt, daß diese Flexibilität in erster Linie durch die Zulassung durch Kollektivverträge wahrgenommen wird. Sie werden sich erinnern, daß es eine sehr lange Debatte im Vorfeld dieses Initiativantrages darüber gegeben hat, inwieweit diese Zulassung insgesamt möglich gemacht werden soll, und ich bin sehr froh, daß der Gesetzesvortrag in dieser Form im Nationalrat die Zustimmung bekommen hat.

Geschätzter Herr Bundesrat Weilharter! Ich möchte darauf Bezug nehmen, was Sie zur Frage Betriebsvereinbarung gesagt haben. Nur dann, wenn kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann, das heißt dann, wenn auf der Arbeitgeberseite kein Partner ist, der für den Abschluß eines Kollektivvertrages zur Verfügung steht, oder – das ist die zweite Möglichkeit –


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